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IGNORED

6 Monate für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung


BBF

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Geschrieben

Eine Untätigkeitsklage ist sinnlos. Das geht nur, wenn die Behörde sechs Monate lang Haar nichts gemacht hat, also untätig ist. Sobald sie irgendwas getan haben ist es damit vorbei.

§ 75 S. 2 VwGO spricht von drei Monaten.

Geschrieben

Das war einfach eine aus der Luft gegriffene Zahl. Ich wusste die genaue Dauer nicht. Trotzdem gilt: sobald die Behörde einen Eingangsstempel drauf gedrückt hat, ist die nicht mehr untätig (überspitzt). Dazu müssen die nicht viel machen

Geschrieben

Trotzdem gilt: sobald die Behörde einen Eingangsstempel drauf gedrückt hat, ist die nicht mehr untätig (überspitzt). Dazu müssen die nicht viel machen

Ich bin zwar kein Verwaltungsfachmann, aber diese Aussage ist m.E. nicht richtig.

Wenn man vom Verwaltungsvorgang 3 Monate nichts hört, dann spricht man von Untätigkeit.

Was die Behörde intern anstellt, ist davon unbenommen.

Sobald dir die Behörde kurz vor Ende der drei Monate eine Mitteilung in der Sache macht (über was auch immer), ist sie nicht mehr untätig.

Aber mal zurück zum Ursprungssachverhalt. Ich würde einfach mal höflich anfragen woran es denn liegen könnte.

Vielleicht ist der Vorgang in irgendeiner Weise verlegt worden und der TE würde nie mehr etwas davon hören, wenn er nicht nachfragt.

Bei mir (NRW) hat es keine drei Wochen gedauert. In meiner Urlaubszeit wurde alles bearbeitet und als ich nach hause kam, lag die UBS im Briefkasten :-)

Geschrieben

Das war einfach eine aus der Luft gegriffene Zahl. Ich wusste die genaue Dauer nicht. Trotzdem gilt: sobald die Behörde einen Eingangsstempel drauf gedrückt hat, ist die nicht mehr untätig (überspitzt). Dazu müssen die nicht viel machen

Nein, spätestens ab Eingangsstempel beginnt die Frist zu laufen. Sie beginnt aber auch zu Laufen, wenn die Behörde keinen Stempel machen möchte, obwohl ihr der Antrag zugegangen ist.

[...]

Sobald dir die Behörde kurz vor Ende der drei Monate eine Mitteilung in der Sache macht (über was auch immer), ist sie nicht mehr untätig.

[...]

Auch die Mitteilung ändert nichts daran, dass die Frist nach drei Monaten abgelaufen ist.

Zureichend Gründe wären z. B. besonderer Umfang des Verfahrens, besondere Schwierigkeit der Sachaufklärung oder besondere juristische Schwierigkeiten.

So einfach kommt eine Behörde da nicht raus.

Geschrieben

Hallo,

zur Thematik:

Ich vermute stark, dass es an der durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt. Denn nur diese liegt zwischen Antragstellung und Ausstellung der UBB. Um mal Licht ins Dunkel zu bringen:

Vorab - es liegt nicht an den dortigen Sachbearbeitern, deren Arbeitseinstellung oder der Fußball-WM.

Im Rahmen der UBB wird von der antragstellenden Person eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Soweit klar. Die Auszüge aus dem BZR, bzw. dem StVR werden bei den meisten Behörden elektronisch angefordert und liegen in der Regel innerhalb von 2 Std in der Waffenbehörde vor.

Problematisch wurde es seit letztem Jahr insachen Anfragen bei der örtlichen Polizeibehörde. Da die Qualität der Auskünfte stark voneinander abwichen hat das Landeskriminalamt im letzten Jahr alle diese Anfragen an sich gezogen. Grundsätzlich ist die Idee eine zentrale Stelle zu schaffen keine Schlechte, jedoch war die Umsetzung ...etwas holprig. Man ging beim LKA davon aus, dass 3-4 Sachbearbeiter ca. 1600 täglich eintrudelnde Anfragen abfangen und beantworten könnten. Geplant war das ganze elektronisch zuzusenden, automatisiert in eine Programm zu geben, zu überprüfen und eletronisch wieder an die anfragende Behörde abzusenden.

Aus verschiedenen Gründen ging das in die Hose! Zum einen wurde der Datenschutz nur unzureichend beachtet, das Personal war viel zu wenig und insgesamt hat man den Arbeitsaufwand wohl arg unterschätzt.

Zusammenfassend schafften es die Sachbearbeiter nur ca. 1300 Anfragen täglich zurückzuschicken. War also ein Minusgeschäft und die Papierberge und damit zusammenhängende Wartezeit vergrößerten sich von Tag zu Tag. Von ca. 2-3 Wochen auf 4-6 Monate.

Zwischenzeitlich war die Not so groß, dass man 10-12 Arbeitskräfte (!!!) der Bereitschaftspolizei (!!!) dazuzog um die Berge wieder abzuarbeiten.

Mittlerweile ist der Sachstand folgender:

Die Kollegen beim LKA haben für die Beantwortung der Anfragen 2 Stellen zusätzlich bekommen. Die Anfragen werden aus Datenschutzgründen per Fax zugesandt und laufen seit ca. 2 Wochen direkt auf die PC´s der Sachbearbeiter. Auch wurde die Organisation der Abarbeitung der anfallenden Anfragen optimiert.

Hinsichtlich der elektronischen Übersendung wurde eine Arbeitsgruppe aus Ministerium, LDI usw.gegründet. Derzeit wird im Ausländerwesen, wo eine solche Überprüfung ebenso gemacht wird, im Rahmen eines Pilotprojektes die elektronsiche Übersendung mit dem LKA getestet. Wenn man da über die Kinderkrankheiten hinaus ist, wird ein Anschluss im Bereich Waffen stattfinden.

Derzeit ist, zumindest bei uns, wieder die Bearbeitungsdauer bei ca. 3-4 Wochen. Akzeptabel, wenn man den Hintergrund kennt, und das im letzten Jahr auch bei uns die Anfragen zeitweise ein viertel oder halbes Jahr gedauert haben.

Diesbezüglich möchte ich für die Sachbearbeiter des LKA mal eine Lanze brechen. Die Kollegen dort haben trotz Papierbergen ihr Möglichstes getan und versucht die Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Auch Anfragen die dringend waren (Bsp: wegen Wettkampfteilnahme des Schützen) konnten telefonisch vorab abgeklärt werden und im Anschluss schriftlich nachgereicht werden.

Ich hoffe, ich konnte zu dem Thema mal ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Nicht nur im Rahmen der Schützenschaft war das Ärgernis groß, schließlich sind die Waffenbehörden die erste Anlaufstelle für die (zahlreichen) Rückfragen der Antragsteller.

Geschrieben

Ich glaube, ich fahre nicht mehr aus Germanistan raus. Von einigen wenigen (recht seltsamen) Ländern mal abgesehen ist die Wiederladerei und was dran hängt entweder frei oder hängt - sinnvollerweise - an der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die müssen sich doch laufend in die Luft sprengen ohne UBS, Pulverschein, unbewohnte Nebenräume und unbewohnte Gartenhäuschen und/oder das Vorderladerpulver Güterwagenweise an die al qaida verkümmeln? Ich fühle mich hier gleich viel sicherer.

Geschrieben

Die Kollegen dort haben trotz Papierbergen ihr Möglichstes getan und versucht die Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Ihr Möglichstes zu tun, würde entweder ihre Kündigung oder das einfache, positiv im Sinne der Antragssteller beschiedene Durchwinken aller Anfragen umfassen.

Geschrieben
Ihr Möglichstes zu tun, würde entweder ihre Kündigung oder das einfache, positiv im Sinne der Antragssteller beschiedene Durchwinken aller Anfragen umfassen.

Bei solchen Leuten wie dir, mit solchen Antworten würd ich in den Krümmeln suchen, von der Zuverlässigkeit über das Bedürfnis bis zur Aufbewahrungskontrolle und deiner Mitwirkungspflicht ...

Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht!

Solche Antworten zeugen von egoistischen und unverantwortlichen Verhalten! :016:

Geschrieben

Bei solchen Leuten wie dir, mit solchen Antworten würd ich in den Krümmeln suchen, von der Zuverlässigkeit über das Bedürfnis bis zur Aufbewahrungskontrolle und deiner Mitwirkungspflicht ...

Wenigstens ist er ehrlich. Soviel zum Thema "Kunde", "Service"...

Ohne seine Maske steht ein Büttel doch viel ehrlicher und nackter vor einem.

Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichengesetzlichen Zuverlässigkeit geht!

Ich habe die Begründung im Kabinettsentwurf vom Sommer 2001 und die Aussagen des Innensenators Schillers sowie den Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" verstanden. Der Staat hat Angst vor Menschen und möchte das Waffenmonopol haben, um Gesetze mit Waffengewalt gegen Menschen durchsetzen zu können.

Solche Antworten zeugen von egoistischen und unverantwortlichen Verhalten!

Inwiefern? Sind denn Österreicher, Schweizer oder US-Amerikaner soviel anders?

Oder ist das die Ersatzvariante der Nazikeule - die Gemeinwohlkeule?

Geschrieben

Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht!

Ich denke das hat er schon. Aber Du darfst es uns gerne nochmal erklären, worum es deiner Meinung nach geht. Wobei aus deinem Post schon recht deutlich wird, dass Du wohl der ursprünglichen und wenigstens ehrlichen Begründung nahe stehst.

Geschrieben

Bei solchen Leuten wie dir, mit solchen Antworten würd ich in den Krümmeln suchen, von der Zuverlässigkeit über das Bedürfnis bis zur Aufbewahrungskontrolle und deiner Mitwirkungspflicht ...

Du hast nicht, und damit mein ich zu keinem bisschen, kapiert worum es bei einem solch sensiblem Thema wie der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht!

Solche Antworten zeugen von egoistischen und unverantwortlichen Verhalten! :016:

Wie will ich sagen, viele hier verstehen es sehr viel besser, als es dir recht ist. Und eines will ich da dann auch noch einmal deutlich schreiben:

Ich fürchte mich mittlerweile mehr vor den Politikern und ihren Schergen als vor zurückkehrenden angeblichen Terroristen.

Insgesamt ist es, wenn es so ist wie du es beschreibst, ein Beispiel für Inkompetenz und Steuergeldverschwendung auf dem Rücken des Bürgers.

BBF :bad:

Geschrieben

Ihr Möglichstes zu tun, würde entweder ihre Kündigung oder das einfache, positiv im Sinne der Antragssteller beschiedene Durchwinken aller Anfragen umfassen.

Das mit der Remonstrationspflicht ist seit dem Hermann Höcherl halt auch nicht besser geworden.

Geschrieben
Wobei aus deinem Post schon recht deutlich wird, dass Du wohl der ursprünglichen und wenigstens ehrlichen Begründung nahe stehst.

Ich bin als Waffensachbearbeiter einer der größten Waffenbehörden in die Problematik der rheinland-pfälzischen Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebunden. Wir waren eine der Waffenbehörden die den Datenschutz in dem beabsichtigen Verfahren mehr als einmal auf ministerialer Ebene angeprangert und letztlich eine Verweigerung angestoßen haben, persönliche Daten mit Namen, Anschriften, Geb.-daten und strafrechtlicher Vorgeschichte unverschlüsselt zu übersenden. Das verstehe ich zumindest auch als einen Teil des Service am Bürger! Es muss nicht jeder Hinz und

Kunz lesen können was, Peter Müller aus Zwetschgenhausen mal für Dinger gedreht hat.

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit: Die aktuellen Vorgaben hat sich keiner von uns ausgedacht. Wir dürfen uns nur dran halten, bwz. deren Einhaltung umsetzen.

Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle. Und in einem Sport in dem mit Gegenständen umgegangen wird, die einst zum töten konstruiert wurden und der aufgrund uns aller bekannten Vorfällen wahrlich schon arg öffentlich in der Kritik gestanden hat bzw. steht, kann es nicht sein, dass manche Leute die Sicherheitsvorschriften aufweichen, nur damit es zum Vorteil von einem und damit zum NAchteil aller ist. Derjenige eine der aufgrund dieser Aufweichungen an Waffen kommt und damit Unfug treibt hat die Macht eine ganze Sparte dieses Leistungssport in Verruf zu bringen.

Ein "Durchwinken" von Anfragen und Aushebeln eines Sicherheitsaspektes ist zum einen nicht Wille des Gesetzgebers und kann schon gar nicht Wille eines Leistungsschützen sein, welcher damit Gefahr läuft, sich, sein Hobby und seine Schützenkameraden durch öffentliche (Fehl-)Verurteilung auszunocken!

Geschrieben

Welche diese UBB - Mechanismen hätte auch nur einen einzigen Amoklauf verhindert?

Ich glaube ehrlich gesagt nicht an ein Mehr an Sicherheit durch diese ganzen Überprüfungen.

Wenn einer eine Tat plant dann kann er die Hürden doch auch irgendwie nehmen. Und nur für den Fall der Fälle mal vorsorglich alle schön durch die Stasi überprüfen lassen hatten wir auch schon.

Die anderen EU Länder zeigen ja wohl ganz deutlich das es auch ohne diese ganzen Mechanismen keinerlei (!) Probleme gibt.

Die Deutschen sind halt immer etwas "gründlicher" - ich führe das mal lieber nicht weiter aus.

Geschrieben

Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle. Und in einem Sport in dem mit Gegenständen umgegangen wird, die einst zum töten konstruiert wurden und der aufgrund uns aller bekannten Vorfällen wahrlich schon arg öffentlich in der Kritik gestanden hat bzw. steht, kann es nicht sein, dass manche Leute die Sicherheitsvorschriften aufweichen, nur damit es zum Vorteil von einem und damit zum NAchteil aller ist. Derjenige eine der aufgrund dieser Aufweichungen an Waffen kommt und damit Unfug treibt hat die Macht eine ganze Sparte dieses Leistungssport in Verruf zu bringen.

Ich kann gar nicht soviel essen wie ich K****n könnte. Die Teilnahme an einer Schulung zum Wiederladen von Patronenmunition ist jetzt bestimmt eine Einstellungsvoraussetzung um als Terrorist bei al-qaida tätig werden zu können.

Als Bürger muss man sich da nur noch verarscht vorkommen. Inkompetenz wo man nur hinschaut. Und ich möchte wetten, dass der Verantwortlichen für dieses Chaos in keiner Weise zur Verantwortung gezogen wurden oder werden.

Da bleibt einem nur seine Konsequenzen daraus zu ziehen und ein Liedchen zu trällern:

Die Gedanken sind frei

wer kann sie erraten?

Sie fliehen vorbei

wie nächtliche Schatten.

Kein Mensch kann sie wissen,

kein Jäger erschießen

mit Pulver und Blei:

Die Gedanken sind frei!

BBF

Geschrieben

Das verstehe ich zumindest auch als einen Teil des Service am Bürger! Es muss nicht jeder Hinz und

Kunz lesen können was, Peter Müller aus Zwetschgenhausen mal für Dinger gedreht hat.

Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, daß man gar nix zum Datenschutz machen müßte, wenn man die Leute einfach in Ruhe lassen würde? Das, was du beschreibst, ist kein Service am Bürger! Service am Bürger wäre, wenn du auf deren Verlangen den Leuten das Pulver nach Hause tragen würdest.

Hinsichtlich der Zuverlässigkeit: Die aktuellen Vorgaben hat sich keiner von uns ausgedacht. Wir dürfen uns nur dran halten, bwz. deren Einhaltung umsetzen.

Der Befehlsnotstand wurde vor längerer Zeit abgeschafft. Und wie bereits angesprochen - man kann kündigen.

Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , ...

Und wo habe ich das verlangt? Lies nochmal genau.

...geht das auf Kosten der Sicherheit für alle.

Wessen Sicherheit genau? Was passiert den bspw. in Österreich, der Schweiz oder den USA mit den ganzen TLP?

Ein "Durchwinken" von Anfragen und Aushebeln eines Sicherheitsaspektes ist zum einen nicht Wille des Gesetzgebers und kann schon gar nicht Wille eines Leistungsschützen sein, welcher damit Gefahr läuft, sich, sein Hobby und seine Schützenkameraden durch öffentliche (Fehl-)Verurteilung auszunocken!

Sprich bitte nicht von Schützen, wenn du Sportschießer meinst. Das Sportschießen als Hobby wird durch kein einziges Verbot von Waffenbesitz jemals ernsthaft gefährdet sein, da Sportschießen vollumfänglich ohne gefährliche Schußwaffen betrieben werden kann. Waffenbesitz ist etwas anderes als das Sportschießerhobby.

Geschrieben

Was meint ihr dazu, wenn eine SB die Aussage macht, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs zum Laden und Wiederladen von Patronen sechs Monate dauert? Bundesland Rheinland-Pfalz

Ist doch schon etwas dreist?

BBF

Das hat nichts mit dem Bundesland zu tun. Und schon gar nicht ist das eine Untätigkeit vom SB. Bei mir hat es auch 6 Monaten gedauert. Hab höflich nachgefragt, ob es ein Problem gibt und mein SB hat's mir erklärt. Das hat was mit dem Antragsteller zu tun. Wenn er ein paar mal umgezogen hat, muss jede Polizeidirektion abgefragt werden. Und das kann dauern, weil die sich nicht sofort auf die Anfrage stürzen, sondern bearbeiten alles so wie die dazu kommen. Bei mir waren es 4 Polizeidirektionen und eine hat sich besonders viel Zeit gelassen. Dazu kommen noch die anderen Abfragen, die SB noch machen muss.

Mein Tipp: die Füße still halten und den SB nicht nerven. Wenn es ein Problem gibt, wird er sich schon melden. Auf keinen Fall wegen Untätigkeit klagen, das ist kein Harz IV Antrag! Und schon gar nicht schon nach 2 Wochen - das grenzt an einer Frechheit dem SB gegenüber.

Geschrieben

...Mein Tipp: die Füße still halten und den SB nicht nerven. Wenn es ein Problem gibt, wird er sich schon melden.

Jetzt hast du dir hier aber keine Freunde gemacht.

Verständnis für einen Behördenmitarbeiter, vielleicht sogar einem Beamten.

Grundsätzlich beklatscht werden hier sofortige reflexartige Klageandrohungen mit der Aussicht auf Verdammung in der Hölle der Waffenbesitzer.

Wer denkt da schon an Vernunft, Kooperation und sogar ein bisschen Verständnis.

Geschrieben

Jetzt hast du dir hier aber keine Freunde gemacht.

Verständnis für einen Behördenmitarbeiter, vielleicht sogar einem Beamten.

Grundsätzlich beklatscht werden hier sofortige reflexartige Klageandrohungen mit der Aussicht auf Verdammung in der Hölle der Waffenbesitzer.

Wer denkt da schon an Vernunft, Kooperation und sogar ein bisschen Verständnis.

Amen coltdragon, Amen! )))

Ich würde nie auf die Idee kommen, gegen meinen SB eine Klage einzureichen, nur weil er nach 2 Wochen mein Anliegen noch nicht bearbeitet hat. Ich pflege mit meinem SB extrem cooles und freundliches Verhältnis. Die Folge daraus - letzter Eintrag. Ich war bei ihm um 10:00, alles abgegeben und gefragt, wann ich abholen kann. Er hat mir mit dem Auge zugezwinkert und geantwortet: "in einer Stunde" :-)

Geschrieben

Ich bin als Waffensachbearbeiter einer der größten Waffenbehörden ...

Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle.

Ich habe ja vollstes Verstaendnis dafuer, das Du an Deinem Arbeitsplatz haengst. Einer sonst so unnuetzen und unproduktiven Taetigkeit kann man in der freien Wirtschaft ja nicht nachgehen und da lebt es sich auf Kosten der Steuerzahler schon besser.

Glaub bitte nur nicht, das dieses Verbreiten von Furcht vor den boesen Waffen und den doch so gemeingefaehrlichen Leuten, die sie sich beschaffen wollen und die aussortiert werden, Dir hier irgendeiner abkauft. Die groessten Moerder der letzten 200 Jahre wurden allesamt vom Staat bewaffnet - und dem sollen wir jetzt die Auswahl der Waffentraeger, Wiederlader etc. anvertrauen?

:rofl:

Geschrieben

Wer redet denn von 2 Wochen? Wir reden hier von angekündigten 6 Monaten bei Antragsabgabe. Und klagen wird niemand, weil man den wirklichen Schuldigen nicht treffen würde.

BBF

Geschrieben

@BBF: das ist normal, glaube mir. Warte einfach ab. Wenn du jetzt anfängst den SB zu nerven, wird er dein Antrag nach unten einsortieren ;-)

Kann ja sein, dass du schon nach 4 Wochen ein Anruf bekommst. Die sagen immer "bis zur...", muss aber nicht heißen, dass er die Frist voll ausschöpft. Klar, man brennt darauf, Pulver zu verarbeiten. Aber das ist nun mal so.

Abwarten, Hülsen polieren ;-)

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