Zum Inhalt springen
IGNORED

Kaufvertrag bevor WBK da ist


Skaugen

Empfohlene Beiträge

Es geht um den Fall, dass die Sache nicht in absehbarer Zeit übergeben werden darf, weil der TE die EWB nicht erlangt und es geht um die Risiken die mit diesem Fall verbunden sind. (...)

Ich sehe da weder zivilrechtliche, noch strafrechtliche Probleme. Das Besitzkonstitut ist -abgesehen von den Grenzen der §§134ff, 242 in grundsätzlicher Hinsicht, auch in zeitlicher nicht beschränkt. Selbst unter der Bedingung, dass eine EWB zunächst erworben werden muss, sehe ich da keine Probleme. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wo siehst Du Risiken?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Das WaffG regelt nur Besitz und Ewerb, also die tatsächliche Sachherrschaft über die Waffe.

Alles andere, vor allem die schuldrechtlichen Beziehungen (Vertrag), ist waffenrechtlich irrelevant.

Dir geht es nur um den Abschluß eines Kaufvertrags. Kaufen kannst Du im Prinzip alles. Du kannst auch mit mir einen Kaufvertrag über einen Raketenwerfer schließen. ich könnte (und dürfte) ihn zwar nicht erfüllen und Du dürftest die evtl. Lieferung mangels Erlaubnis nicht annehmen. Aber den Kaufvertrag dürften und könnten wir schließen (was infolge der Erfüllungshemmnisse daraus folgt ist eine andere Geschichte).

Allerdings empfiehlt es sich dringend, dies - daß Du derzeit die Waffe nicht übernehmen darfst - dem Verkäufer von vorneherein mitzuteilen. Es sei denn, daß Du 100% sicher bist, bis zur Lieferung die erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.