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IGNORED

Waffenhandelslizenz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte mich ganz langsam auf die Waffenfachkundeprüfung bei der IHK Rheinhessen vorbereiten.

Wer kann etwas über die IHK Rheinhessen berichten?

Hat jemand ein Ausdruck von einen Waffenhandelsbuch?

Freu mich auf Feedback.

gruß

Marcus

Geschrieben

Hallo,

schön dass du es wagen willst, leicht ist es in der Regel aber nicht.

Ich würde dir dringend empfehlen die neueste Ausgabe des IHK Buches zu benutzen, dass solltest du dann aber auch quasi auswendig können.

Wichtiger noch ist die praktische Waffenhandhabung, an verschiedenen Stationen musst du die Funktionsweise und Besonderheiten der Waffen-und Munitionsarten erklären können, für die du die Erlaubnis beantragen willst.

Meine Prüfung dauerte 90 Minuten und dann gab es noch ein Nachgespräch.

Bei meiner Prüfung waren die verschiedenen prüfungsrelevanten Exponate auf vier Stationen verteilt.

Zu beginn gab es eine kleine Vorstellungs-und Fragerunde bei der ich nach meinem Hintergrund und meinen Beweggründen befragt worden bin.

Danach sollte ich dann an den verschieden Stationen Waffen und Munition erklären.

Also die verschiedenen Arten von erlaubnisfreien Waffen, z. B. die unterschiedliche Funktionsweisen von Druckluftwaffen, CO2, LEP SRS Waffen usw. Bei mir kamen schon während dieser Phase ständige Fragen zu rechtlichen Bereich.

Dann kam eine Station mit Jagdwaffen: Funktionsweise von Kipplaufwaffen, korrekte Bezeichnung der Schlösser, Veriegelungen, Choke usw. Natürlich die Palette der Repetierer K98 usw. Wichtig: Fehlerfreies entspannen, entstechen der jeweiligen Waffen und zerlegen derselben. (Hier habe ich mir vorher von Freunden aus der Jägerschaft helfen lassen, denn ich hatte vorher noch nie einen Drilling in der Hand)

Eine weitere Station war der Munitionstisch. (Achtung: Man sollte wirklich die Besonderheiten kennen (Nagant, Makarov usw.).

Danach war ein sehr langer Teil auf die Kurzwaffen bezogen (Funktionsweise, Besonderheiten, Zerlegen usw.) und zum Schluss kam noch einmal ein sehr ausführlicher Fragenteil.

Geschrieben

Hallo,

schön dass du es wagen willst, leicht ist es in der Regel aber nicht.

Ich würde dir dringend empfehlen die neueste Ausgabe des IHK Buches zu benutzen, dass solltest du dann aber auch quasi auswendig können.

Wichtiger noch ist die praktische Waffenhandhabung, an verschiedenen Stationen musst du die Funktionsweise und Besonderheiten der Waffen-und Munitionsarten erklären können, für die du die Erlaubnis beantragen willst.

Meine Prüfung dauerte 90 Minuten und dann gab es noch ein Nachgespräch.

Bei meiner Prüfung waren die verschiedenen prüfungsrelevanten Exponate auf vier Stationen verteilt.

Zu beginn gab es eine kleine Vorstellungs-und Fragerunde bei der ich nach meinem Hintergrund und meinen Beweggründen befragt worden bin.

Danach sollte ich dann an den verschieden Stationen Waffen und Munition erklären.

Also die verschiedenen Arten von erlaubnisfreien Waffen, z. B. die unterschiedliche Funktionsweisen von Druckluftwaffen, CO2, LEP SRS Waffen usw. Bei mir kamen schon während dieser Phase ständige Fragen zu rechtlichen Bereich.

Dann kam eine Station mit Jagdwaffen: Funktionsweise von Kipplaufwaffen, korrekte Bezeichnung der Schlösser, Veriegelungen, Choke usw. Natürlich die Palette der Repetierer K98 usw. Wichtig: Fehlerfreies entspannen, entstechen der jeweiligen Waffen und zerlegen derselben. (Hier habe ich mir vorher von Freunden aus der Jägerschaft helfen lassen, denn ich hatte vorher noch nie einen Drilling in der Hand)

Eine weitere Station war der Munitionstisch. (Achtung: Man sollte wirklich die Besonderheiten kennen (Nagant, Makarov usw.).

Danach war ein sehr langer Teil auf die Kurzwaffen bezogen (Funktionsweise, Besonderheiten, Zerlegen usw.) und zum Schluss kam noch einmal ein sehr ausführlicher Fragenteil.

Danke für die ausführliche Antwort.

Hast Du in Rheinhessen abgelegt?

Hast Du dich mittlerweile selbstständig gemacht. Falls ja, wie hoch sind die weiteren Kosten zur Selbständigkeit?

Etwas Erfahrung habe ich , bin Sportschütze und Jäger. Das es aber nicht leicht wird, das ist mir klar.

Hast Du eine Kopie, wie ein Waffenhandelsbuch aussieht?

Geschrieben
, wie hoch sind die weiteren Kosten zur Selbständigkeit?

DAS kann dir nur dein Amt sagen......primär kommen zum einen die Kosten für die Handelserlaubnis dazu, ein weiterer, WESENTLICHER Kostenfaktor kann die Aufbewahrungssituation sein.......auch hier kann dein Amt fordern, bis du nicht mehr lannst.

Dann noch Versicherungen, Beiträge IHK/HWK...Verbände, BG etc.

Geschrieben

Danke für die ausführliche Antwort.

Hast Du in Rheinhessen abgelegt?

Hast Du dich mittlerweile selbstständig gemacht. Falls ja, wie hoch sind die weiteren Kosten zur Selbständigkeit?

Etwas Erfahrung habe ich , bin Sportschütze und Jäger. Das es aber nicht leicht wird, das ist mir klar.

Hast Du eine Kopie, wie ein Waffenhandelsbuch aussieht?

Hallo,

* nein ich habe in Thüringen vor der IHK Suhl abgelegt, komme aber aus Bayern.

* Ich bin selbständig, allerdings kein klassischer Waffenhändler, sondern ich begleite den Vertrieb für einzelne Produkte.

Deswegen habe ich nicht die Kosten, die jemand hat, der ein Ladengeschäft betreibt und einen großen Lagerbestand absichern muss.

Du musst mit der Waffenhandelslizenzgebühr rechnen, die ist dann Verhandlungssache (der gesetzliche Rahmen ist ja klar, aber du kannst mit Größe und Umfang des geplanten Gewerbebetriebes argumentieren, oft beläuft es sich bei kleineren Firmen dann von 300-1500 Euro)

Eventuell (Ladengeschäft usw.) Alarmanlage und natürlich dem Lagerbestand angemessene Aufbewahrungsmöglichkeiten.

* Waffenhandelsbuch: Hier ist eine Voransicht, es gibt natürlich noch viele andere:

http://www.amazon.de/Waffen-Handelsbuch-f%C3%BCr-gewerblichen-Waffenhandel/dp/3844277951/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1393193961&sr=8-1&keywords=waffen+handelsbuch

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich möchte mich ganz langsam auf die Waffenfachkundeprüfung bei der IHK Rheinhessen vorbereiten.

Wer kann etwas über die IHK Rheinhessen berichten?

Hat jemand ein Ausdruck von einen Waffenhandelsbuch?

Freu mich auf Feedback.

gruß

Marcus

Du solltest in jedem Fall einen Waffenfachkundelehrgang besuchen. Ca. 1.000,-

Das ist bestens angelegtes Geld.

Prüfungsgebühr ca. 200,-€

Du kannst Dich aber auch nur in einem bestimmten Breich prüfen lassen, z.B.

Langwaffen und Munition.

Die Waffenhandelsgenehmigung bei den Behörden sind keine Verhandlungssache,

sondern von den unterschiedlichen Gebührenordnungen abhängig.

Beispiele:

Berlin: 1.500,-

Kassel: 150,-

Schwalm-Eder Kreis: 500,-

Über Rheinhessen kann ich nichts berichten.

Empfehlung: IHK-Suhl-Mäbendorf, Fachkundelehrgang: Suhler-Waffenschule

Waffenhandelsbuch: http://www.shotline.de/

Bearbeitet von MIG
Geschrieben

Du solltest in jedem Fall einen Waffenfachkundelehrgang besuchen. Ca. 1.000,-

Das ist bestens angelegtes Geld.

Prüfungsgebühr ca. 200,-€

Du kannst Dich aber auch nur in einem bestimmten Breich prüfen lassen, z.B.

Langwaffen und Munition.

Die Waffenhandelsgenehmigung bei den Behörden sind keine Verhandlungssache,

sondern von den unterschiedlichen Gebührenordnungen abhängig.

Beispiele:

Berlin: 1.500,-

Kassel: 150,-

Schwalm-Eder Kreis: 500,-

Über Rheinhessen kann ich nichts berichten.

Empfehlung: IHK-Suhl-Mäbendorf, Fachkundelehrgang: Suhler-Waffenschule

Waffenhandelsbuch: http://www.shotline.de/

Danke für die vielen Infos.

Ist Gebühr eine einmalige oder eine jährliche die man fest einkalkulieren muss?

Meine Bücher sind ca 2-3 Jahre alt. Hat sich seitdem was stark im Gesetz verändert?

Geschrieben
Ist Gebühr eine einmalige oder eine jährliche die man fest einkalkulieren muss?

Meine Bücher sind ca 2-3 Jahre alt. Hat sich seitdem was stark im Gesetz verändert?

Die Waffenhandelserlaubnis kostet einmal, zum Teil (Berlin) richtig Geld.

Die Bücher kannst Du verwenden.

Das einzige was zum neuen Waffengesetzt dazu kam ist die Verwaltungsvorschrift.

Geschrieben

Zu den Kosten der prüfung kann ich nichts sagen, aber zu der Selbständigkeit. Überlege dir das ganz genau! Wenn du das auf vollzeit machen willst, kommen auf dich sämtliche kosten zu. Ein Gewerbeschein ist das kleinste Problem. Ich bezahle zum Beispiel 411€ für die Krankenversicherung! Nur für mich alleine! Und die Liste ist seehhhr lang. Rentenversicherung, Steuerberater, Versicherungen, fixe Kosten und, und, und. Überschätze dich nicht und informiere dich ganz genau.

Geschrieben

Zu den Kosten der prüfung kann ich nichts sagen, aber zu der Selbständigkeit. Überlege dir das ganz genau! Wenn du das auf vollzeit machen willst, kommen auf dich sämtliche kosten zu. Ein Gewerbeschein ist das kleinste Problem. Ich bezahle zum Beispiel 411€ für die Krankenversicherung! Nur für mich alleine! Und die Liste ist seehhhr lang. Rentenversicherung, Steuerberater, Versicherungen, fixe Kosten und, und, und. Überschätze dich nicht und informiere dich ganz genau.

Mit der Selbständigkeit kenne ich mich schon aus. Besitze einen Handwerksbetrieb.

Ich stelle mir den Waffenhandel als Nebengewerbe vor, vermutlich mit der Kleinunternehmerregelung.

Geschrieben (bearbeitet)

Mit der Selbständigkeit kenne ich mich schon aus. Besitze einen Handwerksbetrieb.

Ich stelle mir den Waffenhandel als Nebengewerbe vor, vermutlich mit der Kleinunternehmerregelung.

Auch hier Vorsicht! Viele Großhändler beliefern nur nach Besuch eines Aussendienstlers, wenn du nen Ladengeschäft etc. nachweisen kannst.

Mach dich auch hier vorher schlau.

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Auch hier Vorsicht! Viele Großhändler beliefern nur nach Besuch eines Aussendienstlers, wenn du nen Ladengeschäft etc. nachweisen kannst.

Mach dich auch hier vorher schlau.

Das habe ich auch gehört. Dass in manchen Bundesländern ein Ladengeschäft vorausgesetzt wird. Sonst kann die Händlerlizenz evtl. missbraucht werden

Geschrieben

Also dass die Errichtung eines Ladengeschäftes eine Behördliche Voraussetzung für die

Erteilung einer WHL ist, davon habe ich noch nichts gehört.

Sehr wohl aber die tatsächliche Ausübung des Waffenhandels. Wenn jemand die WHL

erteilt bekommen hat und dann nur damit seinen Waffenbestand austockt weil er bedürfnismäßig

austherapiert ist und nicht wirklich einen erkennbaren Geschäftsbetrieb hat kann die Behörde

die Erlaubnis auch nachträglich widerrufen.

Zu den Kosten für Fachkundelehrgang, Prüfung und Genehmigung kommen noch Investitionen

für die Lagerung. Was für einen Sammler mit dreistelliger Anzahl von Waffen gut genug ist,

reicht im gewerblichen Betrieb noch lange nicht.

Bei uns in Bayern ist Aufbewahrung in Schränken mindestens Schutzklasse 0 Pflicht.

Plus VDS geprüfte Alarmanlage mit Wartungsvertrag und Aufschaltung zum Sicherheitsdienst.

Man darf sich auch nicht an dem "Waffenladen um die Ecke" orientieren.

Die alteingesessenen Waffengeschafte haben sowas wie Bestandsschutz und müssten fast

alle dicht gemacht werden, wenn man die aktuellen Sicherheitsbestimmungen zugrunde legt.

Ich würde mal die Kosten für die vorschriftsmäßige Lagerung mit mindestens 15000 € veranschlagen.

Wenn man das mit Kataolgware wieder erwirtschaften will und sich nicht irgendwie spezialisiert bzw.

einen überregionalen Kundkreis findet, ist der Waffenhandel entweder eine teures Hobby oder

ein brotloser Job.

ich will jetzt niemand irgendwelche Zukunftspläne vermiesen.

Aber besser vorher Bescheid wissen als nachher die böse Überraschung erleben.

Viele Grüße

oswald

Geschrieben

Eine Überlegung wäre auch die Übernahme / Teilhabe / Zweigstelle an einem bestehenden Geschäft ! Jeder muss mal in Rente und dann sind viele Probleme schon gelöst. Im Großen und Ganzen sollte man ein sehr gutes Konzept haben, weil noch so einen normalen Waffenladen ...ob sich das lohnt und Zukunftssicher ist? Auch im Nebenerwerb sind die Kosten nicht unerheblich. Wünsche viel Erfolg!

Geschrieben

Meine Überlegung war im Bereich An- und Verkauf von Erbwaffen den Handel zu betreiben.

Handel von Neuwaffen weniger.

Da ich durch meine Hobbys nah dran bin und es in unserer Region erhöhter Waffenbesitz gibt.

Laut Zeitung "Die Welt."

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Überlegung wäre auch die Übernahme / Teilhabe / Zweigstelle an einem bestehenden Geschäft ! Jeder muss mal in Rente und dann sind viele Probleme schon gelöst.

Naja, die "alten Säcke" haben sich im laufe des Betriebs ihres Ladengeschäfts, soviel unverkäuflichen Plunder angeschafft,

das ein neuer Inhaber daran ersticken würde, weil der alte Inhaber denkt, sein Krempel wäre wertvoll und das vom Neuen

bezahlt haben will.

Da ist es besser man fängt klein an.........weiter unter Merkava3......

Merkava3 schrieb:

Bei uns in Bayern ist Aufbewahrung in Schränken mindestens Schutzklasse 0 Pflicht.

Plus VDS geprüfte Alarmanlage mit Wartungsvertrag und Aufschaltung zum Sicherheitsdienst.

.......und überlegt sich auch einen guten Standort für sein Geschäft.

Der Umzug in ein anderes Bundesland und oder in eine andere Gemeinde sollte auch in Betracht

gezogen werden. Nicht jedes Bundesland, jede Gemeind oder Stadt ist es Wert, dort Arbeitsplätze zu schaffen

und Steuern zu entrichten.

Bei uns werden die ganz normalen, allgemeinen Vorschriften zur Verwahrung von Waffen angewandt.

Bearbeitet von MIG
Geschrieben

Also dass die Errichtung eines Ladengeschäftes eine Behördliche Voraussetzung für die

Erteilung einer WHL ist, davon habe ich noch nichts gehört.

Oswald, GENAU lesen!

Es ging nicht darum ob er ne WHL bekommt....es ging darum, ob er nachher mit der WHL auch Ware bekommt!

Geschrieben

Oswald, GENAU lesen!

Es ging nicht darum ob er ne WHL bekommt....es ging darum, ob er nachher mit der WHL auch Ware bekommt!

GENAU lesen?

Ich habe erst mal auf die Vermutung von SINUS im Beitrag #15 geantwortet.

Und wenn der Rest meines Beitrages nonsense war oder todlangweilig, dann

möchte ich mich besonders bei CZM52 entschuldigen!!!!!!!

oswald

Geschrieben

Also dass die Errichtung eines Ladengeschäftes eine Behördliche Voraussetzung für die

Erteilung einer WHL ist, davon habe ich noch nichts gehört.

So ist das auch nicht. Der Behörde ist das egal. Die Hersteller und Großhändler liefern allerdings nur an Händler mit Ladengeschäft.

Geschrieben

---

Warum zitierst du "Slr040290" komplett um dann zu nicht einer zitierten Stelle etwas zu schreiben ?

Das ist nicht schön. Bitte mache das nicht mehr. Danke.

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