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IGNORED

Waffenschrank auslagern?


FlintenFranz

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin kurz davor, meine ersten Schußwaffen zu erwerben und möchte von Anfang an gesetzestreu handeln. Ich bin des öfteren für mehrere Monate im Ausland und vermiete in der Zwischenzeit meine Wohnung unter bzw. kündige den Mietvertrag - Regelmäßigkeit ist nicht absehbar.

Da Schußwaffen und Munition nun mal keine Möbel sind, möchte ich diese besonders gut untergebracht wissen, solange ich im Ausland bin. Besteht die Möglichkeit, den Waffenschrank auszulagern? Bspw. bei einem Freund, Verwandten (ggf. ebenfalls legaler Waffenbesitzer) oder einem offiziellen Dienst (ähnlich wie beim Möbel einlagern)?

Optimal wäre es für mich, wenn ich den versiegelten/verschlossenen Waffenschrank bei einem bevollmächtigten Freund lagern könnte. Vertrauen ist da, aber das reicht wahrscheinlich nicht aus - kann schließlich missbraucht werden.

Kennt jemand die gesetzliche Regelung hierzu?

Vielen Dank im Voraus

Der FlintenFranz

Geschrieben

Macht deine Waffenzuständige Behörde da mit?

Ich würde sagen der Behörde geht es nichts an was man Beruflich macht und wann man deswegen wie lange weg ist zum Arbeiten .Im Affengesetz steht nirgendwo das man als Sportschütze nur in DE Arbeiten darf .

Geschrieben

Sollte nicht Behörde heißen sondern Verband, entschuldige dafür. Ging nur um das Bedürfnis und den Nachweis, falls er mal notwendig werden sollte. Aber letztendlich deine Sache.

Geschrieben

Du musst eigentlich nur solange in Deutschland sein, um die 18 Trainingstermine im Jahr zu schaffen.

Und Du solltest offiziell Deinen "Lebensmittelpunkt" in Deutschland haben.

Die Aufbewahrung wird bei der Behörde dokumentiert und gelegentlich geprüft. Daher stimme Dein Vorgehen vorher mit Deinem SB ab.

Grundsätzlich muss man seine Waffen nicht in seiner eigenen Wohnung aufbewahren (aber in einem bewohnten Haus).

D.h. den Tresor bei einem Verwandten/Eltern oder Schützenkollegen aufzustellen, ist möglich.

Bei nichtberechtigten Personen (d.h. keine eigene WBK) darf derjenige aber keinen Zugang zum Inhalt haben.

Alternativ geht noch Einlagern bei Büchsenmacher (kostet) oder in den Tresor des Vereins.

Es geht auch Verwahrung durch einen anderen Sportschützen - d.h. die Waffe liegt dann im Tresor des Kollegen:

§ 12 I Nr. 1 WaffG:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit,

oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt.

Wie lange "vorübergehend" sein kann, kann ich Dir aber nicht sagen.

Auch die Verwaltungsvorschriften sind da wenig hilfreich: http://www.verwaltun...2012_BMJKM5.htm :

12.1.1.2 Der Erwerb nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nur zum Zwecke der vorübergehenden sicheren Verwahrung (z.B. Urlaubs- oder berufsbedingte Abwesenheit) oder der nicht gewerbsmäßigen Beförderung zu einem Berechtigten zulässig.

Im Unterschied zu Nummer 2 wird auch hier der die Waffe übernehmende Personenkreis auf Inhaber einer WBK oder dieser gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzerlaubnis beschränkt. Der Zeitraum, der hinsichtlich der Verwahrung als vorübergehend angesehen werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Dauer einer Ortsabwesenheit wegen Urlaub, Krankheit). Das Ende – insbesondere der Verwahrzeit – muss allerdings von vornherein festgelegt oder zumindest absehbar sein.

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Antworten! :hi:

Du musst eigentlich nur solange in Deutschland sein, um die 18 Trainingstermine im Jahr zu schaffen.

Und Du solltest offiziell Deinen "Lebensmittelpunkt" in Deutschland haben.

Die Aufbewahrung wird bei der Behörde dokumentiert und gelegentlich geprüft. Daher stimme Dein Vorgehen vorher mit Deinem SB ab.

Grundsätzlich muss man seine Waffen nicht in seiner eigenen Wohnung aufbewahren (aber in einem bewohnten Haus).

D.h. den Tresor bei einem Verwandten/Eltern oder Schützenkollegen aufzustellen, ist möglich.

Bei nichtberechtigten Personen (d.h. keine eigene WBK) darf derjenige aber keinen Zugang zum Inhalt haben.

Alternativ geht noch Einlagern bei Büchsenmacher (kostet) oder in den Tresor des Vereins.

Es geht auch Verwahrung durch einen anderen Sportschützen - d.h. die Waffe liegt dann im Tresor des Kollegen:

§ 12 I Nr. 1 WaffG:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit,

oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt.

Wie lange "vorübergehend" sein kann, kann ich Dir aber nicht sagen.

Auch die Verwaltungsvorschriften sind da wenig hilfreich: http://www.verwaltun...2012_BMJKM5.htm :

12.1.1.2 Der Erwerb nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nur zum Zwecke der vorübergehenden sicheren Verwahrung (z.B. Urlaubs- oder berufsbedingte Abwesenheit) oder der nicht gewerbsmäßigen Beförderung zu einem Berechtigten zulässig.

Im Unterschied zu Nummer 2 wird auch hier der die Waffe übernehmende Personenkreis auf Inhaber einer WBK oder dieser gleich zu achtenden Erwerbs- und Besitzerlaubnis beschränkt. Der Zeitraum, der hinsichtlich der Verwahrung als vorübergehend angesehen werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Dauer einer Ortsabwesenheit wegen Urlaub, Krankheit). Das Ende – insbesondere der Verwahrzeit – muss allerdings von vornherein festgelegt oder zumindest absehbar sein.

Danke, das lässt ja hoffen! :good:

Ich bin im BDMP und kann die 18 Trainingstermine/Jahr einhalten, Wohnsitz und "Lebensmittelpunkt" sind Deutschland. Sicherheitshalber werde ich mich diesbezüglich noch mit dem Verband auseinandersetzen.

Was meinst du in diesem Fall mit "SB"?

Wieviel kostet die Lagerung beim Büchsenmacher ungefähr (die Preise werden wohl stark variieren)?

Geschrieben

Da Schußwaffen und Munition nun mal keine Möbel sind, möchte ich diese besonders gut untergebracht wissen, solange ich im Ausland bin. Besteht die Möglichkeit, den Waffenschrank auszulagern? Bspw. bei einem Freund, Verwandten (ggf. ebenfalls legaler Waffenbesitzer) oder einem offiziellen Dienst (ähnlich wie beim Möbel einlagern)?

Vielleicht solltest du dir mal gut überlegen was du da vorhast, ausser du bist ausschließlich Pistolenschütze und gibst dich mit den zugestandenen Schießeisen ab.

Regelmäßig unhandliche 200kg durch die Gegend schleppen wird irgendwann alt.

Dann lieber nen zweiten Schrank kaufen der bei Eltern, Verwandten oder Freunden dauerhaft in der Wohnung steht...

Geschrieben

Von mir wollte man 50€ pro monat und Waffe. Gibts bestimmt günstiger????. Sb heisst Sachbearbeiter.

Wow, das finde ich happig und würde ich schon aus Prinzip nicht zahlen. Bei 7 Waffen (7 * 50€ = 350€) könnte ich mir dafür eine extra 1-Zimmer-Wohnung in einer Kleinstadt mieten (dort dürftet ihr dann aus Protest eure Schränke gratis lagern!). :fool:

Vielleicht solltest du dir mal gut überlegen was du da vorhast, ausser du bist ausschließlich Pistolenschütze und gibst dich mit den zugestandenen Schießeisen ab.

Regelmäßig unhandliche 200kg durch die Gegend schleppen wird irgendwann alt.

Dann lieber nen zweiten Schrank kaufen der bei Eltern, Verwandten oder Freunden dauerhaft in der Wohnung steht...

Guter Punkt, werde ich berücksichtigen. Mit Sackkarre, Werkzeug und Tresor könnte eine Verkehrskontrolle jedenfalls nervig werden. :blum:

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