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IGNORED

Bedürfnisnachweis für "alle" Waffen gefordert


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Lt. meines SB am Landratsamt werden alle Waffen die Sportschützen erwerben wollen nach diesen Kategorieen eingeordnet. Das liegt an der Erstellung des nationalen Waffenregisters. Der Grund hierfür ist weil es ja hunderte Waffenbehörden in Deutschland gibt und jede was anderes einträgt Beispiel man nehme nur die 9mm Pistole, bei einem steht da 9x21 beim anderen 9mm Para wieder bei einem anderen 9mm Luger. Und da ja Computer von Haus aus blöd sind und solcherlei Dinge nicht von selber auseinanderkennen hat man sich auf irgendwas geeinigt, nähmlich das man die SB`s erzieht Und das sind die Kategorieen die sie nun eintragen müßen/sollen..........wer weiß?

Geschrieben

Beispiel man nehme nur die 9mm Pistole, bei einem steht da 9x21 beim anderen 9mm Para wieder bei einem anderen 9mm Luger.

Nur 9x19 würde zu den beiden letzten Bezeichnungen passen.

Geschrieben

Die Kategorie-Einteilung ist schon laaaaaaaange im Gesetz drin, nur jetzt wird sie eben in die WBK hineingeschrieben. Das hat sogar einen Pferdefuß: Wenn ein Selbstlader für die Jagd mit einem kleinen 2-Schuss-Magazin erworben wird, dann wird dieser SL (evtl. & fälschlich) in die Kat C eingetragen. Und wenn dann solch ein SL mit einem Jagdschutz/Nachsuche/Jagdliches Übungsschießen Magazin genutzt wird, gibt's Ärger.

Geschrieben

Die Kategorie-Einteilung ist schon laaaaaaaange im Gesetz drin, nur jetzt wird sie eben in die WBK hineingeschrieben. Das hat sogar einen Pferdefuß: Wenn ein Selbstlader für die Jagd mit einem kleinen 2-Schuss-Magazin erworben wird, dann wird dieser SL (evtl. & fälschlich) in die Kat C eingetragen. Und wenn dann solch ein SL mit einem Jagdschutz/Nachsuche/Jagdliches Übungsschießen Magazin genutzt wird, gibt's Ärger.

Welche Kategorie wäre denn die Waffe, wenn man den HA "ohne" Magazin kauft?

Manche Händler schreiben es explizit so in den Kaufvertrag, wenn sie kein 2 Schuss Magazin passend zum Gewehr haben und der Käufer sich selbst darum kümmern will.

Geschrieben

Ich habe bei meiner Behörde nachgefragt warum die jetzt nach Kategorien benennen und da wurde mir auch gesagt, dass das wegen des nationalen Waffenregisters und der deshalb notwendigen einheitlichen Benennung so ist.

Eine einheitliche Benennung macht ja irgendwo auch Sinn.

Geschrieben

Die Kategorie-Einteilung ist schon laaaaaaaange im Gesetz drin, nur jetzt wird sie eben in die WBK hineingeschrieben. Das hat sogar einen Pferdefuß: Wenn ein Selbstlader für die Jagd mit einem kleinen 2-Schuss-Magazin erworben wird, dann wird dieser SL (evtl. & fälschlich) in die Kat C eingetragen. Und wenn dann solch ein SL mit einem Jagdschutz/Nachsuche/Jagdliches Übungsschießen Magazin genutzt wird, gibt's Ärger.

Für diese Wummen gibt es ja auch Kat.B 2.5:

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können,

Wie du schon gesagt hast: fälschlich Kat C sieht schlecht aus. Kann aber im NWR geändert werden.

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