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IGNORED

WBK weg?


southlander

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schätze, die Klage hat NULL mit einer leeren WBK und deren Aushändigung zu tun.

Ok, das mit dem Pfarrer könnte sein, grün ist ja die Farbe der Hoffnung ...

Die bekanntlich zuletzt stirbt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Habe heute nach dem Verkauf meines Revolvers (der Einzige) meine WBK der Behörde

zum Austragen überlassen. Nun heisst es die WBK wird eingezogen?! Mein Einwand auf einen

austehenden Neuerwerb fruchtete nicht. Ist das so alles richtig? Bei der gelben WBK wurde einfach die verkaufte Langwaffe seinerzeit ausgetragen und die nunmehr leere Karte mir wieder asgehändigt.

Ich hatte gehofft, das das hier mit der grünen auch so geht. Nostalgie, wenn mann sein 20 Jahre altes Dokument hergeben soll...um dann ein neues zu bekommen? Was soll denn dieser Aufwand?

Rechtsgrundlage für das Recht der Behörde die Erlaubnisurkunde (WBK) zurückzufordern und die Rückgabepflicht des Erlaubnisinhabers sind die §§ 46 WaffG und 52 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)).

Die Behörde darf die Urkunde zurückfordern oder wenn sie sie schon in Händen hat zurückbehalten. Der ehemalige Erlaubnisinhaber kann aber verlangen, dass die Urkunde ungültig gemacht und ihm dann wieder ausgehändigt wird, soweit es eben möglich ist die Urkunde ungültig zu machen (stempeln, lochen, Ecke abschneiden etc.).

Es wäre auch möglich - und hier sinnvoll - die Urkunde zur Akte zu nehmen und beim bevorstehenden Neuerwerb erneut zu verwenden. Manche Behörde verfährt so.

Geschrieben

Ja, aber:

Hallo Michael

die Erlaubnisse werden ja nicht zurückgenommen oder widerrufen.

Sie wird aufgegeben.

Die Grüne WBK ist aber auch die Dokumentation (im Umkehrschluss) dass eine Sachkunde, oder wie bei mir eine andere Voraussetzung, abgelegt wurde.

Steven

Geschrieben

Es wäre auch möglich - und hier sinnvoll - die Urkunde zur Akte zu nehmen und beim bevorstehenden Neuerwerb erneut zu verwenden. Manche Behörde verfährt so.

wei%C3%9Fer-d-mensch-gr%C3%BCner-haken-4

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