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IGNORED

Aufbewahrung Kurzwaffen in VDS Grad I


Gast

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Hallo nochmal...und noch eine Frage zu der ich nichts eindeutiges finden konnte.

Ich habe hier einen ORION 40-410 Tresor OHNE Innenfach stehen. Diesen habe ich von 1996-2003 zur Aufbewahrung meiner 2 Kurzwaffen benutzt. Der Tresor ist Baujahr 1994 und auf dem Typenschild steht das er ein "VDS Widerstandsgrad I" Tresor ist. Leider gibt es keine Normbezeichnung dazu.

Nun ist meine Frage:

Ist der bei meinem Tresor vorhandene "VDS Widerstandsgrad I" gleichzusetzen mit "EN 1143-1 Grad 1 VDS-Klasse" im Sinne des WaffG und der AWaffVO?

Falls nein: gibt es eine andere Möglichkeit den Tresor zu "retten" und nicht einen neuen kaufen zu müssen?

Danke!

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Ich weiß schon was in der AWaffV drinsteht. Das hilft mir dennoch nicht wirklich weiter.

Hier geht es ja nur bedingt um eine waffenrechtliche Frage, eher um eine kombiniert technische/waffenrechtliche Frage:

entspricht ein Tresor des VDS Grad I von 1994 der EN1143 Teil I von 1997? Das ist wohl eher eine Frage von Prüfzeugnissen oder wenn man es aufs rechtliche Begrenzen will nach den Möglichkeiten des §13 (5) AWaffV .

Gibt es da irgendwo Erfahrungen im Umgang mit "Alttresoren"?

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da er von 1994 ist und die DIN/EN-1143-1 von 1997...... kann er nicht nach der DIN/EN-1143-1 zertifiziert sein....

d.h. wenn Du den als gleichwertig anerkannt haben willst.... musst Du dafür einen Nachweis erbringen...... oder die Gleichwertigkeit glaubhaft machen, idR mittels Gutachten.

die Erfahrung mit Alttresoren?.......Suchfunktion!....wurde hier schon einige Male diskutiert......

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Wende dich an den Hersteller und lasse dir eine Bestätigung zuschicken, dass das Teil Widerstandsgrad 1 hat, nach heutiger Norm.
Ebenfalls in Verbindung einer "Aufwandsentschädigung" für das Ausstellen des Schriftstücks.
Alternativ machst du ein Foto vom Schrank im Ganzen und im Einzelnen vom Typenschild und legst es wenn du dir die
Voreinträge holst der Waffenbehörde vor.
Die heften das in deine Akte ab und gut is.

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Verwechsel hier nicht die Zulassung des Schlosses (häufig VdS) mit der Zulassung des ganzen Behältnisses. Nach VDMA 24992 muss das Schloss ein Hochsicherheitsschloss aus der Liste der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. oder des Verbandes der Schadensversicherer (VdS) verbaut sein.

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Das VDS Klasse I kommt vom Typschild des Tresors. Ich werde am Montag mal bei Format nachfragen, die müssen es ja letztendlich wissen ob die Bauart vergleichbar wäre. Die Versicherungsgrenzwerte sind damals wie heute auf jeden Fall gleich, denn es gibt das Modell ja immer noch mit dieser Bezeichnung zu kaufen.

Das mechanische Schloß wurde gegen ein elektronische LaGard gewechselt. Dieses hat die VDS-Schlossklasse 1.

Bearbeitet von Gast
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Es gibt inzwischen von einigen LKA Aufbewahrungshinweise für Waffen. Diese Dokument enthalten auch eine "Vergleichstabelle für Wertbehältnisse". In den Hinweisen des LKA Bayern findet man z.B. Einstufung: "VDS 2450 Klasse 1", Prüfstelle: "VdS", gleichwertige Einstufung: "Widerstandsgrad röm1 nach 1143-1".

Solch eine Tabelle ist waffenrechtlich aber nicht verbindlich. Die Entscheidung über die Anerkennung als "gleichwertiges Behältnis" obliegt der Behörde. Es gibt auch keinen Automatismus nach dem Motto der Schrank ist laut BKA dem Behältnis X gleichwertig, also kann ich das so machen.

Deshalb solltest Du suchen ob in Deinem Bundesland bereits solche Hinweise von LKA gegeben sind. Darin nachsehen, was das zuständige LKA zu Deinem Behältnis sagt und mit diesem Dokument eine entsprechende Anerkennung als "vergleichbares Behältnis" bei der Behörde beantragen. In der Regel halten sich die Behörden an die Hinweise des LKA. Auf die Begründung eines ablehnenden Bescheids wäre ich jedenfalls gespannt.

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Der Hersteller kann da gar nichts zu sagen.

Die "neuen" Sicherheitsstufen werden in zerstörenden Versuchen als Bauartprüfung bestätigt, der Hersteller darf dann die Tresore genau so bauen, und das Typenschild aufkleben. Hat der Tresor das Typenschild nicht, dann wurde er (bzw. diese Bauart) nicht geprüft. Auch wenn der Tresor baugleich heute das Kleberl trägt, der alte wurde vor der Prüfung gebaut, und gilt damit als nicht geprüft. Der Hersteller kann und darf das nicht rückwirkend "zertifizieren".

Derjenige der das entscheiden muß, ist allein und einzig Dein SB auf der Waffenbehörde. Sprich mit dem... die meisten davon sind Menschen, und des Denkens fähig. Er wird Dir dann bestätigen, daß er diesen Tresor als gleichwertig einschätzt. Niemand anders kann das tun, das kann nur Dein SB.

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