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IGNORED

Kontingents-KW: freie Sportordnungswahl ?


Janzfan

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Geschrieben

"Bobbel" schrieb im Thema "Bedürfnisnachweis für "alle" Waffen gefordert" im Beitrag Nr. 10:

Und darüber hinaus kann sie (die Behörde, von mir ergänzt) auch fragen ob die Waffen für entsprechende Disziplinen einer genehmigten Sportordnung geeignet sind, und rein nach Kaliber sieht das so aus.

(Das gilt auch für grüne Waffen innerhalb des Kontingents 2KW -3SL LW)

Das bringt mich zu einer Grundsatzfrage:

Brauchen auch die beiden Kontingents-KW nur in eine beliebige genehmigte Sportordnung passen, oder muß man auch dem entsprechenden Verband angehören ?

Beispiel:

Man hat vom BDS einen Voreintrag für einen Revolver. Kauft jedoch einen Solchen, der nur in eine BDMP und NICHT in eine BDS-Sportordnung passen würde. --

Man wäre ja nicht zum Nutzen gezwungen.

Würde die Waffe illegal besessen werden ?

Oder man wechselt z. B. vom BDMP in einen anderen Verband, wo die Waffe nicht mehr genutzt werden dürfte; dürfte man diese innerhalb des Kontingents (nur 1-2 KW in Besitz), oder auch als 3. (o. weitere) KW noch weiterhin besitzen ?

Geschrieben

Bei allem was auf Grün geht muss die Waffe beim Erwerb schon in die Sportordnung des Verbandes passen dem du angehörst, du musst ja auch die Nr. der Disziplin auf dem Antrag angeben.

Geschrieben

Dann müßten also die entsprechenden Waffen (auf Grün mit entfallenem Bedürfnis durch Verbands- Austritt / Wechsel) unaufgefordert innerhalb 14 Tagen abgegeben werden; oder die Behörde kann sie sich (und dann auch alles Andere) einkrallen.

Kaufe ich etwas "Falsches" auf Grün, habe ich eine illegale Waffe.

Was ja leicht möglich ist, z.B als Sportschütze KW-LL unter 3", oder mit (für eine Disziplin) zu langem Lauf, hat man schnell die Arschkarte.

Geschrieben

Dann müßten also die entsprechenden Waffen (auf Grün mit entfallenem Bedürfnis durch Verbands- Austritt / Wechsel) unaufgefordert innerhalb 14 Tagen abgegeben werden; oder die Behörde kann sie sich (und dann auch alles Andere) einkrallen.

Kaufe ich etwas "Falsches" auf Grün, habe ich eine illegale Waffe.

Was ja leicht möglich ist, z.B als Sportschütze KW-LL unter 3", oder mit (für eine Disziplin) zu langem Lauf, hat man schnell die Arschkarte.

Zum ersten Absatz: Sehe ich genau so. Durch das Bedürfnisprinzip musst du ja für jede Waffe auf Grün ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen.

Ich habe z.B. meine erste Kurzwaffe, eine G17, damals über den DSB beantragt, um damit eine DSB-Disziplin zu schießen.

irgendwann bin ich dann zum IPSC gekommen und habe mit der G17 IPSC geschossen und bin aus dem DSB ausgetreten.

Ich möchte behaupten, dass durch den Austritt aus dem DSB mein Bedürfnis für die G17 weggefallen ist. Durch den Eintritt in den BDS habe ich aber ein erneutes Bedürfnis für eine G17. Im Zweifelsfall wäre mir das auch vom Verband bescheinigt worden.

Ich gehe noch einen Schritt weiter:

Ich beantrage eine Waffe aufgrund irgend einer Disziplin in einem Verband. Jetzt verändere ich diese Waffe (bspw. optische Visierung), dass sie nun nicht mehr in die beantragte Disziplin, aber dafür in eine andere vom Verband angebotene Disziplin passt.

Dann besitze ich auch - wie im Falle des verbandswechsels - eine Waffe, für die ich offiziell kein Bedürfnis nachgewiesen habe.

Zum zweiten Absatz von 9.5:

Dann hast du ebenfalls eine Waffe, für die du kein Bedürfnis nachgewiesen hast, aber für die du - im Gegensatz zu obiger Konstellation - auch keines nachweisen können wirst! Also definitiv illegaler Waffenbesitz.

EDIT :

Andererseits ist es ja so: Ich habe eine bestimmte Waffe für eine bestimmte Disziplin angeschafft und schieße diese Disziplin ganz Bedürfniskonform.

Jetzt möchte ich in einem anderen Verband eine bestimmte Disziplin schießen, für die - wie der Zufall es will - meine vorhandene Waffe geeignet und zugelassen ist.

Bekomme ich jetzt eine Bedürfnisbescheinigung für eine zweite Waffe?

Nein!

Kann ich die zweite Disziplin mit der vorhandenen Waffe schießen?

Ja!

Also schieße ich eine Disziplin mit einer Waffe, wofür mir nie ein Bedürfnis bescheinigt wurde - ihr könnt mir folgen? Soweit ist alles abgesegnet; auch von der Behörde. Die fragt ja auch immer vor der Ausstellung des Voreintrags, ob evt schon eine geeignete und zugelassene Waffe vorhanden ist.

Und wenn jetzt die erste Disziplin nicht mehr geschossen wird?

Geschrieben

Ich beantrage eine Waffe aufgrund irgend einer Disziplin in einem Verband. Jetzt verändere ich diese Waffe (bspw. optische Visierung), dass sie nun nicht mehr in die beantragte Disziplin, aber dafür in eine andere vom (selben , von mir ergänzt) Verband angebotene Disziplin passt.

Dann besitze ich auch - wie im Falle des verbandswechsels - eine Waffe, für die ich offiziell kein Bedürfnis nachgewiesen habe.

Wenn die Waffe auch in anderen Verbänden Verwendung findet, umso besser.

Kann ich das auch verbandsübergreifend machen ?

Kaufe einen Revolver über ein BDS-Bedürfnis.

Trete in den BDMP ein, bin dort 12 Mo Mitglied.

Lasse dann in den vom BDS befürworteten Revolver einen für eine BDS-Disziplin zu langen, in einer BDMP Disziplin aber zulässigen Lauf einbauen.

Bleibe natürlich Mitglied im BDMP.

Wäre das rechtlich möglich ?

Geschrieben

Illegal ist eine Waffe ganz sicher nicht:

Grundsätzlich bekomme ich den WBK- Eintrag über ein nachgewiesenes Bedürfnis.

Die WBK ist aber ein Dokument, dessen Gültigkeit unabhängig von dem Grund der Erteilung weiterbesteht.

D.h. auch ohne das Bedürfnis ist die WBK weiterhin gültig und der Waffenbesitz legal.

Erst wenn die Behörde die WBK/den Eintrag widerruft, ändert sich dieser Sachstand.

Geschrieben

@ 9.5

Definitiv kannst Du Deinen Revolver beliebig umbauen lassen, wenn Du ihn sportlich nutzt.

Du hast ein anerkanntes Bedürfnis als Sportschütze und die Waffe ist Dein Eigentum.

D.h. im Rahmen einer sportlichen Nutzung kannst Du Dich frei entfalten.

Du bist nicht verpflichtet, die Disziplin, wegen der Du die Waffe vor 30 Jahren beschafft hast, zeitlebens weiter zu schießen.

Geschrieben

@ 9.5

@ Sindbad

Ich möchte mal behaupten, dass diese Vorgehensweise (Waffe umbauen, für andere Disziplinen nutzen) durchaus üblich ist.

Ich habe z.B. mein Grundkontingent über DSB und BDS ausgefüllt, schieße aber jetzt nur noch im BDMP. Alle Waffen über dem Grundkontingent habe ich über den BDMP beantragt. DIe "DSB-und-BDS-Waffen" schieße ich aber auch im BDMP nach Sportordnung, so dass ich jederzeit ein Bedürfnis für sie nachweisen könnte, ohne im DSB und BDS zu sein.

Aber wie es rechtlich aussieht... Der Bedürfnisgrund für eine Waffe auf Grün lautet ja eben nicht einfach nur: 'Sportschütze!", sondern der Bedürfnisgrund lautet: 'Disziplin XYZ im Verband XYZ'.

Geschrieben

Die WBK ist aber ein Dokument, dessen Gültigkeit unabhängig von dem Grund der Erteilung weiterbesteht.

D.h. auch ohne das Bedürfnis ist die WBK weiterhin gültig und der Waffenbesitz legal.

Erst wenn die Behörde die WBK/den Eintrag widerruft, ändert sich dieser Sachstand.

Genau das wird doch aber laufend überprüft, Bedürfnis nicht mehr da = Wiederrruf.

Du bist nicht verpflichtet, die Disziplin, wegen der Du die Waffe vor 30 Jahren beschafft hast, zeitlebens weiter zu schießen.

Ja, aber im passenden Verband muß ich nun schon sein, nach dessen Sportordnung ich meine aktuell (hergerichtete) Waffe auf Grün nutze.

Geschrieben

Also ganz prinzipiell erhält mein sein Bedürfnis z.B. als Sportschütze oder als Jäger etc. Die Disziplin wird zwar auf dem Bedürfnis so aufgeführt und dafür sollte die Waffe auch erstmal geeignet sein, aber wenn im späteren Verlauf die Vorlieben eben andere sind, kann man die Waffe auch anders einsetzen. Ich z.B. habe eine SL-Flinte zunächst für Tontaubenschiessen im DSB beantragt. Natürlich habe ich das anfangs auch gemacht. Im späteren Verlauf habe ich dann aber auch BDMP-Disziplinen und noch später im BDS DIsziplinen bis hin zu IPSC damit geschossen. Verschiedene Male musst ich später als Kontingentüberschreiter der Behörde Wettkämpfe nachweisen, darunter eben auch für die SL-Flinte. Dass da nicht mehr Trap und Skeet vermerkt war, hat noch nie eine Behörde gestört. Und man muss - ähnlich wie WBK gelb - auch nicht immer in dem Verband sein, für dessen Disziplin/SpO man gerade trainiert.

Obendrein dürften Änderungen wie andere Visierung/Montage einer Optik oder Verstellen des Abzugsgewichts für eine andere Disziplin als die ursprünglich beantragte doch auch kein Problem sein, diese sind ja allesamt wieder rückbaubar.

Wenn man dies zu eng auslegen würde, dann müsste z.B. der CZ Mamba Schütze, der seine Waffe für IPSC Production bewilligt bekommen hatte, die nun einfach wieder abgeben, weil die Mamba formal für die Production nicht mehr zugelassen sein soll...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

auch wenn dies mein erster Post auf WO ist.

Mir wurde es so beigebracht, dass man für das "Erwerbsbedürfnis" eine Disziplin des Verbandes braucht, der mir das Bedürfnis bescheinigt. Was ich später damit schieße ist prinzipiell egal.

Bei einer spätere Prüfung ob das Bedürfnis weiterbesteht sollen eben nicht die gleichen Grundsätze gelten, wie beim Erwerb. D.h. man muss regelmäßig Sportschütze sein bzw. für Waffen über dem Grundkontingent auch Wettkampfteilnahmen nachweisen. Und die besessenen Waffen müssen für eine Disziplin zugelassen sein. Der Bezug, dass es eine Disziplin "meines" Verbandes sein muss wird nirgendwo hergestellt.

Grundlage ist hierzu wohl WaffVwV zu §4 Abs 4.

"Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die

fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist."

Bei dem Verweis auf §4 Absatz 4 WaffG wird nicht auf einen der Sätze 1 oder 3 unterschieden

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