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IGNORED

Waffenimport Schweden


lumpus

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Geschrieben

Hallo

Ich lese schon seit einem guten halben Jahr gerne mit ,jetzt habe ich allerdings ein paar Fragen wo ich mir unsicher bin

und auch nach dem Nutzen der Suchfunktion nicht fündig geworden bin.

Ich habe vor eine Remington 700 aus Schweden zu importieren(Ein guter Freund braucht diese nicht mehr und würde sie mir gerne schenken).Allerdings ist die Büchse nicht wirklich vollständig das bedeutet das nur das System und der Lauf vorhanden sind kein Abzug/Schaft/Magazin darf ich diese "Büchse" als Jäger besitzen oder muss ich hier für eine Waffenherstellungs Lizenz haben.Meiner Meinung nach ist dem nicht so ,da ja alle Wesentlichen Teile (Für eine Langwaffe)am Lauf plus System sind .Magazine Schäfte und Abzüge sind ja Erwerbbar.Sehe ich das Richtig und darf die Büchse importieren?Meine zweite Frage ist wie die genaue Reihenfolge beim Eintragen/Beschuss ist.Ich denke mal die Waffe muss erst Eingetragen werden und dann darf ich mit der Waffe zum Beschuss?

Bin mir ziemlich unsicher und habe keine lust hier einen großen Fehler zu machen und dann mit Waffenteilen dazustehen

die ich nicht besitzen darf,.

Geschrieben

Lass die Waffe durch einen Büchsenmacher der darin Erfahrung besitzt importieren und beschießen.

Mir fällt da die Fa. Triebel und Krico (Kriegeskorte & Co) http://www.falko.de/shop/index.php ein.

Das kostet Geld ist aber mit Sicherheit nervenschonend und wenn der Teilesatz schon kostenlos ist...

Geschrieben

Schweden und USA sind beides keine Mitglieder der CIP, es ist also wahrscheinlich daß die Büchse nicht (in Deutschland gültig) beschossen ist. Aber alle wesentlichen Teile sind da, und Du darfst sie als Jäger erwerben. Die freien Teile sowieso, und um einen Schaft und einen Abzug zu montieren muß man noch nichtmal in Deutschland Büchsenmacher sein.

Ich würde coltdragoons Vorschlag aufgreifen, und den Import von einem Profi abwickeln lassen. Das wird auch nicht allzu teuer sein, ist aber auf jeden Fall schonender für Deine Nerven.

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten

Ich werde mal beide Firmen kontaktieren.

Leider hab ich die Angewohnheit mir gerne Sorgen zu machen,ich wills halt selber machen .... :D

Beim Amt hab ich schon nachgefragt nur leider waren die auch nicht wirklich Informiert (keine konkreten Aussagen).

Mein Freund will das über seinem Büma machen.

Wen ich das richtig sehe sollte das alles so ablaufen.

Der Büma teilt mir die Daten der Waffe mit (Model/Nummer/Kal/etc)

Ich gehe damit zu meiner Behörde und Beantrage eine Verbringungserlaubnis und eine beglaubigte Kopie meines JS/WBK

Wen ich die Erlaubnis habe ich schicke ich beide Dokumente zur seinem Büma.

Der beantragt dann bei seiner Behörde den ganzen Kram mit dem ich mich nicht beschäftigen muss.

Danach sollte der Transport erfolgen.

Gibt es irgendwelche Einwende :grin:

Geschrieben

Wegen dem Beschuss frag ich nochmal bei der Behörde nach.Beim Beschussamt konnten die mir leider zur Reihenfolge(Anmeldung/Beschuss) auch keine Info geben waren aber sehr nett.

(gibt es hier eine editier Funktion?)

Geschrieben

Wegen dem Beschuss frag ich nochmal bei der Behörde nach.Beim Beschussamt konnten die mir leider zur Reihenfolge(Anmeldung/Beschuss) auch keine Info geben waren aber sehr nett.

Wenn sie nicht beschossen ist, dann darfst du sie nicht haben, also erst Büchsenmacher der bringt sie wie auch immer zum BA und dann darfst du sie haben und eintragen lassen.

Also kannst du als Privatmann die unbeschossene Waffe nicht importieren.

Du willst nicht nach Schweden verbringen sondern nach Deutschland importieren.

Das sind zwei verschiedene Erlaubnisse.

Bzgl. Einfuhrumsatzsteuer (Geschenke über 22,-Euro) und Zoll (Geschenke über 150,-Euro) bin ich mir nicht sicher,

Geschrieben

Wenn sie nicht beschossen ist, dann darfst du sie nicht haben, also erst Büchsenmacher der bringt sie wie auch immer zum BA und dann darfst du sie haben und eintragen lassen.

Sorry coltdragoon, du schreibst totalen Müll. Hast du das jemals gemacht oder verbreitest du nur "Hörensagen"?

@ lumpus,

das Verfahren ist ganz einfach.

1. Druck dir folgendes Formular aus. Drück mich

2. Prüfe, ob die Waffe einen gültigen Beschuss aufweist. Wenn nein, dann unter Nummer 5 in der Spalte CIP Prüfzeichen "nein" eintragen.

3. Geh auf dein Amt und beantrage eine Verbringungserlaubnis nach §29 WaffG. Die kostete beim letzten Mal bei mir unglaubliche 10,23€.

4. Schicke das abgestempelte Original deinem Kumpel. Er muss damit nun seinerseits die Verbringung aus Schweden beantragen. Kosten dafür? Ösi-Land will ca. 50€... Die Formulare sind standardisiert, seins müsste ähnlich aussehen.

5. Suche dir einen Spediteur, der die Waffe von Schweden nach Deutschland versendet (z.B. Overnite). Kosten?

6. Warte bis die Waffe da ist.

7. Lass die Waffe innerhalb zwei Wochen nach Erhalt eintragen.

8. Wenn die Waffe nicht beschossen sein sollte, dann lass sie bei einem Beschussamt deiner Wahl beschiessen. Geht sogar auf dem Postweg. Die Kosten für den Beschuss ohne Versand sind ca. 15 €.

Der Zoll entfällt, da Schweden seit 1995 in der EU ist.

Der Arbeitsaufwand für dich beläuft sich auf das Ausfüllen des Formulars, die Post oder der persönliche Gang zum Amt, den Brief nach Schweden (ggf. genügt seiner Behörde sogar ein Scan) und eine Email an Overnite. Ggf. noch ein Anruf bzw. eine Mail an das Beschussamt und einmal Paket wegschicken. Kosten gesamt, max. 100 -150 Euro, wenn sich die Gebühren in Schweden und der Versand in Grenzen halten.

Ich habe das jetzt schon öfters aus Österreich gemacht. Absolut problemlos.

Gruß

Stefan

P.S. Nachtrag: Die Beschusspflicht ergibt sich aus §3 Abs. 1 Satz 1 BeschG.

(1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.

Da steht nichts von Händler, BüMa oder sonst was. Man könnte sich sogar noch über den Teil "bevor er sie in den Verkehr bringt" streiten. Für den bloßen Besitz muss die Waffe nämlich nicht beschossen sein. Erst wenn du sie veräußerst, veschenkst oder sonstwie "in den Verkehr bringst" bzw. du damit schießen willst, muss sie einen gültigen Beschuss aufweisen.

Geschrieben

Wenn sie nicht beschossen ist, dann darfst du sie nicht haben, also erst Büchsenmacher der bringt sie wie auch immer zum BA und dann darfst du sie haben und eintragen lassen.

Also kannst du als Privatmann die unbeschossene Waffe nicht importieren.

Coltdragoon, Du schreibst mal wieder den letzten Muell. Selbstverstaendlich kann man als Privatperson eine nicht beschossene Waffe besitzen und importieren. Vor dem sportlichen oder jagdlichen Einsatz muss man sie nur beschiessen lassen.

Das Ganze laeuft so ab wie von Stefan beschrieben. Manchmal fragt das Amt noch nach ob denn ein Beschuss vorgenommen wurde und erinnert Dich daran, das Du ihn durchfuehren lassen must, das war es aber schon.

Geschrieben

Coltdragoon, Du schreibst mal wieder den letzten Muell.

Oh vielen Dank dafür das dies gerade von dir kommt.

Im Augenblick in dem die Waffe die BRD "betritt" untersteht sie deutschem Recht.

Sie dürfte dir da nicht gültig in der BRD beschossen nicht ausgehändigt werden, weil sie dann im Verkehr ist.

Du könntest sie sofort weiter verkaufen, verleihen etc.

Ein Waffenhändler oder Büchsenmacher darf dir keine unbeschossene Waffe schenken, leihen, verkaufen.

In den Verkehr bringen heisst u.a. sie tatsächlich jemanden in die Hand zu geben.

Es ist jetzt nur die Frage wer die in den Verkehr bringt ?

Der Absender in Schweden ?

Der Zöllner der die Waffe überreicht ?

Der SB der dir die Waffe einträgt ?

Import von Waffen aus Österreich und ist der Beschuss gültig in Deutschland ? (Stefan Klein)

Import von Waffen aus Schweden und ist der Beschuss gültig in Deutschland ?

Jetzt für die Leute die keinen Müll erzählen wie ich: Darf er die Waffe in die Hände bekommen ?

Es gibt nur einen legalen Weg eine unbeschossene Waffe zu bekommen: Erben, weil sonst war sie ja im Handel

Über den Handel oder Import darf keine unbeschossene Waffe an den Privatmann kommen.

Geschrieben

Über den Handel oder Import darf keine unbeschossene Waffe an den Privatmann kommen.

völliger Quatsch!!!!

meine von mir selbst importierte Boito aus Brasilien war unbeschossen, das hat den Zoll überhaupt nicht interessiert bzw

ich habe denen gesagt Sie sollen sich mit der Waffenbehörde auseinandersetzten, mit denen war vereinbart das ich 2 Monate

Frist hatte um den Beschuss nach zu weisen!

das geht also.

mach Dich locker und veabschiede Dich endlich mal davon das nur Du und Du alleine recht hast!

und damit EOD!

Nachtrag: weder ein Händler in D oder ein Privatmann dürfen Dir eine unbeschossene Waffe zum sportlichen Schiessen oder Jagen überlassen, das ist richtig.

daher rührt wohl auch Dein Irrtum.

Geschrieben

@ coltgragoon

Du schreibt wieder nur Blödsinn... Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. Am besten macht man einen roten Strich durch deinen Beitrag und fertig.

Beschäftige dich mal mit dem WaffG, bevor du Tipps von dir gibst.

Gruß

Stefan

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