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IGNORED

IPSC Regelwerk 2015


Roland

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen!

Erst einmal ein frohes neues Jahr Euch Allen, hoffentlich wird es ein gutes Jahr!

In der Global Village wurde heute das neue Regelwerk als pdf zum herunterladen veröffentlicht, zu finden hier: http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=18565#entry174080 .

Ich habe das Regelwerk für Handgun und Shotgun einfach mal angehängt, Rifle steht noch aus, soll aber kurzfristig folgen.

Beste Grüße

Roland

2015 Handgun Rules ENG.pdfIPSC Shotgun Competition Rules - Jan 2015 Edition.pdf

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Wie Ihr schon gehört habt, gibt es ein computertechnisches Problem bei Zusammenstellung der Rifle Rules durch den Weltverband, das hoffentlich bald gelöst ist.

Die Übersetzungen der beiden anderen Regelwerke (Handgun und Shotgun) habe ich fertig. Sie müssen aber zunächst zum BVA zur Genehmigung.

Daher verweisen wir zunächst mal auf das englische Original. Die bekannten Einschränkungen, die das deutsche WaffG fordert, bleiben natürlich bestehen.

Eine Übersicht der Änderungen poste ich auf www.ipsc.de sobald mir auch das engültige Rifle-Original vorliegt.

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Merci für die Info ... eine kl. Zusammenfassung was sich nun geändert hat wäre hilfreich.

Gibt es doch seit Monaten in Global Village von Vince Pinto, wenn ich mich recht erinnere.

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Guten Morgen!

Hier (http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=18565) der link zu den aktuell veröffentlichten Regelwerken inkl. spanischer Übersetzung ;).

Und die sog. "Marked-Up" Version mit der dazugehörigen Diskussion findet ihr hier: http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=18334

Die beiden Mark-Up Versionen habe ich Euch auch beigefügt für die, die nicht selbst in der Global Village aktiv sind.

Beste Grüße

Roland

2015 Handgun-FINAL.pdf2015 General-FINAL.pdf

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Hallo,

ich warte nur darauf, daß aufgrund dieser neuen Passage

Loading begins as soon as the competitor grips a round of ammunition, a magazine or speed loader...

der Erste (zu Unrecht) Schwierigkeiten bekommt, wenn er irgendwo mit einem Magazin in der Hand angetroffen wird.

(Weil die Regel nur teilverstanden wurde ...)

Grüße

Iggy

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Hi Iggy,

damit wären wir nur bei einem "Problem", dem wir seit sehr Langem gegenüberstehen, die Interpretation der englischen Sprache durch Schützen/ROs, also Menschen (!), deren Muttersprachen nicht die englische ist ...!

Es gab, wenn ich mich richtig erinnere vor vielen Jahren hier mal eine Diskussion über das "mandantory "should"", wie es in den 90ern im englischen Regelwerk benutzt wurde, war interessant ;).

Und ich lehne mich mal soweit heraus, daß die, bei denen die Interpretation des englischen Regelwerkes zumindest zu Diskussionen führt, eh immer dieselben und daher bekannt sein dürften ;) ;) ;).

Beste Grüße

Roland

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Hallo Roland,

da wären wir schon mal grundsätzlich einer Meinung!

Die Probleme sähe ich in dem von mir genannten Fall genauso gut in der deutschen Version. (Verständnisproblem.)

Beispiel, vor ein paar Jahren in P'burg erlebt:

LM oder DM Flinte. Walk through. Mir unbekannter Schütze in meiner Squad läuft über die Stage und trägt dabei seinen Gehörschutz am Bügel in der herabhängenden Hand als trüge er eine Einkaufstüte.

IROA (!) staucht ihn in absolut inakzeptabler Weise zusammen wg. angeblichem Vergehen gg. Regel 8.7.2.

8.7.2
Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine
komplette Nachbildung einer Kurzwaffe oder Teil davon, jegliches
Teil einer richtigen Kurzwaffe [steht so im Flinten-Regelwerk!] inklusive jeglichen Zubehörs) außer den
eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten
Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet
(s. auch Regel 10.5.1).
Kein Übersetzungs- ein [selbstzensur-]Problem!
Gut, das war dann wieder einer weniger auf der Liste derer, die ich ernst nehmen kann ...
Grüße
Iggy
Bearbeitet von Iggy
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Irgendwie muss man seine Magazine ja auch wieder laden, das sollte einem doch der gesunde Menschenverstand sagen dass der nicht vor hat seine Waffe zu laden.

Dennoch ist mir nicht klar warum diese Passage unbedingt hinzugefügt werden musste.

Glaub mir, DIESE unendliche Geschichte über haarspaltende "Range-lawyer" und einen semantischen Disput zur Bedeutung der amenglischen Sprache auf atomarer Subebene willst Du nicht wissen... (Und ich wünschte, ich hätte statt diesen Diskussionen in GV besser die Nutzungsbedingungen von Facebook gelesen...)

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Glaub mir, DIESE unendliche Geschichte über haarspaltende "Range-lawyer" und einen semantischen Disput zur Bedeutung der amenglischen Sprache auf atomarer Subebene willst Du nicht wissen... (Und ich wünschte, ich hätte statt diesen Diskussionen in GV besser die Nutzungsbedingungen von Facebook gelesen...)

Echt wahr?!?

Bin ich froh, schon lang' nix mehr auf GV gelesen zu haben. ;-)))

Wobei - auf GV geht ja seit einiger Zeit der Begriff "Range Nazi" für besonders krasse Individuen um. :rofl:

Gutes Neues, im Übrigen :s75:

Iggy

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Guten Morgen kontra!

Ich bin mir nicht sicher, ob Du mal einen Blick in das Regelwerk, das ich im ersten Post angehängt habe, geworden hast!??

Gleich am Anfang findest Du eine komplette Inhaltsangabe und am Ende dann noch ein komplettes Stichwortverzeichnis mit Verweis auf die Regeln.

Ich denke mal besser geht es nicht und wird im Übrigen seit vielen Jahren, eher Jahrzehnten, seitens der IPSC so gehandhabt.

Solltest Du die deutsche Übersetzung meinen, was aus Deinem Posting leider nicht hervorgeht, kann ich nichts dazu sagen, da das englische Regelwerk (mit ggfs. nationalen Einschränkungen) generell auf Level III und höher maßgeblich ist, nicht die Übersetzungen.

Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, daß Jürgen und sein Team großartig beim Layout vom Original abweichen und denke daher, daß auch in der Übersetzung ein Inhalts./Stichwortverzeichnis vorhanden ist.

Beste Grüße

Roland

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Solltest Du die deutsche Übersetzung meinen, was aus Deinem Posting leider nicht hervorgeht, kann ich nichts dazu sagen, da das englische Regelwerk (mit ggfs. nationalen Einschränkungen) generell auf Level III und höher maßgeblich ist, nicht die Übersetzungen.

Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, daß Jürgen und sein Team großartig beim Layout vom Original abweichen und denke daher, daß auch in der Übersetzung ein Inhalts./Stichwortverzeichnis vorhanden ist.

Ach, die "Verbesserungen" welche das teutsche (W)Affenrecht erzwingt sollen bei >= L3 in D nicht gelten? Lustig! Welche Version hat wohl das BVA abgenickt? "Man" kommt in D halt nicht drum rum, auch die deutsche Version, die halt in manchen Punkten mehr ist als eine Übersetzung, parat zu haben.

Und lesen ist in diesem seltenen Fall besser als denken: die deutsche Version hat bislang kein Inhaltsverzeichnis. Und eben wegen og. "Verbesserungen" ist auch das einfügen der engl. Version keine perfekte Lösung.

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Guten Morgen VP70Z!

Selbstverständlich kommt man in D (und anderen Ländern) nicht darum herum die Anpassungen an die nationale Gesetzgebung zu beachten, darauf wies ich ja auch hin "(mit ggfs. nationalen Einschränkungen)", hab es eben nur allgemeingültig ausgedrückt, da es auch in anderen Ländern Einschränkungen gibt neben D!

Und auf Level III Matches ist nun einmal die Basis das internationale Regelwerk und sogar die englische Ausgabe, relevant auf jeden Fall für "Streitfälle", die dann zu offiziellen Protesten führen, selbstverständlich mit den Einschränkungen des (in dieser Diskussion) deutschen Waffenrecht. Wobei sich diese Einschränkungen m.W. bislang weder auf die sicherheitsrelevanten oder ausrüstungsrelavanten Regeln beziehen sondern im Bereich der Stageaufbauten und des Schießablaufs (Bewegung, etc.) zu finden sind (sollte sich hier etwas gravierend geändert haben lasse ich mich gerne korrigieren!).

Im Übrigen darf ich noch anmerken, daß sich meine Bemerkungen alle ausschließlich auf den Bereich "Handgun" beziehen, bei allen anderen Disziplinen halte ich mich raus, weder schieße noch ROe ich solche Bewerbe bislang (man weiß ja nicht, was einem vielleicht im hohen Alter noch einfällt ;) ).

Ich selbst bin seit nunmehr mehr als 16 Jahren aus D verzogen und ROe seit ein paar Jahren ab und an wieder in D und habe bislang bestens mit der englischen Basis "gearbeitet", Probleme deshalb hatte ich noch nie. Auch wird den (in Deutschland) erforderlichen Anpassungen bislang meist durch die Stageaufbauten Rechnung getragen. Daher habe ich schon seit Jahren keine deutsche Ausgabe des Regelwerks mehr in Verwendung und in den 90er Jahren hat es m.E. noch eine Inhaltsangabe oder zumindest das Stichwortverzeichnis gegeben.

Aber, da die Regelnummern ja soweit ident sein sollten, warum nicht das englische Inhaltsverzeichnis/Stichwortverzeichnis nutzen, spätestens auf Level III kommt man mit den englischen Begriffen eh in Berührung ;) .

So, da ich eh nicht mit dem deutschen Regelwerk leben muß ;) bin ich jetzt hier raus, mir ging es einfach um die Hinweise auf das seit ein paar Tagen geltenden Regelwerke für die, die sich dafür interessieren und (schwerpunktmäßig) nicht in der GV "unterwegs sind. Über Verbesserungen an/in den Übersetzungen sollte besser mit Jürgen und seinem Team für die deutsche Übersetzung gesprochen werden, ich denke auch jede Unterstützung bei der Übersetzung wird gerne gesehen (und ist sicherlich hilfreicher als es hier im WO nur zu reklamieren!).

Ein schönes Wochenende (trotz Sturmwarnungen)

Roland

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