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IGNORED

Normen für Tresore


Gast

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[...]. Zum zweiten ist, und das ist dank "CEN" "Stand der Technik", jede beliebige, nationale Augabe einer "EN-Norm" gleichberechtigt und in allen Länder des CEN gültig.[...]

Das steht bitte in welchem deutschen Gesetz?

Und schreib bitte nicht EU-Recht, die EU hat keine gesetzgebende Kompetenz, sie ist auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angewiesen.

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Das steht bitte in welchem deutschen Gesetz?

Und schreib bitte nicht EU-Recht, die EU hat keine gesetzgebende Kompetenz, sie ist auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angewiesen.

Godix, das ist so nicht richtig. Nach Art. 288 Abs. 2 AEUV kann die EU auch selbst Gesetze machen, die unmittelbar gelten (das nennt sich dann EU-Verordnung). Außerdem müssen sich die EU-Mitgliedstaaten an das EU-Primärrecht halten, z.B. die Warenverkehrsfreiheit. Verwendungsbeschränkungen, wonach technisch gleichwertige Behältnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht zur Waffenaufbewahrung akzeptiert werden, verstoßen gegen die Warenverkehrsfreiheit. Deshalb hat der Gesetzgeber beim WaffG auch diese Gleichwertigkeitsklausel aufgenommen, um einen solchen Verstoß zu verhindern. Bearbeitet von 2nd_Amendment
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Das steht bitte in welchem deutschen Gesetz?

Und schreib bitte nicht EU-Recht, die EU hat keine gesetzgebende Kompetenz, sie ist auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angewiesen.

Und diese Umsetzung ist mit dem "DIN" vor dem "EN" erfolgt.

den rest kannst, so Du denn wolltest, nachlesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Norm#.C3.9Cbernahme).

Inhlatlich sind alle EN XY äquivalent. Das ist der Kern der Aussage, deshaln ist es sch***egal was in unserem Gesetz VOR dem EN steht. Wird die Konformität (durch den Hersteller via Typenschild) für ein beliebiges XYZ vor dem EN besctätigt, dann gilt das für alle XYZ, solange XYZ Mitglied der CEN.

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Eine DIN 1143-1 gibt es auch, die behandelt aber das Thema "Maschinenstifte, rund, lose".

Die EN 1143-1 wurde von allen EU-Ländern mit entsprechendem Vor-Symbol übernommen, und befaßt sich mit dem uns bekannten Thema. Die deutsche Übersetzung trägt die Bezeichnung DIN EN 1143-1.

Eine DIN/EN 1143-1 gibt es nicht.

@ godix:

Wenn die im Gesetz genannte Norma gar nicht existiert, was machst Du dann?

Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven... :ninja:

@fehl-x

Ließ bitte mein Edit.

Ein Typenschild ist kein Konformitätsnachweis.

Womit sich die Beweisproblematik nach deiner Fragestellung ja auch bei DIN EN ... Tresoren genauso ergäbe...

bye knight

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  • 1 Jahr später...

... einen CSN EN 1143-1

Dies bezeichnet lediglich die in der entsprechenden Euro-Norm festgelegten Fertigungsstandards für Sicherheitsbehältnisse, sagt aber nichts über den Widerstandsgrad (A, B/0, 1, ...) des jeweiligen Behältnisses aus.

Der Widerstandsgrad ist der speziellen Modellbeschreibung des Herstellers zu entnehmen.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Hallo Cartridgemaster,

habe leider etwas unvollständig formuliert. Also der Tresor hat Widerstandsklasse 0.

Worum es mir eigentlich geht ist der Unterschied zwischen DIN/EN 1143-1 und CSN/EN 1143-1.

Wie in diesem Beitrag ja schon diskutiert, gibt es keinen Unterschied bei der Bauweise, da es ja eine europ. Norm mit den jeweils nationalen Übersetzungen ist. Soweit so gut. Da aber fast ausnahmslos alle Behörden in ihren Fragebogen immer nur DIN/EN 1143-1 stehen haben, wollte ich mal wissen, ob es in der Praxis Probleme etc. gab. Das können natürlich nur diejenigen beantworten, die auch einen xy/EN 1143-1 gekauft haben.

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Worum es mir eigentlich geht ist der Unterschied zwischen DIN/EN 1143-1 und CSN/EN 1143-1.

Wie in diesem Beitrag ja schon diskutiert, gibt es keinen Unterschied bei der Bauweise, da es ja eine europ. Norm mit den jeweils nationalen Übersetzungen ist. Soweit so gut. Da aber fast ausnahmslos alle Behörden in ihren Fragebogen immer nur DIN/EN 1143-1 stehen haben, wollte ich mal wissen, ob es in der Praxis Probleme etc. gab. Das können natürlich nur diejenigen beantworten, die auch einen xy/EN 1143-1 gekauft haben.

Hallo Rubberduck,

Ich habe auch schon mal überlegt, mir einen CSN/EN xxx zu kaufen. Damals habe ich bei meiner Behörde nachgefragt und die Sachbearbeiterin hat sich freundlicher Weise sehr ins Zeug gelegt und ist der Sache nachgegangen :icon14: Ergebnis war: Waffenrechtlich kein Problem. Das ist aber keine Aussage, ob die Versicherung das ggf. auch so sieht. Das wäre also mit der Versicherung selbst zu klären (wobei Versicherung ja hier nicht Thema ist).

bye knight

P.S.: Toller Convoy!

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