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IGNORED

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen


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Geschrieben

Ach so ja, ich vergass, wenn ermittelt wird ist auch etwas dran.

Es besteht ein Anfangsverdacht und eine Durchsuchung dient auch zur Entlastung, ansonsten brauchst Du mir nichts zu erklären.

Ich fand es einfacher, wenn jemand beschuldigt wurde illegal eine Waffe zu besitzen und es wurde bei der Durchsuchung ein erlaubnisfreier "Gaser" gefunden!

Geschrieben

Warum nicht?

Sie sind bemüht irgendwelchen Unsinn vom Tisch zu bekommen und das sind in der Regel unbegründete Anschwärzungen!

Mag sein und wenn selbst zu Deiner Entlastung nichts, den Fall betreffendes, gefunden wird, aber statt dessen vielleicht ein "vergessenens" Messer aus alten Tagen da rumlag oder sonstwas, ist der SA ganz glücklich und der Hausbesuch hat sich gelohnt! Von der Seite A-Karte....

Außerdem, wer sagt das die Beweise nicht gefaked sind...kann ja auch vorkommen...

Geschrieben (bearbeitet)

............................., aber statt dessen vielleicht ein "vergessenens" Messer aus alten Tagen da rumlag oder sonstwas, ist der SA ganz glücklich und der Hausbesuch hat sich gelohnt! Von der Seite A-Karte....

Naja, kommt vor und ist dann "dumm" gelaufen und könnte mit Strafbefehl oder Einstellung beendet werden, kommt auf den Betroffenen und sein Vorleben an.

Außerdem, wer sagt das die Beweise nicht gefaked sind...kann ja auch vorkommen...

Kenne ich persönlich nur aus dem Fernsehen.

Kenne lediglich den Begriff: "Zielgerichtete Suche nach Zufallsfunden".(übrigens eine Begriff aus den alten Bundesländern)

Wurde zwar angewendet, lag aber nicht in meinem Niveaubereich.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Jede Seite hat 2 Betrachtungsweisen!

Ja genau.

Die eine ist die welche man offiziell angibt,

die Andere ist die Wahrhaftige.

Kenne lediglich den Begriff: "Zielgerichtete Suche nach Zufallsfunden".(übrigens eine Begriff aus den alten Bundesländern)

Wurde zwar angewendet, lag aber nicht in meinem Niveaubereich.

Und wie hieß das bei euch?

Geschrieben

Sie sind bemüht irgendwelchen Unsinn vom Tisch zu bekommen und das sind in der Regel unbegründete Anschwärzungen!

Wenn es in der Regel !!! unbegründete Anschwärzungen sind, dann wäre es eines zivilisierten Rechtsstaates würdig, erst mal mit einer Anhörung zum Vorwurf zu beginnen und Grundrechte wie die Unverletztlichkeit der Wohnung zu respektieren. In der von Dir zitierten Regel liesen sich dann eben diese Regelfälle "normal" aufklären. Aber ich bin wohl zu alt um das in diesem Land noch mal wieder zu erleben. Ist halt so.

Geschrieben (bearbeitet)

Und wie hieß das bei euch?

Keine Ahnung!

Auf jeden Fall war ich erstaunt, wie leicht es nach der Wende möglich war, wegen Gefahr im Verzuge Durchsuchungen von Wohnungen durchzuführen!(Da wurde vor einiger Zeit glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben)

Hätten wir diese Möglichkeiten damals gehabt, wäre unsere Aufklärungsquote noch weit aus höher gewesen und sie war trotz Statistikbetrug hoch!

Es wurde schließlich auch noch ermittelt und nicht nur durchsucht!

Wenn ich sehe, wie hier die Einbruchsrate in meinem Umfeld ansteigt, kommt mir das Grausen.

Umfeldermittlungen?

Streifen in Zivil oder uniformiert?

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Wenn nichts gefunden wurde sagt das ja auch nichts über die Unschuld.

Hallo uwewittenburg

das von dir Geschriebene erinnert mich stark an die Hexenverfolgung. Wurden der Hexer/die Hexerin gefoltert und gestand, war er/sie schuldig. Er/sie hatte es ja zugegeben. Gestand er/sie nicht, war er/sie ebenso schuldig. Denn unter der Folter nicht gestehen hieß, der Teufel muss ihm/ihr Stärke gegeben haben.

Steven

Geschrieben

Außerdem, wer sagt das die Beweise nicht gefaked sind...kann ja auch vorkommen...

Ja, nur schade, daß sich das leider fast nie beweisen läßt. Die "Freunde und Helfer" in grün oder blau lassen einen ja die Durchsuchung dummerweise nicht filmen.

Geschrieben

Ja, nur schade, daß sich das leider fast nie beweisen läßt. Die "Freunde und Helfer" in grün oder blau lassen einen ja die Durchsuchung dummerweise nicht filmen.

Wenn Du die ganze Hütte mit genügend teuerster Technik selber verwanzt hast, dann wissen sie es ja (noch) nicht.

Geschrieben

Nun ja, eigentlich die Kleidung egal. Es sollte jedem Beschuldigten zustehen, solche Aktionen filme zu dürfen. Aber die ungebetenen Gäste wissen schon, warum sie das nicht zulassen.

Wenn die Hände auf dem Rücken gefesselt sind geht das ja auch schlecht!

Ne, im Ernst, es gibt diverse Gründe warum das nicht geduldet wird, aber die Begründung würde jetzt ausufern!

Geschrieben

Ne, im Ernst, es gibt diverse Gründe warum das nicht geduldet wird, aber die Begründung würde jetzt ausufern!

Wir haben Zeit zu lesen, also nur zu! Das Argument mit der Sicherheit zieht nicht wirklich, der Mafioso der besucht wurde weiß ja jetzt, wo Deine Haus wohnt (oder die kommen alle mit Wechselkennzeichen an der Karre, Skimaske und reden sich konsequent mit Künstlernamen an).

Geschrieben

Ich hatte schon einmal das Beispiel erwähnt, wo sich ein Bürger schriftlich bei einem Pol.-Präs. über den netten Beamten bedankte der von einer Strafanzeige absah und dann dieser mit einer Strafvereitelung im Amt belohnt wurde!

Wenn dann noch ein Dankesvideo von einem nicht vorbestraften Opa auftaucht, wo eine Durchsuchung oberflächlich durchgeführt und ein altes Butterflymesser "übersehen" wurde, was unter alten Andenken schmorte?

Geschrieben

Das Argument mit der Sicherheit zieht nicht wirklich, der Mafioso der besucht wurde weiß ja jetzt, wo Deine Haus wohnt (oder die kommen alle mit Wechselkennzeichen an der Karre, Skimaske und reden sich konsequent mit Künstlernamen an).

Da ich mein Privat-Fahrzeug als Dienstwagen genutzt habe(Berlin ist arm und wir hatten kaum Dienstwagen) hatte ich kein Wechselkennzeichen und habe sogar meine Visitenkarte anstelle der Dienstkarte ausgehändigt!

Na so wat!

Natürlich nicht bei brisanten Durchsuchungen.

Geschrieben

Wo ist das Problem? Dann darf der Beamte halt kein Auge zudrücken, wenn der Beschuldigte filmen möchte.

Mir wäre das lieber, anstatt nachher völlig ohne Beweis dazustehen und eine aufs Dach zu bekommen weil nachträglich irgendwas anders hingedreht wird.

Geschrieben

Wo ist das Problem? Dann darf der Beamte halt kein Auge zudrücken, wenn der Beschuldigte filmen möchte.

Mir wäre das lieber, anstatt nachher völlig ohne Beweis dazustehen und eine aufs Dach zu bekommen weil nachträglich irgendwas anders hingedreht wird.

Mir wäre es lieber wenn alle Türen heil und die Schränke aufgeräumt bleiben und ein Protokoll ausgehändigt wird mit den Vermerken: "Nichts beschlagnahmt, nichts beschädigt".

Wird gefilmt, naja, dann wird die Durchsuchung eben nach Vorschrift durchgeführt!

Ja, da habe ich dann auch schon Wand und Deckenverkleidungen entfernt, Schrankinhalte und Zwischenböden gründlich durchsucht!

Da habe ich dann auch tatsächlich Diebesgut gefunden.

Kommt eben auf den Grund der Durchsuchung und auch auf die Vorgeschichte des Beschuldigten an!

Wird bei einem nicht vorbestraften LWB anders aussehen als bei einem arabischen Clan-Mitglied, oder Rocker.

Geschrieben (bearbeitet)

Mir wäre es lieber wenn alle Türen heil und die Schränke aufgeräumt bleiben und ein Protokoll ausgehändigt wird mit den Vermerken: "Nichts beschlagnahmt, nichts beschädigt".

Ja, "Nichts beschlagnahmt" wäre natürlich das beste. Nur dummerweise werden oft Dinge beschlagnahmt, weil die Herren vor Ort nicht beurteilen können, ob diese Gegenstände böse/verboten/gefährlich sind oder nicht. Und dann sind die Gegenstände erstmal weg und der Beschuldigte muss sich überraschen lassen, was damit passiert. Und - oh Wunder - diese Gegenstände können sich manchmal (natürlich von ganz alleine) verändern und dann steht der Beschuldigte ziemlich dumm da, wenn er nicht beweisen kann, wie diese Gegenstände bei der Beschlagnahmung aussahen. Mit einem Videobeweis wären BEIDE Parteien auf der sicheren Seite.

Diese Diskussion hier bringt nur leider nichts, da sich dadurch nichts ändern wird. Man ist als Betroffener eben den ungebetenen Gästen ausgeliefert.

Bearbeitet von Hamster
Geschrieben

Nur dummerweise werden oft Dinge beschlagnahmt, weil die Herren vor Ort nicht beurteilen können, ob diese Gegenstände böse/verboten/gefährlich sind oder nicht.

Das liegt eben an der Angst vor der Strafvereitelung und teilweise tatsächlich am Unwissen!

Und dann sind die Gegenstände erstmal weg und der Beschuldigte muss sich überraschen lassen, was damit passiert. Und - oh Wunder - diese Gegenstände können sich manchmal (natürlich von ganz alleine) verändern und dann steht der Beschuldigte ziemlich dumm da, wenn er nicht beweisen kann, wie diese Gegenstände bei der Beschlagnahmung aussahen.

Wenn auf dem Protokoll "nichts beschädigt" angekreuzt wurde, kann der Schaden später auch angemeldet werden!

Diese Diskussion hier bringt nur leider nichts, da sich dadurch nichts ändern wird. Man ist als Betroffener eben den ungebetenen Gästen ausgeliefert.

Ausgeliefert würde ich nicht gelten lassen wollen, es kommt auf den Grund und die Art/Weise der Begegnung an!

Ich weiß aber was Du meinst!

Es hat mich auch oft geärgert wie manche Waffen und andere Gegenstände eingesammelt und dann transportiert wurden!

Mal wurde eine handelsübliche Patrone als gefährlicher Gegenstand behandelt und ein "Polenböller" einfach in die normale Dienstpost geschmissen.

Naja, lang ist es her und geht mich nichts mehr an, besser wird es eh nicht mehr.

Geschrieben

Ähm, ja, da hast Du schon Recht. Nur hatte ich es eigentlich weniger wegen eventuellen Beschädigungen gemeint ... sondern eher zu Veränderungen zu Lasten des Beschuldigten. Beschädigungen sind "nur" ärgerlich, aber wenn eine nicht-böse Sache plötzlich böse wird, dann schaut man ganz schön dumm aus der Wäsche.

Aber wie gesagt, ändern wird sich daran leider nichts. Es hängt eben auch sehr viel von der Erfahrung des Beschuldigten ab. Wer einmal beschi... äh überprüft wurde weiss es nächstes mal besser.

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