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IGNORED

Laserzielgeräte "damals" und heute


Raiden

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Ich bezweifele dagegen dass du je in einer Stresssituation zur eigenverteidigung schießen musstest. Dann hättest du uns die "Weisheit " der einen Patrone erspart.

Bezweifel was auch immer du möchtest.

Und immer schön "Hohlmantel" ins Magazin................manche deiner Weisheiten zeugen von überaus überragenden Fachwissen.

Bearbeitet von chapmen
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@Olt d.R.

Ja, der JPX selber kann nicht nachgerüstet werden.

Allerdings kann man sich durchaus einen Laser irgendwie drankleben oder sonst wie befestigen.

Bei einer Schusswaffe wäre das verboten, aber nach Ausführung von Raiden nicht beim JPX.

Und genau diese Aussage interessiert mich.

Ich kenne nämlich Jemanden, der so ein Ding hat und mich regelmäßig damit zutextet, wie doof er es findet, daß er da keinen Laser dranhaben darf.

Ich ging bis jetzt auch davon aus, daß das (warum auch immer) nicht erlaubt ist.

Sollte das aber doch erlaubt sein, würde ich die frohe Botschaft gern mit einem offiziellen Schreiben des BKA überbringen :-)

Leider konnte ich nichts darüber finden.

Vielleicht hat ja wer einen Link oder Hinweis dazu.

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Hallo Steinpilz,

anbei das Schreiben des BKA zum Laser. Hierbei geht es dem Antragssteller um ein Laserdistanzmessgerät, im Verlauf beschreibt das BKA die rechtliche Lage aber sehr allgemein.

Zitat

"Da Ihr Produkt „JPX Jet Protector“ nicht unter das WaffG fällt und daher auch keine Schusswaffe ist, sind Laservorrichtungen an dem „JPX Jet Protector“ waffenrechtlich unbedenklich."

BKA Einstufung Laservorrichtung.pdf

Bearbeitet von Raiden
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Hier ist der Fall allerdings recht klar.

Im FB geht es um den Laserclip für den Guardian Angel II von Piexon.

393_GAII_laser_clip.jpg

[Quelle: http://www.jpxpeppergun.org/guardianangel/guardianangelaccessory.html ]

Der ist kein Laser mit universell nutzbarer Picatinnymontage o.ä. sondern baulich mehr oder minder ausschliesslich für das Reizstoffsprühgerät und klar erkennbar nicht für Schusswaffen bestimmt.

Daher die Aussage des BKA.

Ein universell sowohl an "Tierabwehrgeräte", aber auch beliebige andere Waffen baubarer Laser ist und bleibt nach wie vor verboten, so unsinnig das ist.

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Sollte das aber doch erlaubt sein, würde ich die frohe Botschaft gern mit einem offiziellen Schreiben des BKA überbringen :-)

Wenn ich mir hier so die Anmerkungen eines Anbieters anschaue, scheint das Ding nicht allzu toll zu sein.

https://notvorsorge.com/schutz-verteidigung/497/laser-clip-fuer-guardian-angel-ii

Das Ding wird wohl auch nur angeclipt und vermutlich nirgends richtig fixiert.

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Ja nö, der Laser für den Guardian Angel ist ja ein Anbauteil, das in Deutschland fertig für dieses Gerät verkauft wird.

Deshalb geh ich mal davon aus, daß das auch so zugelassen ist.

Jener, welcher mich regalmäßig damit nervt, hat aber einen JPX, also die Version mit wechselbarem "Magazin".

Vielen Dank Raiden, für das Schreiben.

Ich werd aber trotzdem nicht schlau draus.

Die schreiben da, daß ein Laser an dem JPX absolut unbedenktlich ist, weil es keine Schusswaffe ist.

Aber warum zum Geier ist denn dann der JPX mit integriertem Laser verboten, wie im unteren Abschnitt steht?

Der Laser, der in dieser Version verbaut ist, kann weder entnommen werden, noch passt er an eine Schusswaffe.

Welche Verbotsgrundlage wird denn da herangezogen?

Wenn es darum ginge, keinen Laser an diesem Gerät haben zu dürfen, dann dürfte man ja auch nachträglich Keinen dranbauen, was man aber laut diesem Schreiben eben doch darf, solange der Laser nicht an eine Schusswaffe passt.

Ich hab grad hundertpro mein Verwirrtgesicht o.O

Bearbeitet von Steinpilz
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Ausschlaggebend ist die Zweckwidmung der Geräte. Die Behördenversion ist für den Einsatz gegen Menschen gedacht, daher fällt sie unter das Waffengesetz und das ist der Grund, warum das Ding mit Laser für Zivis pfui ist.

Die andere Version ist ein Gerät, welches als Tierabwehrgerät konzipiert ist. Darum fällt es nicht unter das Waffengesetz. Und was nicht unter das Waffengesetz fällt, kann auch mit nem Laser nicht verpfuit werden.

Total gaga, ist aber so.

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Klingt logisch.

Allerdings verlass ich mich im Bezug aufs WaffG. schon lange nicht mehr auf die Logik ^^

Ich frage mich daher, warum es für den JPX seitens des Herstellers noch keinen Anbaulaser gibt. der zwar an den JPX passt, aber nich an eine Schusswaffe.

Ich denke, der würde reissenden Absatz finden.

Wünschen sich doch viele eine Zielhilfe, weil es eben nur zwei Schuss sind und man da besser treffen sollte.

Für den Guardian Angel gibts sowas ja scheinbar, die Machbarkeit scheint also nicht das Problem zu sein.

Also doch rechtliche Probleme?

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Ein universell sowohl an "Tierabwehrgeräte", aber auch beliebige andere Waffen baubarer Laser ist und bleibt nach wie vor verboten, so unsinnig das ist.

Sagt wer?

Es steht doch die Entscheidung, dass dual-use Artikel wie z.B. Lampe mit Montagehalterung nicht per se verboten sind.

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Ich denke es würde drauf ankommen ob die Montagevorrichtung direkt an die Picatinny-Schiene montiert werden kann, denn dann wäre kein Unterschied zwischen einem Laser für den JPX und einem Laser für eine Pistole.

Übrigens hab ich mittlerweile die Botschaft überbracht und es kam gleich eine Rückmeldung, daß sein JPX jetzt einen Laser bekommt :-)

Da er sowas ähnliches schon hat:

http://www.ebay.de/itm/Laser-Zielfernrohrjustierer-Schussprufer-Auch-fur-4-5mm-Luftdruckwaffen/111609367125?_trksid=p2047675.c100011.m1850&_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIC.MBE%26ao%3D1%26asc%3D29319%26meid%3D03330b1054ce4f528a1e7e17eb70833d%26pid%3D100011%26rk%3D1%26rkt%3D1%26sd%3D121523273941

...und da in dem Set ein Laser enthalten ist, der hinten ein Gewinde hat, möchte er sich den irgendwie an das Teil basteln.

Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt :)

Und ich bekomm sogar eine Belohnung für die Info.

Da er ein abgelaufenes Magazin dafür hat, darf ich auch mal abdrücken.

Mit Laser dürfte das Treffen mit so einem Ding dann ja kein Problem mehr sein ^^

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  • 4 Wochen später...

Außer dass die Dinger "täägggdiggle" sind haben sie praktisch einen wahrscheinlich sehr geringen Nutzwert. IIPSCler aus Austria haben schon in den 90ern mal abends beim Bier erzählt sie hätten sich für die Open-Class mal mit dem Thema Laser auseinandergesetzt.

Für IPSC oder den Stand trifft das ohne Zweifel zu. Der hauptsächliche Einsatzzweck von Laservisieren ist für defensives Schießen auf kurze Distanz. Der Hauptvorteil ist, daß man die Augen auf der Bedrohung lassen kann und es trivial einfach ist, das Visier zu finden, selbst wenn man die Waffe nicht optimal oder mit der schwachen Hand hält. Auch hilfreich ist, daß bei allerlei Augenproblemen die Sache auch ohne Brille funktioniert wenn offene Visiere oder Reflex schwierig wären.

Hauptsächlich kenne ich die Laservisiere von Kompaktrevolvern, die dazu gedacht sind (mit korrektem Holster!) in der Jacken- oder Hosentasche getragen zu werden. Die offenen Visiere da drauf sind normal schwer zu benutzen, zumal in Panik, wenn man um sein Leben Angst hat. Deutschüsse sind auch nur begrenzt empfehlenswert--in Panik verfehlen da selbst eigentlich hervorragende Schützen auf lächerlich geringe Distanz ihr Ziel. Daher die Idee, einen Crimson Trace Griff oder dergleichen auf einen hammerlosen Kompaktrevolver zu setzen. Im Notfall beschränkt sich die Bedienung dann auf Ziehen (Laser geht durch Griffschalter an), Lichtpunkt auf die Bedrohung richten, abdrücken, wiederholen, und es funktioniert auch ohne die gewohnte Brille, aus ungewöhnlichen Positionen, usw. Ein zusätzlicher Vorteil könnte sein, daß der Laserstrahl eine gewisse Drohwirkung haben soll, die einen Kriminellen zur Flucht veranlassen kann.

Für alles andere bringen Laservisiere eigentlich wenig, außer, wenn man's mag, einen gewissen Spaßfaktor. Und bei den entsprechenden Kompaktrevolvern ist der Laser auch für's Trockentraining nett--wenn man den schweren Abzug durchzieht und der Laserstrahl sich nicht großartig bewegt ist man auf dem richtigen Weg.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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