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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

es gibt keine Definition/Zahl/Häufigkeit........Alles was 3 Jahre nach Ersterteilung ist (Bedürfniserhalt), bedarf einer schießsportlichen Aktivität, die Intensität dieser ist nicht zahlenmäßig geregelt.

..es ist nur ausdrücklich erwähnt, dass 12/18 hier NICHT anzuwenden ist.

hier gilt es die Mitglieder aufzuklären und zu sensibilisieren........wer dann nicht aktiv wird/ist/bleibt... dem kann man auch nichts bescheinigen.....

(und nicht blockwartmäßig übertreiben " Du hast jetzt 2 Jahre nicht geschossen, der Brief ans Amt ist schon raus". nein, das ist nicht erfunden.....)

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

@ PetMan

Wieso behauptest du wiederholt, ich würde unrichtige Bescheinigungen erstellen? Wenn ich etwas bescheinige dann selbstverständlich nur richtig. Ich hänge mit meinem Namen direkt darunter und dafür stehe ich dann auch ein.

Für die Behörde gilt nebenher

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung.
(Anm. diese gelten NICHT!)
Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete
Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.
...
Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen.
...
Die Überprüfung der Voraussetzungen liegt zunächst in der Verantwortung der Schießsportverbände.

Umgekehrt ging die Frage an dich, wie ihr den eigen festgelegten Maßstab des "regelmäßigen Trainings" willkürlich festlegt.

Darum drückst du dich nun mehrfach.

Der alzi hats mal kurz und prägnant zusammengefasst.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Mir nicht ganz klar wieso Ihr nun alle so aufs "Schießbuch-Thema" abfahrt ?

Der Einwand ist richtig. Man verbeißt sich hier endlos ins Schießbüchlein...

So ein Buch führen viele für sich persönlich, ich auch.

Eher besorgniserregend sind die im Hintergrund stehenden, von gewisser politischer Seite gewünschten erhöhten Bedürfnis-Anforderungen.

Dabei wird das Büchlein dann zum Überwachungs-/Nachweisinstrument.

Geschrieben

Im Gesetz steht halt leider, wie du richtig zitiert hast, keine Anzahl. Da steht " schießsportlich Aktiv " . Wann ist das bei euch einer? 1 mal, 2 mal im Jahr schiessen? Ich habe mehrfach geschrieben das wir den Fall noch nicht hatten, aber von der Vereinsführung die Aussage kam das keine Bescheinigungen über schießsportliche Aktivität ausgestellt wird, wenn nicht geschossen wurde. Dadurch sind wir bei dir " Besserschiesser " und wir " enteignen " unsere Mitglieder. Im Umgehrschluss ging ich davon aus das IHR, sprich DU das nicht machst. DU würdest demnach eine Ausstellen. So meine Interpretation, weil mit Fakten kommst du ja auch nicht rüber. Es gibt KEINE festgelegte Anzahl von Schießterminen die da gefordert sind. Aber wenn wir lange genug darum betteln regelt das der Gesetzgeber schon für uns.

Und wenn heutzutage manche Mitglieder den Takt der Zeit noch nicht mitbekommen haben, oder was noch viel schlimmer ist ignorieren " das war schon immer so, das brauch ich nicht, das zählt nur für die neuen, usw " tun sie mir Leid, wenn auch in Grenzen.

Geschrieben (bearbeitet)

Doch, ich habe sogar ein ganz konkretes Beispiel genannt. Es war sogar die direkte Antwort, durch Zitat belegt.

Es ist immer auch eine Würdigung der Gesamtumstände.

Nun gut. Einigen wir uns doch: Ihr stellt keine eigenen überzogenen Regeln auf und wir gehen nach recht und Gesetz bei unseren Bescheinigungen vor.

:drinks:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich habe den Eindruck (siehe Beitrag Nr. 1/Threaderöffnung; IMK), dass genau solche scharfen Regeln bzw. Anforderungen an den Bedürfnisfortbestand seitens der genannten rot-grünen Bundesländer gefordert werden. Das Schießbuch wäre hierfür das Instrument. Die Schraube der Anforderungen könnte beliebig angezogen werden. Mit einem "ist weiterhin schießsportlich aktiv" werden die sich künftig wohl nicht mehr zufrieden geben. Die wollen "aussieben".

Geschrieben (bearbeitet)

Doch, ich habe sogar ein ganz konkretes Beispiel genannt. Es war sogar die direkte Antwort, durch Zitat belegt.

Es ist immer auch eine Würdigung der Gesamtumstände.

Das einmalige Teilnehemen an einem Vereinsschiessen ist also eine schießsportliche Aktivität ? Ich selber würde mich freuen wenn mal ein Gericht das so bestätigen würde.

Den 2. Satz kann ich vollumfänglich Unterschreiben.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Das einmalige Teilnehemen an einem Vereinsschiessen ist also eine schießsportliche Aktivität ? Ich selber würde mich freuen wenn mal ein Gericht das so bestätigen würde.

....

genau DAS willst Du garantiert nicht!!!...... erst nachdenken, und dann son Mist NICHT schrieben....

Geschrieben (bearbeitet)
Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

Für alle anderen Sportschützen (Anm. nicht in einem anerkannten Verband angeschlossen) gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben

Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport–wie im Übrigen in jeder Sportart–zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.

Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen).


Wie ich bereits schrieb: Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände. Wenn ich also jemandem zweifellos die Wettkampfteilnahme bescheinigen kann, warum soll zeitgleich keine sportliche Aktivität vorliegen?


Hier mal das sehr strenge NRW (insbesondere letzter Abschnitt). Allgemein ist das meiste unbestimmt und deshalb auch so verwässert formuliert. Aber selbst die aus meiner Sicht überzogene Vorgabe widerspricht dem nicht.



Begriff „regelmäßig":

Der in § 14 Abs. 3 WaffG verwendete Begriff „regelmäßig" kann nicht mit dem in § 14 Abs. 2 Nummer 1 WaffG verwendeten Begriff „regelmäßig"gleichgesetzt werden, weil er nicht an Trainingseinheiten, sondern an eine Wettkampfteilnahme anknüpft und eine andere Zielrichtung verfolgt. Die Teilnahme an 18 Wettkämpfen im Jahr wäre selbst für Sportschützen im Leistungsbereich nicht zu erfüllen. Eine „regelmäßige" Wettkampfteilnahme im Sinn des § 14 Abs. 3 verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu , wie bei § 14 Abs. 2 WaffG eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

Nach § 14 Abs. 3 WaffG muss auch die regelmäßige Wettkampfteilnahme von der Bescheinigung des Schießsportverbands umfasst sein.

Im Allgemeinen wird es ausreichen, wenn der Schießsportverband bescheinigt, dass der Betreffende Teilnehmer von mindestens drei Leistungsvergleichen (ungefähr) innerhalb eines Jahreszeitraums war.

Auch eine geringere Zahl von Wettkampfteilnahmen kann ggf. als ausreichend angesehen werden, wenn es sich dabei um die maßgeblichen Wettkämpfe des schießsportlichen Vereins oder Verbandes gehandelt hat, die möglicherweise auch nur einmal im Jahr stattfinden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

.. eine Schießkladde kann aber z.B. auch bei Versicherungs- bzw. Haftungsfragen sehr hilfreich sein....

ein Gelegenheitsschütze kann so auch "offiziell" sein bestehendes Bedürfnis dokumentieren..... falls er das mal nachweisen müsste....und eine Bestätigung durch den Verein benötigt.... jederzeit nachprüfbar.......und erspart ihm ein persönliches Schießbuch.

Bei uns im Verein wird eine Schießkladde geführt. Bei ca. 70 - 80 Trainingstagen im Jahr sind das in 12 Monaten

etwa 70 - 80 Din A 4 Seiten. Ist in den letzten 30 Jahren ein ganz schöner Papierstapel zusammen gekommen.

Dumme Frage zu diesem Thema:

Weiß jemand, bzw. gibt es Vorschriften, wie lange (Jahre?) wir diese Nachweise aufbewahren müssen ???

Bearbeitet von mangri
Geschrieben (bearbeitet)

Weiß jemand, bzw. gibt es Vorschriften, wie lange (Jahre?) wir diese Nachweise aufbewahren müssen ???

frag doch mal Eure Versicherung......

...ey Leute!!!!!!!.....

WER hat Euch verpflichtet diesen Nachweis (Schießkladde) zu führen?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

frag doch mal Eure Versicherung......

...ey Leute!!!!!!!.....

WER hat Euch verpflichtet diesen Nachweis (Schießkladde) zu führen?

War mir klar. Du hast mich nicht enttäuscht .....

Geschrieben (bearbeitet)

immer wieder gerne zu Diensten!

... das kommt davon wenn man versucht outzusourcen ...

... mit bissl Eigendenke, sollte einem klar sein, dass man immer den fragt der es wissen MUSS, und nicht den der es wissen KÖNNTE..... zumal die 2. Möglichkeit - nochmal kurz nachgedacht - mag sie auch noch so verlockend sein, sehr unwahrscheinlich zum Ziel führt! und da darfst jetzt 3mal raten warum......

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß Du für mich manchmal in Rätseln redest.

Offensichtlich ist es nicht möglich, auf eine einfache Frage eine ebenso

einfache Antwort zu bekommen.

Bearbeitet von mangri
Geschrieben (bearbeitet)

das ist das Problem in solchen Fällen.....

die leute erfassen einfach den Sinn der Hilfe zur Selbsthilfe nicht. (manche nennen es auch "Denkanstoß")

.....oft vergebens.....q.e.d.

Pssst, nicht weitersagen: die einfache Antwort hattest Du schon erhalten

Edit:

-welcher Verein?

-welche Versicherung?

-wer hat die Kladde zur Auflage gemacht?

-wer hat die Antworten auf die ersten 3 Fragen? wer ausser Dir in diesem Forum?

-wer, von hier, kann Dir also die Frage nach der Frist beantworten?

-wen fragst Du also logischerweise dann?

wenn Dich das jetzt intellektuell überfordert ( ganz wertfrei gefragt!! ), dann gib Bescheid, ich geb dann den Hut rum und sammel für ne professionelle Antwort! versprochen!!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wrum, so frage ich, setzen wir nicht den sog. Verbandsfürsten die Pistole auf die Brust und sagen denen, sie mögen diesen Politiker erklären, daß wir Schützen mit allem schiessen wollen, was die Hersteller bzw. die Technik hergibt. Punkt.

Nix "Ausschluss vom Schießsport" einiger Waffen... aus welchem Grund ???

Man kann sich für alles eine wettkampftaugliche Nutzung ausdenken.

Werden wir doch mal kreativ...!!!

Selbst für AK47er Halbautomaten lässt sich eine Disziplin erfinden....

BFP

Geschrieben

Wenn jeder alles in den Grenzen des WaffG. darf, gibt es keinen Neid mehr, keine Zwietracht, kein Wichtig-Getue....keiner mehr der nervt und vor allem keine Block-Warterei. .... die nervt maximal !

Wenn jeder alles in den Grenzen des WaffG. darf, gibt es keinen Neid mehr, keine Zwietracht, kein Wichtig-Getue....keiner mehr der nervt und vor allem keine Block-Warterei. .... die nervt maximal !

Geschrieben

Wenn jeder alles in den Grenzen des WaffG. darf, gibt es keinen Neid mehr, keine Zwietracht, kein Wichtig-Getue....keiner mehr der nervt und vor allem keine Block-Warterei. .... die nervt maximal !

Wenn jeder alles in den Grenzen des WaffG. darf, gibt es keinen Neid mehr, keine Zwietracht, kein Wichtig-Getue....keiner mehr der nervt und vor allem keine Block-Warterei. .... die nervt maximal !

...und es gibt keinen Grund mehr, die Mitglieder mit unterwürfigen Anträgen und horrenden "Antragsgebühren" bei Verbandsfürsten um die gnädige Bestätigung eines Bedürfnisses für die Anschaffung von Eigentum betteln zu lassen. Und es gäbe kein Bedürfnis an machtbesessenen Verbandsfürsten! DESHALB wird sich da dran nichts ändern.

Geschrieben

---die Mitglieder mit unterwürfigen Anträgen und horrenden "Antragsgebühren" bei Verbandsfürsten um die gnädige Bestätigung eines Bedürfnisses für die Anschaffung von Eigentum betteln zu lassen......

BDS kann da nicht gemeint sein, da muss ich nicht betteln. Ob 15 Euro "Horrend " ist mag ich nicht beurteilen, dafür habe ich aber keine Woche später mein Bedürfnis im Briefkasten. Beim Schützenverband Saar ( DSB Unterverband ) kostet es " nur " 10 Euro, dafür warte ich aber u.U. Wochenlang auf den Zettel. Und je nach Waffe gibts auch schon mal Diskussionen. Aber dann hole ich die halt über den BDS.

Geschrieben

Beim WSB kostet es 40/50€ egal, ob es befürwortet wird, oder abgewiesen. Die Kohle ist weg. Mit dem Formular muss man dann zum Vereinsvorstand, dann zum Kreissportleiter und dann per Post zum Verband. Und nein, das sind keine Provinz-Ideen, das kommt als Vorgabe vom Verband!

Geschrieben

Ich zieh mir im Netz das Formular, meine Vorstand füllt mir das Kommentarlos aus und das wars dann. Dann gehts in die Post und in spätestens 1 Woche ist die Bewilligung da....beim BDS. Und 40/50 Euro sind eine Frechheit........................da bist du mit Voreintrag und Gebühren gut über 100 euro.........

Geschrieben

Ich zieh mir im Netz das Formular, fülle das aus, meine Vorstand füllt den Vereinsteil aus und unterschreibt Kommentarlos. OK, dazu muss ich noch 20 ,- € überweisen und das wars dann. Dann gehts in die Post und in spätestens 1 Woche ist die Bewilligung da....beim RSB (Rheinischer Schützenbund).

Schiessbuch ist nicht erforderlich, Ergebnislisten von Wettkämpfen sind ausreichend.

Geschrieben

Wrum, so frage ich, setzen wir nicht den sog. Verbandsfürsten die Pistole auf die Brust und sagen denen, sie mögen diesen Politiker erklären, daß wir Schützen mit allem schiessen wollen, was die Hersteller bzw. die Technik hergibt. Punkt.

Nix "Ausschluss vom Schießsport" einiger Waffen... aus welchem Grund ???

Man kann sich für alles eine wettkampftaugliche Nutzung ausdenken.

Werden wir doch mal kreativ...!!!

Selbst für AK47er Halbautomaten lässt sich eine Disziplin erfinden....

BFP

Weil das nicht funktionieren wird!

Weder bei den Verbandsfürsten noch bei unseren bezahlten Vertretern des Volkes!

rate mal warum!... wenn jeder Alles darf.......wer braucht dann noch einen Verbandsfürsten?

....jetzt kapiert?....

Ahhh Verschwörungstheorie!

Die Verbandsfürsten sind alleine daran schuld, wow.

Da kannst jetzt schreiben was du willst und wie du es willst, aber das ist MÜLL!

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