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Geschrieben

Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Heute hat das BKA einen Feststellungsbescheid vom 11.09.2013 (Az. SO 11 - 5164.01 - Z - 282) veröffentlicht, wonach das Anschütz MSR RX 22 COMPETITION anscheinsfrei ist. Selbstverständlich war das nicht, da man mit etwas bösem Willen sicher auch anders hätte entscheiden können.

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BAnz AT 25.09.2013 B

https://www.bundesan...www/wexsservlet

Was soll denn der Unfug? :confused:

Für den Ausschluß vom sportlichen Schießen bedarf es neben den auslösenden Merkmalen, von dem hier ganz klar die Hülsenlänge der Munition greift, eine "äußere Typidentität" mit einer vollautomatischen Kriegswaffe i.S. des KWKG. Eine bloße entferte Ähnlichkeit reicht entgegen dem WaffG von vor 2003 nicht mehr für den Verbotsanschein aus. Den Ähnlichkeits-Anschein gibt es jetzt für Spielzeug u.ä. nach § 42a WaffG. :rtfm:

Dein

Mausebaer

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Ich hole den Fred mal aus der Versenkung.

Wie mittlerweile sicherlich allgemein bekannt ist wird die MSR-Linie nicht weiterverfolgt. Was die §6AWaffV-BKA-DSB-BDS- und was weiß ich noch -konforme Version anbetrifft, deren Anblick einen Würgereflex auslöst, ist es nicht schade. Schade ist es aber auch sonst nicht, denn man kann, wenn man es (risikieren) möchte, auf die ISSC MK22 ausweichen.

Bislang dachte ich, daß das Kernproblem hier in D sei, daß kein Hersteller oder Importeur/Großhändler endlich einmal gezielt gegen die Hülsenregelung in § 6 AWaffV als solche vorgeht, also bewußt für einen z.B. dem AR15 oder einer AK sehr ähnelnden .22er einen Freistellungsbescheid beantragt und dies bis zur letzten Instanz durchpaukt, auf das endlich einmal grundsätzlich entschieden wird, daß die Hüsenlängenregelung nicht für KK/Randzünder (oder, umgekehrt und suboptimal, nur für Zentralfeuer) gilt. Oder eben ein engagierter Sportschütze, der es endlich einmal wissen will.

Aber was nutzt das alles, wenn die Verbände slbst nach dieser Kastrierung, dieser Beschränkung schreien? Was soll das Aufbegehren gegen die Bestrebungen der EU-Fuzzis, HA oder wenigstens militärische aussehende HA zu verbieten, wenn man nicht einmal bereit ist, die rein deutschrechtliche Ausgrenzung militärisch aussehender KK-LW anzugehen. Und wenn man schon nicht die Eier hat, dagegen zu klagen oder entsprechende Klagen zu unterstützen, dann doch wenigstens die Disziplinen so gestalten, daß diejenigen, die dies gerne durchkämpfen oder es riskieren wollen, wenigstens in dieser Hinsicht die Freiheit haben.

Aber nein, da stellen sich die selbst die Verbandsfuzzis hin und verdammen militärisch aussehende LW.

Ich will ja niemanden zwingen, mit so einem Gerät zu schießen. Aber Herrgottnochmal, wer Pickel im Hirn bekommt, wenn er so ein Gerät sieht, dann soll er entweder zum Arzt gehen oder nicht hinschauen.

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