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IGNORED

Schiessbuch pflicht ?


Chaos-I

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Hallo,

ich habe da eine Frage bezüglich des Schiessbuches, nachdem ich jung WBK Besitzer bin.

Um mein Bedürfnis zu untermauern beim Verband habe ich das Schiessbuch geführt.

Jetzt habe ich meine Bedürfnisse genehmigt bekommen.

Muss ich weiterhin ein Schiessbuch führen zum Nachweis, dass ich immer noch aktiv schiesse ?

Muss ich das bei der Überprüfung alle 3 Jahre nachweisen ? Also dass ich meine 18/12 Termine weiterhin mache ?

Muss ein Liste im Verein geführt werden wer wann schiesst ? Sodass es mit meinem Schiessbuch übereinstimmen muss ? Oder nur wer wann Standaufsicht hatte.

Dann habe ich in meiner Sachkunde die Standaufsicht mitgeschult bekommen (2012) aber ein Verein möchte von mir irgend einen Zettel wo das explizit draufsteht dass ich Standaufsicht gelehrt bekommen habe.. ??

Der wurde mir aber bei der Sachkunde nicht ausgehändigt.

Sachkunde war in Hessen und ich bin im BSSB

Sorry habe aber über die Suche keine entsprechenden Topics gefunden

Und Danke für hilfreiche Antworten :).

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Moin. Der Nachweis bei der Behörde das man aktiv ist wird durch die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Verbänden erbracht! Das Schießbuch geht die Behörde nichts an, es dient dazu dem Verband nachzuweisen das man aktiv ist. Ich bin in keinem Verein (hatte die Vereinsmeierei satt) in mein Schießbuch trage ich jedes Schießen ein an dem ich teilgenommen habe mit dem Vermerk welche Disziplin und welcher Verband, z.B : BDS K3. Das dient mir dann beim BDS als Nachweis das ich am Schießen teilgenommen habe. Das Schießbuch las ich mir dann von der Standaufsicht, dem Standbetreiber oder dem Schießsportleiter unterschreiben. Mit der Standaufsicht ist das so, in meiner Urkunde der Waffensachkundeprüfung steht extra Waffensachkunde für alle Sport und Jagdwaffen sowie Standaufsicht ist allerdings schon über 30 Jahre alt. Manch Verbände fordern extra Interne Prüfungen/Lehrgänge für Standaufsicht. Wenn der Verein eine extra Bescheinigung für die Standaufsichtsprüfung will würde ich den Sachverständigen wo du die Prüfung gemacht hast bitten solch eine Bescheinigung auszustellen.

:bb1: Wolfgang

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Dass die Standaufsicht heutzutage irgendwie bei der Sachkunde integriert ist, ist ja erst seit ein paar Jahren so.....

@lvmen: Naja im Prinzip ist es doch wie mit allen Lehrgängen, wenn man die gemacht hat, hat man ein Wissen, aber keine Erfahrung. Aber irgendwie muss man ja anfangen :)

Okay also ich bin für die Behörde aktiv weil ich Mitglied in einem Verband bin.

Schiessbuch führe ich dann nur zur persönlichen Aufzeichnung ? ( Dann muss ich das ja auch nicht unterschreiben lassen vom Schiessleiter )

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Du brauchst Dein Schießbuch spätestens wenn Du bei Deinem Verband ein Bedürfnis für eine Waffe beantragen willst, eine gewisse Aktivität wollen die Verbände heute sehen und wie will man das anders beweisen?

Und ich habe mittlerweile von einigen gehört und auch selber gesehen wie Behörden von langjährigen Schützen Aktivitätsbeweise einfordern, ist dann immer lustig wenn lange nicht (oder auch noch nie) gesehene Kollegen plötzlich 18x hintereinander auftauchen, weil sie keine Nachweise hatten. Und dann auch nur auf der Bank sitzen nen Kaffe schlürfen... Aber muß ja jeder selber wissen.

Wenn Du aktiv schießen gehst, lass Dir doch gerade den Otto reinkritzeln und Du bist für alles gerüstet.

Also ich beantrage jetzt z.B. meine 4. KW und werde über 50 belegte Termine, sowie >20 Urkunden aus den letzten 12 Monaten dazu legen. Ich trage allerdings auch nur ca. jeden 2./3. Besuch im Schießbuch ein, es soll ja auch nicht zu voll sein :acute:

Ich gehe davon aus keine Rückfrage vom Verband zu erhalten...

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Ich persönlich führe ein Schießbuch da ich auf verschiedenen Ständen schieße und ich lasse es auch abzeichnen.

Ich lege dieses Buch dann auch bei Bedarf als Nachweis bei der Behörde vor, weil es für mich der einfachere Weg ist, als die Verbandsbescheinigung.

Die Argumente dagegen kenne ich, es bleibt aber meine eigene persönliche Entscheidung, bis die Behörde mein Buch nicht mehr anerkennt.

Mit dem Schießbuch habe ich auch eine bessere Übersicht, ob mein Training für das Jahr ausreichend war.

Urlaub, Krankheit und andere wichtige Termine bringen ein regelmäßiges Training auch schon mal durcheinander.

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Die Überprüfung des Bedürfnisses muß einmal nach 3 Jahren, kann aber öfter erfolgen. Als Nachweis reicht i.d.R. ein Schreiben des Vereins. Wenn Du wechselst, auf verschiedenen Ständen schießt o.ä. fehlt was Nachvollziehbares, also besser Schießbuch führen.

Sportschützensachkunde qualifiziert nach heutigem Stand nicht zur Aufsicht, sondern nur eine Schulung nach Qualifizerungsrichtlinien, ohne die keine Sportordnung zugelassen wird. Offtopic: Auf Ständen für erlaubnisfreie Waffen brauchst Du nicht mal die Sportschützensachkunde.

Ggf. gibt sich der Standbetreiber mit einer Teilnahmebescheinigung zufrieden, wenn Du die Lehrgangsinhalte beifügen kannst.

Der Standbetreiber muß Dir eine schriftliche Bestellung geben und Dich entweder der Behörde melden oder eine von dieser jederzeit einsehbare Liste führen. Auf Aufforderung ist dann die Qualifizierung von ihm nachzuweisen.

Bei den DSB-Verbänden scheint es gängiger zu werden, die Standaufsichten- mit der Sachkundeschulung zu verknüpfen. Das erhöht die Zahl der potentiellen Aufsichten für Druckluftstände.

Der Lehrgangsanbieter müßte in jedem Fall eine Bescheinigung "Sachkunde für Standaufsicht wurde geschult" ausstellen können. Das sollte reichen. Schreib ihn an.

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:nea: hola amigo salifan,

Sportschützensachkunde qualifiziert nach heutigen Stand nicht zur Aufsicht...

das stimmt so nur bedingt: WENN DER STANDBETREIBER ES SO WILL, was sind die Voraussetzungen -laut WaffG-?

1. Sachkunde

2. Zuverlässigkeit

3. Alter

4. usw.

es steht nix im WaffG von extra Lehrgang für Aufsicht. Das manche Verbände/Vereine einem Lehrgang anbieten bzw. verlangen ist eine eigene Reglung die mit dem WaffG nix zu tun hat. Hat aber mit dem unterschiedlichen Disziplinen der Vereine zu tun, es wird erwartet dass die Aufsicht sich damit auskennt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Ich persönlich führe ein Schießbuch da ich auf verschiedenen Ständen schieße und ich lasse es auch abzeichnen.

Ich lege dieses Buch dann auch bei Bedarf als Nachweis bei der Behörde vor, weil es für mich der einfachere Weg ist, als die Verbandsbescheinigung.

Die Argumente dagegen kenne ich, es bleibt aber meine eigene persönliche Entscheidung, bis die Behörde mein Buch nicht mehr anerkennt.

Mit dem Schießbuch habe ich auch eine bessere Übersicht, ob mein Training für das Jahr ausreichend war.

Urlaub, Krankheit und andere wichtige Termine bringen ein regelmäßiges Training auch schon mal durcheinander.

ich halte es genauso.

Da ich noch als Gastschütze andere Vereine besuche, ist es eine gute Erinnerung wo man schon überall war und wann und wieviel man geschossen hat. Außerdem kann ich eintragen wann ich reinigen muss.

Ich sehe es für mich als rein persönliche Auflage ein Schießbuch zu führen. Da ich wöchentlich trainiere.

Gruß fluit74

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[...]

1. Muss ich weiterhin ein Schiessbuch führen zum Nachweis, dass ich immer noch aktiv schiesse ?

2. Muss ich das bei der Überprüfung alle 3 Jahre nachweisen ? Also dass ich meine 18/12 Termine weiterhin mache ?

3. Muss ein Liste im Verein geführt werden wer wann schiesst ?

4. Sodass es mit meinem Schiessbuch übereinstimmen muss ?

5. Oder nur wer wann Standaufsicht hatte.

6. Dann habe ich in meiner Sachkunde die Standaufsicht mitgeschult bekommen (2012) aber ein Verein möchte von mir irgend einen Zettel wo das explizit draufsteht dass ich Standaufsicht gelehrt bekommen habe.. ??

[...]

7.Danke für hilfreiche Antworten :).

zu 1. Niemand muss ein Schiessbuch führen. Ein gut geführtes Schiessbuch kann aber als nachweis schiesssportlicher Aktivität dienen. Solche Nachweise werden regelmäßig bei Regelüberprüfungen und bei Anträgen auf Bedürfnisbescheinigungen verlangt. Jeder darf selbst entscheiden was er tut.

zu 2. Die schiesssportliche Aktivität muss nachgewiesen werden. Ob dies durch eine Bescheinigung des Vereins - die man erst einmal bekommen muss -, ein Schiessbuch oder in anderer Weise erfolgt, ist per Gesetz nicht vorgeschrieben.

zu 3. Nein ein Verein muss das nicht, ein Standbetreiber (bei erlaubnispflichtigen Waffen) schon.

zu 4. Das führen eines Schiessbuches ist freiwillig, soweit kein muss. Sollte aber ein Eintrag in einem Schiessbuch nicht mit Eintragungen in den Listen des Standbetreibers korrelieren und dafür keine gute Erklärung gefunden werden, dann wird man berechtigte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Urkunde haben und das Schiessbuch ist dann keinen roten Heller wert.

zu. 5. Wieder eine Pflicht des Standbetreibers, nicht des Vereins oder des Einzelnen.

zu 6. Was der Verband bzw. Verein als Sachkunde für Schiessaufsichten anerkennt bzw. wie er sie ausbildet ist Teil des Genehmigungsprozesses beim Bundesverwaltungsamt. Bei allen Verbänden ist das nachlesbar. Den Nachweis hat der zu führen, der seine Qualifikation anerkannt haben möchte - nur warum reißt man sich um eine Arbeit die einen mit einem Fuß ins Gefängnis bringt? Was als Nachweis anerkannt wird, liegt jeweils beim Verband, dem Verein oder der Behörde und zuletzt bei dem der das kontrolliert.

zu 7. Keine Ahnung ob dir meine Antworten helfen, gefallen werden sie dir eher nicht aber so ist nun mal die Lage.

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............

zu 7. Keine Ahnung ob dir meine Antworten helfen, gefallen werden sie dir eher nicht aber so ist nun mal die Lage.

Doch gefällt mir :)

Also der Verein ist doch in der Regel der Standbetreiber ? Oder meint man hier einen gewerblichen Standbetreiber wie so ein Schiesszentrum was nicht wirklich ein Verein ist sondern ein Wirtschaftsunternehmen ?

Ich führe ein Schiessbuch, weil es mir so beigebracht wurde , in meinem Verein wo ich "gelernt" habe war/ist das schiessbuch, sowie die eintragung am Stand in eine Liste Standard.

Nun war ich Gastschütze in einem anderen Verein und da gab es keine Liste am Stand , sondern nur die Standaufsicht hat einen AUshang gehabt.

Mein Schiessbuch, und der Wunsch einer bestätigung des Eintrages ist auf unverständnis gestossen..

Somit habe ich mir die Frage gestellt, warum das so ist...

Weil ich der Meinung war, dass es eine einfache Sache ist seine Aktivität Nachzuweisen, aber dazu wie Du auch richtig geschrieben hast, muss es ja auch wiederum auf dem Stand eine Liste geben, wegen der Nachvollziehbarkeit.

Die Frage mit der Standaufsicht, geht um das alleine Schiessen. In den ganzen Vereinen hier im Umkreis ( welche die ich mit dem Auto KURZ erreiche ) sind ein bisschen Verwaist, und nachdem ich schiesse weil ich Spass und Lust dran habe, mache ich das gerne regelmässig.

Und alleine Schiessen geht wenn nur wenn ich selbst die Standaufsicht bin, von daher muss ich diesen Zettel, Bestätigung oder was auch immer haben.

Ich reisse mich auch nicht drum, nur wenn jeder sich vor der Verantwortung drückt im Verein , vergrössert sich das nur, dass da 5 SChützen sind ( wenn so viele kommen )und können net schiessen weil keiner die Aufsicht machen kann.....

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Die Frage mit der Standaufsicht, geht um das alleine Schiessen.

:rtfm: fm=WaffG, hola amigo Chaos-1,

die Antwort von Godix zu 6. ist falsch!

Im WaffG (kann man dort nachlesen) steht (sinngemäß): eine Person, welche die Vorausetzung zur Aufsicht hat,darf sich selbst beaufsichtigen, wenn sicher gestellt ist dass sie sich alleine auf dem Stand befindet.

Ich verweise nochmal auf meinem Beitrag #8. :hi::drinks:

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@nakota: eben, das wird nämlich in der Regel übersehen! wer nicht als Aufsicht bestellt/beauftragt ist, der darf auch nicht beaufsichtigen, auch nicht sich selbst.

@pancho lobo: godix hat in seiner Antwort zu 6. schon recht. die sachkundeausbildung, bzw. deren schulung ist verbandsangelegenheit. wie das im Einzelnen zu erfolgten hat ist bestandteil der Anerkennung als Schießsportlicher Verband nach §15 WaffG. der DSB (z.B.) hat dazu eine ganz klare Richtlinie, wonach die Aufsichtsführung extra (also ausdrücklich nicht in der Allgemeinen Sachkundeausbildung enthalten ist, zur Aufsichtsführung reicht die blose Waffensachkunde nicht aus) geschult und bescheinigt werden muss.

alzi

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In den heutigen Waffensachkunde Kursen sowie in den Prüfungen gibt es einen eigenen Punkt Schiessstandaufsicht.

Dieser wird gelehrt und dann auch geprüft und steht auf dem Prüfungszeugnis auch als Inhalt drauf.

Es gibt keinen anderen Waffensachkundekurs mehr, also so einen der diesen Punkt nicht enthält..

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In den heutigen Waffensachkunde Kursen sowie in den Prüfungen gibt es einen eigenen Punkt Schiessstandaufsicht.

Dieser wird gelehrt und dann auch geprüft und steht auf dem Prüfungszeugnis auch als Inhalt drauf.

Es gibt keinen anderen Waffensachkundekurs mehr, also so einen der diesen Punkt nicht enthält..

Beim BDS ist die "Aufsichtschulung" ein eigener Kurs und wird auch extra im Mitgliedsausweisbuch (keine Ahnung wie das kleine "Büchlein" mit den Jahresmarken heißt, aber ich denke Ihr wisst, was ich meine) eingetragen bzw. eingeklebt. Beim BDMP binn ich mir nicht sicher, aber ich glaube, dass es auch dort einen extra Ausweis gibt, kann aber auch die Unterlage für den "Schiessleiter" sein.

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In den heutigen Waffensachkunde Kursen sowie in den Prüfungen gibt es einen eigenen Punkt Schiessstandaufsicht.

Dieser wird gelehrt und dann auch geprüft und steht auf dem Prüfungszeugnis auch als Inhalt drauf.

Es gibt keinen anderen Waffensachkundekurs mehr, also so einen der diesen Punkt nicht enthält..

schon mutig das so kategorisch auszuschließen!

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:sorry: hola amigo alzi,

und was sagt das WaffG zur Aufsicht? Für uns als Schützen ist das WaffG das Maß aller Dinge, der Standbetreiber kann aber seine eigenen Regeln für die Benutzung erlassen (Hausrecht).

Wenn das so wäre dass die Ausbildung zur Aufsicht Teil der BVA genehmigten Sportordnung der einzelnen Vereine ist, dann dürfte ich mit meiner Schießleiter Ausbildung vom BDMP weder bei der RAG oder beim NDSB Schießleiter/Aufsicht machen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Beim BDS ist die "Aufsichtschulung" ein eigener Kurs und wird auch extra im Mitgliedsausweisbuch (keine Ahnung wie das kleine "Büchlein" mit den Jahresmarken heißt, aber ich denke Ihr wisst, was ich meine) eingetragen bzw. eingeklebt. Beim BDMP binn ich mir nicht sicher, aber ich glaube, dass es auch dort einen extra Ausweis gibt, kann aber auch die Unterlage für den "Schiessleiter" sein.

Diese "Schulung" kann aber Vereinsintern erfolgen und die Bapper für den BDS - Pass gibt's dann von der Geschäftsstelle.
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schon mutig das so kategorisch auszuschließen!

Nun ich habe von einer Waffensachkunde für Sportschützen geredet also nach §7 WaffG

Im Bundesland Bayern und Bundesland Hessen, habe ich keinen Kurs ohne Standaufsicht gefunden, also wo dieser Punkt mit gelehrt wird.

Ausserdem ist dieser Punkt auch im Waffensachkunde Fragenkatalog Inhalt.

Bei vielen Vereinen nennt sich diese Prüfung auch Sachkunde neu ..

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AWaffV §1 Umfang der Sachkunde.

mal lesen.

Die Allgemeine Waffensachkunde (nach §7 WaffG i.V.m. §1 AWaffV) beinhaltet nicht die Befähigung zur Aufsichtsführung.

Die Befähigung zur Schießaufsicht wird aber inzwischen i.d.R. mitgeschult. Beim DSB wird sie dann separat zur Allgemeinen Waffensachkunde bescheinigt. Entsprechend der DSB-Richtlinie, welche Bestandteil der Anerkennung des DSB als Schießsportverband ist.

Edit: vgl. auch §10 Abs.6 AWaffV.

so zumindest mein Kenntnisstand.

alzi

Edit2: §10 Abs.1-3 AWaffV mal genau nachlesen, wer was zu dokumentieren bzw. wer was und wem (schriftlich) zu bestätigen hat.

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