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IGNORED

Ausstellungsstück/Gebrauchte Waffe als "NEU" verkauft und Visierung unvollständig


hulk2k

Empfohlene Beiträge

@MP% , ich empfinde den Satz "aber hör auf hier rumzuheulen" nicht wirklich konstruktiv, jedoch sind Foren genau für solche Diskussionen da und eventuell solltest du einfach Abstand von diesem Thema nehmen!

Mein SB hat heute die Sache geschildert bekommen und meinte das ein erneuter Eintrag auf kurzem Weg kein Problem ist.

Nach langer Abwesenheit hat sich heute zudem die Leiterin der Filiale gemeldet und mir angeboten die Waffe neu bei Sig Sauer zu bestellen, sofern Lieferzeit i.O., und würde diese gerne tauschen.

.....

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  • 1 Monat später...

Da ich diesen Problemfall auch schon einmal hatte..

kleiner Tipp am Rande:

Durch den Anschluss ans NWR haben die Sachbearbeiter der Waffenbehörden die Möglichkeit bundesweit nach einer bestimmten Waffe zu suchen.

Eine Neu-Waffe dürfte im Register nicht vermerkt sein. Wenn doch......

Zwar zweifle ich, daß die Behörden das NWR dafür zu nutzen bereit sind (aber vielleicht gibt es ja rühmliche Ausnahmen ?), aber die Idee ist sehr gut - Im Fall der Fälle kann man es ja wenigstens mal probieren.

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Haben die Händler die nicht auch schon im Handelsbuch, und damit im NWR?

Nein, der Bestand der Händler wird erst 2017 durch das sog. NWR II erfasst.

Das NWR für zivilrechtliche Angelegenheiten benutzen? Sonst wird hier doch bei jeder Zweckentfremdung Zeter und Mordio geschrien

Cool bleiben :-) Optimalerweise ist jede Waffe nur einmal im NWR erfasst. ("Optimalerweise" weil auch in diesem Punkt stetig Nachbesserungsbedarf besteht). Ziel ist es den Weg einer jeden Waffe von der Produktion bis zu Ihrer Vernichtung nachvollziehen zu können. Da die Händler derzeit im NWR noch nicht erfasst sind verschwindet die Waffe derzeit bei einer Überlassung an einen Händler aus der ... ich nenn´s mal 1:1 Verfolgung.

Wenn du jetzt eine Waffe kaufst von einem Händler und nicht klar ist ob diese gebraucht ist oder neu (bspw. du erledigst es per Post und die Info ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich) muss der Sachbearbeiter sowieso im NWR schauen, ob besagtes Stück bereits erfasst ist oder nicht. Ziel ist ja wie gesagt, dass jede Waffe mit Ihrer individuellen Nummer nur ein einziges Mal vorkommt. Das heißt, wenn ich die Waffe neu anlegen würde, aber sie schon existent ist, weil sie vorher schon von Privat an den Händler überlassen wurde, kommt die Waffe im NWR zweimal vor.

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