Zum Inhalt springen
IGNORED

Wie eine 2. Waffe im gleichen Kaliber beantragen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Sportordnung DSB: Disziplin 2.45 Zentralfeuerpistole .30-.38 = 7,62-9,65 mm und 2.53 Grosskaliberpistole 9 mm wurde anstandslos vom RSB für eine weitere 9 mm befürwortet

Worin unterscheiden sich die Spezifikationen für die Waffen für die beiden Disziplinen?

Wenn ich so in die Sportordnung reinschaue kann ich da leider keinen Unterschied feststellen, weder in Magazinkapazität noch in der Art der Visierung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und auch nicht den Abmessungen der Waffen (Prüfkasten), beim Maximalgewicht.....?

drum ist "anstandslos" schon dreist!.. auch impliziert seine Aussage, dass hier eben von Verbandsseite auf diese wichtigen Faktoren nicht geachtet würde.

evtl. hat hier aber nur der Antragsteller einen Fehler beim Waffenerwerb begangen......das Bedürfnis wurde "anstandslos" bescheinigt......aufgrund der Unterschiede für die Anforderungen an die Waffen..... und erworben werden darf eben auch nur im Rahmen dieser weiteren Disziplin.

erfüllt die weitere Waffe diese Anforderungen nicht "anstandslos", hat der Antragsteller/Waffenbesitzer ein Problem!

der Verband ist da mal ganz ganz aussen vor *)!..... soviel zu "anstandslos"....

*) wäre mit der bisherigen Waffe eine Nutzung in der neuen Disziplin problemlos möglich, dann sähe das etwas anders aus. die neue Waffe würde nicht unbedingt benötigt, also dürfte erstmal (Grundkontingent mal aussen vor) auch kein weiteres Bedürfnis bescheinigt werden.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sagte man mir bei meiner ersten Anfrage bei einer BDS Gruppe auch. Das ich schon lange eigene Waffen auf diversen WBK´s hatte interessierte die nicht. Der Verein wo ich dann fragte sagte, nach 4 Monaten kein Problem, wenn das eine Jahr anderweitig abgeleistet wurde. Mein Bruder und ich traten da ein und beantragten nach 4 Monaten.Auf der Bedürfnisbescheinigung stand, das wir seit min 4 Monaten im BDS sind. Diese Regel scheint also allgemein so zu sein. Kenne aber immer noch BDS Gruppen , die lassen dich ein Jahr warten

Servus,

hängt vom jeweiligen "Entscheider" beim Landesverband ab. Die genauen Richtlinien gibt es unter http://www.bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/Bef%C3'> zum Download.

Wichtig ist zum Thema der Punkt 2.1

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“

entweder Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS

die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt

oder das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein)

die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen.

oder Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS

die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich

Im letzten Absatz steht nicht "Bedingungen ... sind erfüllt", sondern "Bedingungen .... können als erfüllt angesehen werden", daher je nach "Entscheider" anders.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geh zum BDMP

Schieße dort PPC 1500

Erste "Leistungsinstanz" ist die Landesmeisterschaft, die Hürde zur DM ist nicht hoch und offene, internationale Matches gibts auch reichlich.

Also Bedürfnis satt.

Da kannst Du dann ohne Probleme 6 Revolver und 3 Pistolen (jeweils im gleichen Kaliber) schießen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ HBM

Unsere Bedürfnisanträge, LV 9, bearbeitet Herr Rigo Woll . Hier mal ein Lob dahin, dauert i.d.R. keine Woche bis die Unterlagen zurück sind. Da Herr Woll in der Hierarchie des BDS relativ weit oben angesiedelt ist denke ich das ist BDS Programm und nicht nur seins. Außerdem sagte mir ein Bundesdelegierter mal das Herr Gepperth auf eine Bundesdelegiertentagung das mal so gesagt hat. Das der BDS , bei Erfüllung der 12 Monate in anderen Verbänden, nach 4 Monaten Mitgliedschaft befürwortet. Dies Aussage ist aber nur Hörensagen und die kann ich nicht belegen.

Die Aussage von 12 Monaten im BDS bekam ich vom Vorsitzenden einer BDS Gruppe wo ich mich nach den Konditionen eines Beitritts erkundigte. Der war mir zwar vorher schon durch seine " Kompetenz " zu allen fragen bezgl Waffen und Gesetzen aufgefallen, die Aussage mit den 12 Monaten gab mir aber den Rest. GSD, den da wo ich jetzt bin bin ich gerne und Froh damals dahin gegangen zu sein.

LG

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann den LV 1, wo Herr Gepperth jedesmal persönlich unterschreibt, gar nicht hoch genug loben.

Es ist doch nun sch...egal, ob nun nach 4, 6, oder 12 Monaten Mitgliedschaft Erstbedürfnisse, oder weitere Bedürfnisse

bewilligt werden: Hat man das bißchen Geduld aufgebracht und seine Marke bezahlt, ist man dabei !

Und hat erstmal keine Probleme !

Solange es geht, wird das rechtlich Mögliche gemacht, zumindest so lange Herr Gepperth fit ist !

Danke, Danke, Danke, ! :s2::hi:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Aussage von 12 Monaten im BDS bekam ich vom Vorsitzenden einer BDS Gruppe wo ich mich nach den Konditionen eines Beitritts erkundigte. Der war mir zwar vorher schon durch seine " Kompetenz " zu allen fragen bezgl Waffen und Gesetzen aufgefallen, die Aussage mit den 12 Monaten gab mir aber den Rest.

Dann hat der Vorsitzende der BDS Gruppe wohl weder selbst die Richtlinien gelesen, noch Erfahrung mit der Handhabung der Regelung durch den Verantwortlichen beim Landesverband. :-(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir waren damals eine neue Gruppe, von Anfang an beim BDS dabei, und alle einschließlich des "Chefs" noch ziemlich unbeleckt was den BDS und evtl, Ausnahmen anging. Es gab da noch keine Erfahrungen mit der Handhabung der Regelungen durch den LV. Aber die 12 Monate gingen auch rum. Ich kann nur sagen, dass ich bisher nie Probleme bei meinen Anträgen hatte und die auch recht zügig bearbeitet wurden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sportordnung DSB: Disziplin 2.45 Zentralfeuerpistole .30-.38 = 7,62-9,65 mm und 2.53 Grosskaliberpistole 9 mm

.... wurde bei mir auch so genehmigt!

Worin unterscheiden sich die Spezifikationen für die Waffen für die beiden Disziplinen?

Disziplin 2.53 Grosskaliberpistole 9 mm, wird beidhändig geschossen, es gibt nur ein Gewichtslimit .

Disziplin 2.45 Zentralfeuerpistole .30-.38, wird einhändig geschossen. Begründung für Erwerb - dazu brauchts eine Waffe mit verstellbarem Matchgriff fürs einhändige Schiessen, die das max. Gewicht nicht überschreiten darf und die in den Prüfkasten passen muss..

Klar kann man beide Disziplinen mit einer Waffe schiessen - muss man aber nicht.

Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert dafür ein Bedürfnis zu beantragen.

Bearbeitet von w.stoecker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann hat der Vorsitzende der BDS Gruppe wohl weder selbst die Richtlinien gelesen, noch Erfahrung mit der Handhabung der Regelung durch den Verantwortlichen beim Landesverband. :-(

Oder nur seinen eigenen Dickkopf, den er immer und bei allem Durchsetzen will. Hauptberuflich ist er SB bei einer Waffenbehörde......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Hauptproblem bei diesen ganzen Befürwortungsfragen, ist in der Regel mangelhafte Kenntnis der Richtlinie des Verbandes.

In den Vereinen existiert leider oftmals viel gesundes Halbwissen, weil sich niemand intensiv mit der Thematik beschäftigt, und das ist wenig zielführend.

Mein Rat wäre beim Verband anzurufen und das Vorhaben zu besprechen. Das ist zielführend.

Ich bin froh, dass die Mitglieder des LV4 diese Möglichkeit sehr oft in Anspruch nehmen.

Das erleichtert mir bei der Bearbeitung die Arbeit.

Meine Bearbeitungszeit ist, vorausgesetzt die Unterlagen sind komplett, auch nur eine Woche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.