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IGNORED

Waffe in gelber UND grüner WBK eingetragen?


Felix34

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ab zum Anwalt und dem Schergen einen vergnüglichen Einlauf verabreichen lassen ...

Aber ich fürchte wie so oft wird mal wieder der Einfache und leichte Weg gegangen. Und wie wir alle wissen für der zur dunklen Seite ...

BBF

Geschrieben

So die Sache ist geklärt: die SBiene hat mir verraten das die letzten Jahre wohl ziemlich schlampig gearbeitet wurde. Die Vorgängerin sei schuld...... Auf meine Frage warum ich dann aber obwohl ich schonmal das gleiche schreiben bekommen habe und die gleiche Diskussion mit der jetzigen SBi hatte und alles geklärt schien den gleichen Mist wieder bekommen habe wusste sie dann keine Antwort.

Fazit: alles schriftlich machen und 50 Jahre archivieren, weil die Behörde kann's anscheinend nicht und der böse Waffenbesitzer ist immer in der Beweislast

Geschrieben

Aber ich fürchte wie so oft wird mal wieder der Einfache und leichte Weg gegangen. Und wie wir alle wissen für der zur dunklen Seite ...

Der führt oft mal sehr in das Dunkle....

Fazit: alles schriftlich machen und 50 Jahre archivieren, weil die Behörde kann's anscheinend nicht und der böse Waffenbesitzer ist immer in der Beweislast

Wenn es wirklich ernst wird, dann würde ich ein derartiges Verschlampen als "Urkundenunterdrückung" bezeichnen. Und ja: ich habe meiner Behörde auch schon freundlich aufgeschrieben, was denn so vorhanden ist und warum. Aber der Ton macht die Musik, derartige Drohungen wie im Startbeitrag berichtet um die eigene Schlamperei zu vertuschen muß man sich nicht unwidersprochen bieten lassen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Zeigt mir mal wieder: alles schriftlich bestätigen lassen.

Das ist richtig, aber ewig bewahrt man auch nicht den Papierkram auf. Spätestens nach 10 Jahren würde ich so was auch schreddern.

Der ganze Vorgang ist wieder ein Beweis dafuer, das die Behoerden den Buerger nicht als gleichberechtigten Partner ansehen sondern nur als Untertanen dem man nach Gutduenken eben genehmigen oder verbieten kann was der Zeitgeist vorgibt.

"Die Behörde" gibt es so nicht. Es gibt Menschen, die dort arbeiten. Die machen, genauso wie jeder andere, auch Fehler. Die haben auch mal einen schlechten Tag, mal einen guten Tag. Mal arbeiten dort Arschlöcher, mal tolle Leute.
Das ist wie überall anders.
Deswegen halte ich nichts davon hier irgendeine "Behörde" über den Kamm zu scheren. Ich habe mit meinem Sachbearbeiter immer nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Die 2 Neuen die ihn verstärkt haben, sind auch top.
Und nicht zuletzt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus. Ich habe während meines Studiums an einer Hotline einer großen Behörde für den Arbeitsschutz gearbeitet. Wenn mich da Leute am Telefon als erstes anbrüllen, was "wir denn da für einen Scheiß verzapft" haben, ist meine Hilfsbereitschaft nicht unbedingt groß.
Wenn da die Doktorandin anruft, die Literatur benötigt und wir hätten das mal verlegt, aber es wäre nicht mehr im Bestand, und nett fragt, dann gehe ich auch gerne mal in den Keller und durchsuche 20 Minuten das Archiv um es ihr dann kostenlos zu schicken.
Geschrieben

Dann ist ja sozusagen alles gesagt. Der kleine LWB darf in erster Linie nicht ärgerlich werden. Hat dann auch nichts mit Zuverlässigkeit zu tun. Hat man Probleme mit der Behörde, schön den Ball flach halten. Vielen Dank auch. Stellt man unbequeme Fragen, dann haben die Beamten gleich kein "Bock" mehr... welch Überraschung... :king:

Ich habe meinen Jagdschein... bald auch Sport-WBK (gelb/grün....was auch immer....), bin mal gespannt, ob ich meine RepB dann in beide WBKs eingetragen bekomme. :victory:

Meine SBiene ist eigentlich sehr gut drauf. :heart:

Fragen kostet in diesem Fall auch nichts. Und wenn nicht, gehe ich mit der Jagd-WBK auch weiterhin unbekümmert zum RAG Schießsport. Geht schon so seit knapp 3 Jahren. Falls sich mal eine polizeiliche Kontrolle ergeben sollte, habe ich natürlich Jagdschein, WBK und Schießbuch dabei. Einem Otto-Normal- (B) Polizisten, sollte das wohl reichen. Falls er nicht übelst kleinlich auf das BEDÜRFNIS pocht. Und wenn schon, dann fahre ich wieder nach Hause. Geschossen wurde ja nicht heute.(mit dieser Waffe geschweige denn von mir, egal ob Lauf dreckig oÄ). Ich kann belegen, dass ich auf dem Weg zum oder vom Schießstand nach Hause bin. (Bedürfnis). Auch wenn ich hier nur einem Kameraden, diese zeigen (verleihen) wollte. :rtfm:

Ich bin mal gespannt, ob ich nicht eine Waffe (RepB/Zf), (.308Win) auf Jagd- UND SportWBK eingetragen bekomme. Ganz ehrlich, ein einleuchtender Punkt, der dagegen spricht, fällt mir beim besten Willen nicht ein.

Aber Überraschungen sind wohl im WaffG nichts Besonderes.

Der ganze Wahnsinn mit dem Bedarf....ich wollt grade sagen:"lächerlich...".... SACHKUNDE...JA, auf jeden Fall sehr wichtig. ZUVERLÄSSIGKEIT...JA, auf jeden Fall auch gut, da nicht jeder eine Waffe führen sollte/dürfte.

Aber ein Sportschütze, darf und will auch auf Scheiben schiessen, Und uU dürfte ich als Jäger, zum Üben, dies beim Schießsport nicht dürfen?

Na ja, Anfang nächsten Jahres werde ich bei meiner SBiene nachfragen, meine SportWBK dürfte dann auch da sein. Ich denke, ja ich bin naiv, ich bekomme meine Howa auf beide WBKs eingetragen :victory: Versuch macht kluch...

Geschrieben

...Ich habe meinen Jagdschein... bald auch Sport-WBK (gelb/grün....was auch immer....), bin mal gespannt, ob ich meine RepB dann in beide WBKs eingetragen bekomme. :victory:...

...Ich bin mal gespannt, ob ich nicht eine Waffe (RepB/Zf), (.308Win) auf Jagd- UND SportWBK eingetragen bekomme. Ganz ehrlich, ein einleuchtender Punkt, der dagegen spricht, fällt mir beim besten Willen nicht ein. ...

...Na ja, Anfang nächsten Jahres werde ich bei meiner SBiene nachfragen, meine SportWBK dürfte dann auch da sein. Ich denke, ja ich bin naiv, ich bekomme meine Howa auf beide WBKs eingetragen :victory: ...

nein, Du bekommst die nicht in mehrere WBKs gleichzeitig eingetragen!

....und wenn Du mal bissl Sachkunde gepaukt hättest (statt hier rumzuheulen!), wäre Dir der einleuchtende Punkt schon erschienen....

....der sprichwörtliche und von Dir angeführte "beste Wille" scheint dafür aber noch zu fehlen....... bei Dir!

... vom aufmerksamen Mitlesen und Mitdenken, alleine schon in diesem thread, mal ganz abgesehen....

Geschrieben

Klar darfst Du als Jäger zum Training auf einen Schießstand.

Solange Du dort als Gast für die Jagd trainierst gilt auch §6 nicht für dich.

zumal wir als jäger verpflichtet sind den umgang mit der waffe zu üben.

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