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IGNORED

Schießstandabnahme


heeragon

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Hallo

Angenommen ich bin mit einem sogenannten "Schießstandsachverständigen" der meinen SS prüft nicht ganz so warm geworden, habe ich als Betreiber die Möglichkeit jemanden anderen kommen zu lassen oder kann die Behörde einen Sachverständigen vorschreiben?

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...Angenommen ich bin mit einem sogenannten "Schießstandsachverständigen" der meinen SS prüft nicht ganz so warm geworden, habe ich als Betreiber die Möglichkeit jemanden anderen kommen zu lassen oder kann die Behörde einen Sachverständigen vorschreiben?...

Du bezahlst, du bestimmst.
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Leider nicht ganz richtig...

Wir haben das prozedere gerade durch...

Ich betreibe einen Schiessstand.

Die Polizei fragt mich: Herr x

Dann sage ich: ja oder nein, wir nehmen Hrn y

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§ 12 Abs. 1 AWaffV schreibt lediglich vor, dass das Gutachten von einem anerkannten Schießstandsachverständigen stammen muss. Wann ein SSV anerkannt ist, regelt § 12 Abs. 4 AWaffV.

Folglich sollte die Behörde eigentlich ein Gutachten eines jeden anerkannten Sachverständigen akzeptieren.

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Ich betreibe den Stand seit Jahrzehnten.

Ich habe auch Probleme mit SSV gehabt, aber nur einmal, danach war ein anderer da.

SSV eingeladen, Kaffee getrunken, Rundgang, Besprechung welche Probleme er sieht, bis zur Pruefung.

Objektive Probleme muessen geloest werden, da geht bei keinem SSV "etwas", persoenliche Vorlieben des SSV muss man besprechen.

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§ 12 Abs. 1 AWaffV schreibt lediglich vor, dass das Gutachten von einem anerkannten Schießstandsachverständigen stammen muss. Wann ein SSV anerkannt ist, regelt § 12 Abs. 4 AWaffV.

Folglich sollte die Behörde eigentlich ein Gutachten eines jeden anerkannten Sachverständigen akzeptieren.

Bei drei Schießständen wurde mir im Zuge des Genehmigungsverfahrens der jeweils begutachtende öffentlich bestellte SSV von der zuständigen Genehmigungsbehörde quasi "vor die Nase gesetzt".

Die unsererseits eingebrachten abweichenden Vorschläge zur Person des SSV wurden von den Behörden abgelehnt.

Zitat: "Entweder sie akzeptieren unseren Sachverständigen, oder es gibt keine Genehmigung. Basta."

CM

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Ich kann da nur fuer meine Behoerde schreiben (NRW).

In anderen Dingen haben sie auch Macken, ich sage nur "2 Schussmagazin bei HA und Jaegern"

Vielleicht mal bei VDW oder DEVA nachfragen

Den Ordner vom DSB "Schiessstanrichtlinie" durchlesen, vielleicht ist da etwas erwaehnt.

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