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IGNORED

Schiessbuch pflicht ?


Chaos-I

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Wenn das so wäre dass die Ausbildung zur Aufsicht Teil der BVA genehmigten Sportordnung der einzelnen Vereine ist, dann dürfte ich mit meiner Schießleiter Ausbildung vom BDMP weder bei der RAG oder beim NDSB Schießleiter/Aufsicht machen.

Der Standbetreiber bestellt Dich. Also kannst Du alles beaufsichtigen, was auf dem Stand geschossen werden darf.

Weil´s so schön ist: § 10 Abs. 6 AWaffV

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15des Waffengesetzes.

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Ich reisse mich auch nicht drum, nur wenn jeder sich vor der Verantwortung drückt im Verein , vergrössert sich das nur, dass da 5 SChützen sind ( wenn so viele kommen )und können net schiessen weil keiner die Aufsicht machen kann.....

Sehr lobenswert !

Zur Standaufsicht gehört Wissen über Türen, Alarme, Lüftung, Lösch- und Erste-Hilfe-Material, Kommunikationswege, Notbeleuchtung, korrekter Zustand der Technik, Verhalten bei Schiessunfällen, zugelassene Waffen- und Munitionsarten (Joulegrenzen) , Altersbestimmungen, Sportordnungskonformität, ggf. Standbuchführung, Munitions- und Waffenausgabe an Gäste und Colaverkauf zwinker.gif

Auf dem Stand bist Du als Vertreter des Hausrechts eine Art Moderator. Wenn Dir ein Verhalten zu heikel ist, gilt Deine Absage.

Geht was schief, wird man Dich fragen, warum Du das zugelassen hast.

Nix, wofür man Dich lieb hat, aber unabdingbare Aufgabe. ....und noch nicht mal knattern darfst Du in der Zeit. zwinker.gif

hatte ich schon mal woanders geschrieben, paßt aber gerade noch mal.

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Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen...

Dann ist doch jetzt alles gesagt?

Hallo @Alzi,

wo kommt das Zitat her?:

Die Allgemeine Waffensachkunde (nach §7 WaffG i.V.m. §1 AWaffV) beinhaltet nicht die Befähigung zur Aufsichtsführung.

Die Befähigung zur Schießaufsicht wird aber inzwischen i.d.R. mitgeschult. Beim DSB wird sie dann separat zur Allgemeinen Waffensachkunde bescheinigt. Entsprechend der DSB-Richtlinie, welche Bestandteil der Anerkennung des DSB als Schießsportverband ist.

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[...]die Antwort von Godix zu 6. ist falsch!

Im WaffG (kann man dort nachlesen) steht (sinngemäß): eine Person, welche die Vorausetzung zur Aufsicht hat,darf sich selbst beaufsichtigen, wenn sicher gestellt ist dass sie sich alleine auf dem Stand befindet.[...]

Bitte hab die Freundlichkeit nicht nur zu sagen meine Antwort sei falsch, sonder in welchem Teil, welchen Teilen sie falsch ist. Ich lerne gerne dazu.

Was Du meinst steht nicht im WaffG, es steht in der AWaffV - § 11 (3) AWaffV. Der zur Aufsichtsführung befähigte Schütze beaufsichtigt sich nicht selbst, er darf - sofern allein am Stand - ohne Aufsicht schießen.

Ebenso steht in der AWaffV § 10 (6)

"Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

Die Qualifizierungsrichtlinie des Verbandes wiederum ist für die ihm angeschlossenen Vereine verbindlich.

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[...]wo kommt das Zitat her?:

Keine Ahnung wo Alzi das her hat aber sinngemäßes steht in den "Richtlinie des Deutschen Schützenbundes e.V für die Qualifizierung von Aufsichtspersonen (Standaufsicht) § 10 Abs. 6 AWaffV". So oder so ähnlich wird man das in den Qualifizierungsrichtlinien aller anerkannten Verbände finden, da hat ja nicht jeder Verband "das Rad neu erfunden" als es um die Anerkennung ging.

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Beim DSB nennt man die Befähigung zur Aufsichtsführung für Jugendliche "Jugendbasislizenz", diese kann in gesonderten Lehrgängen über die Landesverbände erworben werden. Ist bei uns im Saarland ein zweitägiger Lehrgang und kostet 20 €. Ich habe diesen nicht, kann daher über Inhalte nix sagen.

Ich bin aber als Standaufsicht zugelassen. Die Liste mit den Aufsichtspersonen (ab 22 lfb. aufwärts und Vorderlader) wird bei uns dem Ministerium vorgelegt und von diesem bestätigt. So war's zumindest bislang immer.

Gruß, Markus.

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... Standaufsicht ... . Die Liste mit den Aufsichtspersonen (ab 22 lfb. aufwärts und Vorderlader) wird bei uns dem Ministerium vorgelegt und von diesem bestätigt. So war's zumindest bislang immer.

Die Liste muss keiner Behörde vorgelegt werden, schon garnicht zur Bestätigung. Der Verein kann diese Liste führen, das reicht! Vgl. dazu AWaffV §10 Abs.3 Satz1.

alzi

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Die Liste muss keiner Behörde vorgelegt werden, schon garnicht zur Bestätigung. Der Verein kann diese Liste führen, das reicht! Vgl. dazu AWaffV §10 Abs.3 Satz1.

Wie gesagt, so wurde das in der Vergangenheit bei uns gehandhabt. Die Liste, die aushängt, ist auch schon etwas älter...

Wie es jetzt ist, keine Ahnung. Bin nicht (mehr) im Vorstand. 25 Jahre haben gereicht. Man muß ja nicht alles mittragen...

Gruß, Markus.

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Muss ein Liste im Verein geführt werden wer wann schiesst ?
zu 3. Nein ein Verein muss das nicht, ein Standbetreiber (bei erlaubnispflichtigen Waffen) schon.

Kleine Ergänzung aus § 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG:

Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der ... im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese ... einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen.

Für den Threadstarter darf der Verein also noch knappe drei Jahre ein Schießbuch führen.

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Für den Threadstarter darf der Verein also noch knappe drei Jahre ein Schießbuch führen.

...oder der Verein delegiert das (Nachweisführung mittels "Schießbuch") an das betreffende Mitglied. Letztendlich in der Verantwortung ist undn bleibt dennoch der Verein.

alzi

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[...]Für den Threadstarter darf der Verein also noch knappe drei Jahre ein Schießbuch führen.
Der Nachweis kann auch anders z.B. summarisch geführt werden, kommt halt darauf an was der Verband vorschreibt. Welcher verband schreibt da ein Schießbuch vor, dass der Verein führen muss? Im Prinzip eine nicht umsetzbare Vorschrift, das Mitglied kann und darf schließlich auch außerhalb des Vereins schießen.
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...oder der Verein delegiert das (Nachweisführung mittels "Schießbuch") an das betreffende Mitglied. Letztendlich in der Verantwortung ist undn bleibt dennoch der Verein.

Ach echt, der Verein darf seine im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung zur Nachweisführung von Schießterminen bei Neumitgliedern mal eben an das Mitglied selber delegieren? Ohne gesetzliche Grundlage? Glaube ich nicht!

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Der Nachweis kann auch anders z.B. summarisch geführt werden, kommt halt darauf an was der Verband vorschreibt. Welcher verband schreibt da ein Schießbuch vor, dass der Verein führen muss?

Die Bedürfnisprüfung drei Jahre nach erstmaliger Erteilung ist nicht summarisch. Was Du meinst, sind die Bedürfnisprüfungen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG, die können auch vereinfacht ablaufen. Außerdem sind die Aufzeichnungen des Vereins dafür gedacht, dass die Verbände eine unabhängige Quelle haben, bei der sie sich über die schießsportlichen Aktivitäten erkundigen können.

Im Prinzip eine nicht umsetzbare Vorschrift, das Mitglied kann und darf schließlich auch außerhalb des Vereins schießen.

Na und? Natürlich kann der Verein nur die Termine festhalten, die das Mitglied auf dem Vereinsschießstand erbringt. Geht man noch irgendwo anders schießen, sollte man zusätzlich noch ein eigenes Schießbuch führen. Trotzdem entbindet das den Verein nicht von seiner "Buchführungspflicht".

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Ach echt, der Verein darf seine im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung zur Nachweisführung von Schießterminen bei Neumitgliedern mal eben an das Mitglied selber delegieren?

... im Gesetz ist auch festgelegt durch welches Vereinsmitglied diese Nachweisführung zu erfolgen hat?

Ohne gesetzliche Grundlage? Glaube ich nicht!

alzi

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Ach echt, der Verein darf seine im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung zur Nachweisführung von Schießterminen bei Neumitgliedern mal eben an das Mitglied selber delegieren? Ohne gesetzliche Grundlage? Glaube ich nicht!

Lies noch einmal nach und überlege was im Gesetz steht und für welche Details andere zuständig sind.
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Die Bedürfnisprüfung drei Jahre nach erstmaliger Erteilung ist nicht summarisch. [...]
Du meinst eine Bescheinigung des Vereins "Das Mitglied M hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils an zwei bis drei Tagen wöchentlich am Schießtraining teilgenommen. Das Mitglied M ist Mitglied der X. Mannschaft und nimmt an Rundenwettkämpfen teil. Das Mitglied M hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an der Bezirks, der Landes und der Deustchen Meisterschaft in X Disziplinen teilgenommen." reicht nicht für eine Bedürfnisüberprüfung?
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Also nochmal zurück zur Aufsicht , hier habe ich eine getrennte Bestätigung angefordert von dem Lehrgang, daraufhin wurde mir nur WaffV §10 Absatz 3 zitiert. Sozusagen dass dies nicht notwendig ist für eine Anmeldung.

Also komme ich net weiter, die Vereine ( 2 an der Zahl ) sagen ohne den Zettel geht nix, und ich bekomme keinen .... Also nicht alleine schiessen und so weiter

Schiessbuch führen wegen der Pflicht des Nachweises ... 1ter Verein wird das so gemacht , nur ist da nie wer da , und ich bin keine Aufsicht also kann ich auch nicht schiessen.

2ter Verein, wird keine Liste geführt , weil dafür kein Grund vorhanden ist, also wenn ich dort schiesse fehlt mir der Nachweis für die ersten drei Jahre...

Tolles Hobby....

3ten Verein werde ich Probeschiessen mal die Woche vielleicht komme ich da weiter... Ansonsten bleibt mir bald ja nur das ganze wieder aufzugeben.

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Ich führe seit Jahren ein Schiesbuch, schon alleine für mich. Auch schiesse ich oft auf fremden Ständen. hatte noch nie wirklich Probleme einen Stempel oder eine Unterschrift zu bekommen.. Dumm gefragt warum ich das mache wurde ich aber schon öfter. Und alleine Schiessen ohne Aufsicht: Wurde mir erst in einem Verein verwehrt. Dafür hatten die aber auch immer eine Aufsicht da. Ohne durfte da niemand schiessen, auch nicht die eigenen leute.War trotzdem froh während meiner Kur da unterschlupf gefunden zu haben.

In meinen beiden Vereinen darf jeder Sachkundige Aufsicht machen, der vom Verein benannt wurde. Anders kenne ich das nicht

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