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Feststellungsbescheid gsg5 (kurz)


Gast

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Gestern gabs mal wieder Diskussionen ums Waffengesetz! :rtfm:

Kollege hat sich vor Jahren eine kurze GSG 5 als Sportpistole .22 lfb gekauft.

Ich habe ihm geraten, das Ding so schnell wie möglich zu verbimmeln, da es auch als Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen zugelassen ist.

Er behauptet aber, es gebe einen BKA Freistellungsbescheid für die kurze Pistole.

Da er den natürlich gestern nicht vorweisen konnte, habe ich mal ein wenig gegoogelt, aber wurde nicht fündig. Auch auf der Honepage des BKA nix!

Habe ich da was verpennt? Wenn einer einen Link weiß...

Danke!

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gibt es nicht - die gsg5 in allen varianten ist meines wissens nach anscheinswaffe und damit vom sportlichen schießen ausgeschlossen.

mir ist auch kein mp5k-clone bekannt, der sportlich verwendbar wäre (ein vorläufiger bescheid für die oa5k wurde zurückgezogen).

gibt es denn nicht von der HSG 94 eine Kurzversion für Jäger und eine Version( ohne den forderen Griff) für Sportschützen?!!

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... auch als Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen zugelassen ist....

Sagt wer ?

Das ist eine KK Pistole und ob das Magazin im Griff ist oder nicht ist nicht entscheidend.

Da braucht es keinen Feststellungsbescheid, es braucht einen Voreintrag in die grüne WBK. Egal ob Jäger oder Spschü

Du darfst an eine KW einen Schaft anbauen um aus der Schulter zu schiessen (egal ob das dem DSB passt, ausser bei Wettbewerben) aber an eine Langwaffe keinen Schaft abbauen oder kürzen (Klapp- Schubschaft) so das es unter ein bestimmtes Maß kommt, denn dann ist es wieder eine KW

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sagst du?

§6 sagt was anderes!! halbautomatische Schusswaffen, NICHT Langwaffen! Also auch Pistolen!

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
1 frühere Fassung von § 6 AWaffV | 4 Vorschriften zitieren § 6 AWaffV

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
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http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/130607FbZ155SelbstladepistoleSC5SD,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/130607FbZ155SelbstladepistoleSC5SD.pdf

Hier mal der Feststellungsbescheid zum Thema von HK-MP5K bzw. SP5K, welche auch als KW in umlauf gebracht werden sollte (also gleiche Voraussetzung wie bei der GSG)...Anschein und Patrone unter 40mm = Hundepfui für Sportschützen!!!

Zitat Seite 5 Punkt 8: "Die Schusswaffen sind von dem Verbot zur Schiesssportlichen Verwendung nach §6 Absatz 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) erfasst"

LG:Steam

Edit: Ist schon nett, wie still und heimlich die Verordnungen umgeschrieben werden...früher stand da noch was von Halbautomatischen Langschusswaffen und heute nur noch Schusswaffen....so schnell wird aus Legal Illegal ohne das die meissten Leute was davon mitkriegen!

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Wenn die Anscheinsmerkmale beseitigt werden, sind auch die MP5 Klone für Sportschützen keine uneinnehmbare Festung.

Ansonsten ist alles was kurz oder lang eine MP darstellt ausgeschlossen.

ICh glaube es gab auch mal eine Variante mit ganz langem Lauf. Damit könnte dann auch der Anschein einer MP vom Tisch sein. Am besten noch Holzverkleidung und Daumenlochschaft-so wie früher.

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Dann hast aber keinen "Bescheid"....gerade die MP5 Klone scheinen ein heisses Eisen in Wiesbaden zu sein....die Forderungen, da den Anschein zu beseitigen.....dann schazts aus wie Beitlers Mp5 Klon im grauen Schaft......uih, uih, uih...

Und mal im Klartext.....die Leute wollen die MP5 Klone nicht wegen der überragenden Technik.....sondern WEGEN dem Aussehen.....

Würde es machbar sein, Anscheinsfreie MP5-Klone zu bauen, genehmigt zu bekommen und zu verkaufen....dann, ganz ehrlich, würde es welche geben.

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Einen Tod muss man sterben. ;)

Aussehen

andersartigen Klon

oder alternative Erwerbsberechtigung

Daraus ließe sich mit nem Daumenlochschaft, kurzem Magazin etc. einiges machen. Wer konsequent vorgeht, kann auch ne kurze "verunanscheinen"

zugFtizL.jpg

Am Ende ist es wie bei allen einschlägigen Waffen. Anschein beseitigen und gut ist. Gebaut wird das wegen fehlendem Markt nicht. Die Leute wollen eben das Aussehen ;)

Nen Bescheid braucht jedenfalls niemand.

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Die C96, die Stechkin alles kein Problem, wenn das Ding die Bezeichnung "Mupfel77" hätte wäre es auch kein Problem für die schießenden Mit -bürger (-Denunzianten)

Das Problem ist hausgemacht.

Für mich ist das eine Pistole, bleibt eine Pistole und derjenige hat sie auf einer WBK.

Diese Diskussion in der Schießstandkneipe darf man gar nicht erst beginnen.

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