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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach


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Geschrieben

Das funktioniert aber nur, wenn man das Gesetz auch richtig liest!

da würde mich doch jetzt aber der genaue Gesetzestext interessieren, auf den Du Dich da beziehst ( und den ich falsch gelesen haben soll)!

kurze Quellenangabe, evtl. mit Zitat, wäre nett.......dann lese ich die Stelle gerne nochmal ganz genau .....

Geschrieben

Was kostet denn ein Jagdschein so? Für meine Begriffe in diesem Fall zumindest 100% zu viel. Da kann man dann auch wieder Mitglied eines Schützenverbandes werden, zahlt da auch 100% zu viel und muss sich nicht die Platte machen welche Verrenkungen zum Ziel führen.

Oder noch besser, man geht wieder schießen. Man hat Spaß für's Geld. Win-Win-Situation...

Rechnet sich eigentlich ganz schnell. Man spart nicht nur (tlws. horrende) Aufnahme- und Jahresbeiträge, auch die Eintragungen in die WBK sind billiger (Voreinträge etc.).

Geschrieben

Für die fallenjagd ist keine mind3stenergie vorgeschrieben.

Je nach Landesjagdgesetz sind sowohl für die bei der Falljagd verwendeten Schusswaffen ein Mindestenergie (E0) als auch eine mindeste Klemmkraft für die Fallen vorgeschrieben. Dann gibt es noch LJG die das BJagdG so auslegen, das die Mindestenergie für Fangschuss, Bau- und Falljagd gilt und die selbst für bestimmte Fälle wieder eine Abweichung nach unten zulassen.

In dem Gesetzes-Dungel ist man deshalb gut beraten das BJagdG, das zutreffende LJG, ggf. ergangene Verordnungen und einen auf LJG und BJagdG zugeschnittenen Kommentar zu lesen.

Geschrieben

[...] Recht kompliziert. [...]

Trotzdem kann detailierte Kenntnis hilfreich sein, besonders wenn in Land A etwas erlaubt ist was im Land B nicht geht. Der deutsche Jagdschein ist bundesweit gültig.

Hier geht es ausnahmsweise mal nicht um die Schnittmenge dessen, was nirgends verboten ist, sondern um die Vereinigungsmenge dessen was erlaubt ist.

Deshalb kommt es bei den ersten beiden Kurzwaffen des Jägers (nicht als Jäger) auch nicht auf die Erfüllung positiver Kriterien an. Es geht einzig um die Nichterfüllung des negativen Kriteriums "durch das BJagdG verboten"

Geschrieben (bearbeitet)

KK-Revolver zum Jagdschutz, der auch den Selbstschutz umfasst.

Verweise die Tante auf die einschlägige Disziplin in der DJV-Schießordnung, hier Fertigkeitsschießen.

Zitat:

Fertigkeitsschießen:
2 Serien von je 5 Schüssen. Die Scheibe
erscheint 4 Sekunden nach der Frage: „Sind die Schützen fertig?“
zehnmal für je 4 Sekunden und ist jeweils mit einem Schuss zu
beschießen. Diese Übung erwartet der Schütze mit herabhängenden
Armen. Die Waffe befindet sich in einem untergeschnallten Futteral
oder in einem Futteral in einer Tasche der Bekleidung, wobei die Waffe
bei der ersten Tragweise und beim Tragen in der Innentasche minde-
stens 10 cm vom Jacken- bzw. Mantelrand überragt wird und die Jacke
bzw. der Mantel wie üblich in Gürtelhöhe an einem Punkt geschlossen
sein muss. Schießwesten werden als Jacken nicht zugelassen.
Beim Tragen in einer Außentasche der Bekleidung muss die Waffe voll-
ständig verdeckt sein. Andere Trageweisen sind nicht gestattet.
Die Futterale müssen so beschaffen sein, dass sie eine sichere und den
jagdlichen Gegebenheiten entsprechende Trageweise und Handha-
bung zulassen.
Bei Pistolen mit äußerem Hahn oder mit von außen zu spannendem
Schlosswerk darf sich die Patrone im Lauf befinden, das Schloss muss
jedoch entspannt sein. Sie dürfen nur mit der Laufmündung in Richtung
Scheibe gespannt werden. Bei Revolvern muss der Hahn entspannt
sein, auch sie dürfen nur mit der Laufmündung in Richtung Scheibe
gespannt werden.
Bearbeitet von BlahBlah
Geschrieben (bearbeitet)

soso! und warum?

CCi Stinger und Du hast deine 200 Joule.

.. wohl kaum - aus dem 6"er Revolver brachte die Stinger gerade einmal 131 Joule - die Yellow Jacket 138 Joule.

Viele Grüße

sundance

Pardon - hatte Beitrag 52 übersehen - zu dem Thema an sich ist hier längst alles gesagt !

Bearbeitet von sundance
Geschrieben

Ich hab der Behörde mitgeteilt, dass die .22 z.B. für die Baujagd und zum jagdsportlichen Übungsschießen und die .45 als Fangschusswaffe geeignet ist.

Die Frau von der Behörde hat mir nun bestätigt, dass das Bedürfnis noch nicht von Sport auf Jagd geändert worden war und hat dies nun aktualisiert :-)

Danke für eure Unterstützung!

Geschrieben

Im Klartext: Du hast durch deinen Mitteilungsdrang für die Behörde also einen Präzedenzfall geschaffen, aus dem sie ab sofort ableitet, daß sie von jedermann, wenn sie lustig ist, Sonderbegründungen, die über das von Gesetzes wegen Geforderte hinausgehen, verlangen kann. Spitzensache.

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