Zum Inhalt springen
IGNORED

Fangschusswaffe versagt, ich soll meine Sportwaffen nehmen?!


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Der eintrag Sportrevolver ist falsch. Im NWR wird das dann berichtigt (soltte jedenfalls).

Wird es. Meine SBine meinte heute morgen jedenfalls, dazu müßten wieder fast alle Akten in die Hand genommen werden, falls das nicht anlaßbezogen korrigiert wird. Guckt Euch mal den Thread "Tipp NWR" an, dort habe ich eine Excel-Tabelle verlinkt mit Kategorien etc. Daß da Nachbesserungsbedarf kommt, ist klar.

Gruß, Markus.

Geschrieben

So es gibt positive Neuigkeiten.

Mein SB hat mit anderen SBs aus den Nachbarbehörden telefoniert welche allesamt das Bedürfnis für Jäger und Sportschützen trennen.

Heilbronn, welches das Vorgehen meines SBs zuerst bestätigte, hat diese Aussage nun doch widerrufen und handhabt es scheinbar auch nicht so.

Mein SB schließt sich diesem Vorgehen nun an.

Freut mich, dass es nach diesen Anlaufschwierigkeiten nun doch so vernünftig geendet hat. :good:

Geschrieben

[...]Der Rest ist egal, er will ja bisher nur eine Kurzwaffe als Fangschusswaffe kaufen.[...]

Der Rest ist nicht egal, weil der TS bereits zwei Kurzwaffen oder soagr mehr besitzt. Ob er die als Sportschütze, Erbe oder gefährdete Person erworben hat ist unerheblich, es zählt allein der besitz. Von getrennten Kontingenten alks Jäger und als Sportschütze darf man träumen, im Gesetz stehen sie nicht undsie würden auch dem Grundgedanken "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" widersprechen.

Geschrieben

Super :good: Das ist die einfachste Lösung.

Es gibt so ein paar Krücken im WaffG, da bedarf es einer klaren Formulierung. In einigen Fällen kommst du einfach nicht dran, wenn die Behörde nicht will. Wie es dann vor Gericht ausgeht, bleibt immer offen.

Geschrieben

Von getrennten Kontingenten als Jäger und als Sportschütze darf man träumen, im Gesetz stehen sie nicht undsie würden auch dem Grundgedanken "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" widersprechen.

Was bin ich froh, das selbst der halsstarrige und fehlgeleitete SB unseres TE einsichtiger ist, als Du. Sorry, falls Du das jetzt als Nachtreten empfindest, aber es bestärkt mich in meinem Eindurck, daß Du die restriktivste Position vertrittst, die man sich denken kann. In Zukunft behaupte ich erstmal Dein Gegenteil. (aber das mache ich ja meist sowieso...)

Du hast ja Recht, daß wir bei den Grundkontingenten eine Trennung nach Bedürfnis bejahen, aber andererseits das Bedürfnis nicht an der Waffe kleben lassen wollen (also Jagdwaffe für Sport & umgekehrt benutzen ist OK).

Es gibt ganz pragmatische Gründe das so zu handhaben. Typische Jagd-KW sind eventuell sportlich gar nicht zugelassen (Snubbie) und teilweise nicht geeignet. Wenn also ein Jäger nicht mit der Kiloschweren 6-Zoll-Kanone rumlaufen will, sondern lieber eine kleine Polymerpistole einsteckt, wird er eventuell noch zusätzlich investieren. Wenn er eine gute Sportflinte hat, dann nimmt er die vielleicht auch mit zur Jagd, und für's Kormorane erschießen auf 400m ist die BR-Büchse auch nicht soo falsch. Also resultiert für den Bürger: er kann sich so ausrüsten wie er es für richtig hält, und darf die Mehrfachnutzung aus Sparsamkeit genießen.

Geschrieben

Mehr wurde doch auch nicht verlangt: Die Darlegung des Bedarfs durch Nachweis der Ungeeignetheit der vorhandenen Waffen.

Ja, man kann das deutlicher in Buchstaben gießen. es bleibt immer die Gefahr der Gängelei durch die unteren Behördenvertreter.

Geschrieben

Bin zwar kein Jäger. Wenn ich aber den Schein machen würde, hätte ich meinen S&W .44 Mag als ideale Fangschußwaffe (o.k. in 6 "). Wenn ich mich mit Jägern so unterhalte, ist unisono die Antwort "viel zu schwer zum rumschleppen". Dafür habe ich ja Verständnis. Aber ungeeignet ?

Meine .45er USP Match mit extra 360-Gramm-Laufgewicht und doppelreihigem Magazin ist ungeeignet...

Gruß, Markus.

Geschrieben

Es liegt zum Großteil an dir, was du für dich als ungeeignet empfindest. Einen 6" halte ich persönlich für eines der ungeeignesten KW überhaupt. wenn du damit klar kommst ist deine Sache.

Geschrieben

Wie gesagt, ich bin kein Jäger und kann daher keine eigenen Erfahrungen beisteuern. War nur so mein Gedanke...

Ich sagte ja schon, wenn ich mich mit Jägern unterhalte, winken die alle ab bei sowas. Und ich sagte ja auch, ich kanns verstehn.

Gruß, Markus.

Geschrieben

Schnall dir das Teil mal ein paar Stunden probehalber um und nachdem du davon einen Eindruck hast stell dir vor, du willst in einer Winternacht schön eingepackt an das Teil ;)

Geschrieben

Schon gut, ich hab's ja verstanden...

Mein Vater hatte auch einen .38er in 2 ". Der schlummert jetzt als Erbwaffe in meinem Tresor. Fühlt sich neben meinem .44er sichtlich wohl, ist aber schon ein Unterschied...

Könnte man sich vielleicht auf einen .44er oder von mir aus einen .357er in 3 " oder 4" einigen ? Der .38er mag zugelassen sein, aber bei einer schlecht gelaunten Wildsau ?

Gruß, Markus.

Geschrieben

Niemand hat dir da was vorzuschreiben. Du darfst wählen was du willst (im gesetzlichen Rahmen).

Ansonsten sind .357 unter 4" schon sehr verbreitet. Mit den geänderten UVV haben aber aus praktischen Gründen auch mehr Pistolen Einzug gehalten.

Geschrieben

Gab es da nicht mal eine geforderte Mindestenergie, die ab .38 erfüllt war ?

Dazu vielleicht ein persönliches Erlebnis:

ich ging mit meinem Hund spazieren, im Straßengraben lag ein angefahrener Dachs. Also den Jagdpächter angerufen, der hat dann als Fangschußwaffe seinen Drilling mitgebracht und mit .22 WinMag das Tier erlöst. War an einer sehr wenig befahrenen Nebenstraße im Wald ohne Durchgangsverkehr und außerhalb befriedeten Bezirks.

Gruß, Markus.

Geschrieben

BJagdG

§ 19 Sachliche Verbote

Verboten ist:

...

auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Geschrieben

Gab es da nicht mal eine geforderte Mindestenergie, die ab .38 erfüllt war ?

Die gesetzlich geforderte mindest Energie für den Fangschuß aus Kurzwaffen ist 200 J Mündungsenergie:

(1) Verboten ist

...

2. ....

d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

BJagdG §19, teilweise abweichende Regelungen in den Landesjagdgesetzen.
Geschrieben

Gab es da nicht mal eine geforderte Mindestenergie, die ab .38 erfüllt war ?

der hat dann als Fangschußwaffe seinen Drilling mitgebracht und mit .22 WinMag das Tier erlöst.

Also hat der Jägersmann alles richtig gemacht. Mit der KW hätte er wenigstens 200J haben müssen, beim Drilling muss er, weil Langwaffe, nicht auf eine E0 achten...

Geschrieben
[...] es bestärkt mich in meinem Eindurck, daß Du die restriktivste Position vertrittst, die man sich denken kann.[...]
Ich vertrete die Position, die ich nach lesen des Gesetzes, der mir zugänglichen Literatur und soweit vorhanden und zugänglich der ergangen Rechtsprechung für richtig halte. Wunschdenken und wunschgemäße Auslegung gehören nicht zu meinen Überlegungen. Was Du mit meinen Äußerungen machst, davon hältst oder daraus folgerst berührt mich nicht.
Geschrieben

Ich hatte mich nur gewundert, weil ich Fangschußwaffe gedanklich mit Kurzwaffe verbinde...

Aber wenn 200 J ja reichen, warum dann unnötigerweise 1.500 J mit rumschleppen, ist schon richtig...

Wobei, wenn ich mir den .38er von meinem verstorbenen Vater angucke, schon etwas mickrig, das Ding (Weihrauch). Auf 25 m allerdings habe ich damit immerhin die Scheibe gehalten mit der Fangschußmun, die ja wegmußte...

Gruß, Markus.

Geschrieben
[...] Mit der KW hätte er wenigstens 200J haben müssen, beim Drilling muss er, weil Langwaffe, nicht auf eine E0 achten...
korrekt

Wobei die Frage der Gesetzesauslegung ob die Mindestenergie von 200 Joule Mündungsenergie auch für Bau- und Fallenjagd gefordert ist unterschiedlich beantwortet wird. Manche LJG regeln dies deshalb explizit und in diversen Varianten.

Geschrieben

1. Ich hatte mich nur gewundert, weil ich Fangschußwaffe gedanklich mit Kurzwaffe verbinde...

2. Aber wenn 200 J ja reichen, warum dann unnötigerweise 1.500 J mit rumschleppen, ist schon richtig...

3. Wobei, wenn ich mir den .38er von meinem verstorbenen Vater angucke, schon etwas mickrig, das Ding (Weihrauch). Auf 25 m allerdings habe ich damit immerhin die Scheibe gehalten mit der Fangschußmun, die ja wegmußte...[...]

zu 1. Persönlich habe ich außerhalb der Bau- und Fallenjagd mehr Fangschüsse mit Lang- denn mit Kurzwaffen abgegeben. Nachsuchenführer führen fast ausschließlich Langwaffen. Die Anzahl der als Fangschusswaffe beschafften Kurzwaffen mit denen nie ein Fangschuss abgegeben wurde und werden wird dürfte erheblich sein. Jäger die nicht Revierinhaber, Hundeführer, Bau- bzw- Fallenjäger oder Jagdaufseher sind - also z.B. die ganzen revierlosen Jungjäger, werden meiner Meinung nach wenig Gelegenheit zur Abgabe von Fangschüssen mit Kurzwaffen haben.

zu 2. Zwischen gesetzlichem Minimum und praktischen Erfordernissen ist schon ein Unterschied. Ich bevorzuge Büchsen und Flinten, die haben mehr "Dampf" als Kurzwaffen.

zu 3. Einen kleinen 3" Revolver - allerdings in .357 Mag - halte ich für die universellste Jagdkurzwaffe überhaupt. Ein kleiner 38er-Revolver kommt gleich danach. Dein Vater traf in meinen Augen eine gute Wahl.

Geschrieben

Den einzigen richtigen Nachteil sehe ich nur in den Lade-/Entladetätigkeiten. Da ist eine Pistole besser zu handhaben.

Geschrieben

Also hat der Jägersmann alles richtig gemacht. Mit der KW hätte er wenigstens 200J haben müssen, beim Drilling muss er, weil Langwaffe, nicht auf eine E0 achten...

Wobei die .22 WinMag die 200 J auch locker bringt. Der Schuß auf den Dachs war zulässig, auf ein Rehkitz hätte er mit der .22 WinMag aus dem Drilling allerdings nicht schießen dürfen, während der Fangschuß mit der .22 WinMag aus einem Revolver oder einer Pistole sowohl auf Rehwild als auch auf den Dachs zulässig wäre.

Geschrieben

Ich danke Euch für die Erläuterungen. Als Nichtjäger, obwohl Interesse dafür durchaus vorhanden, und reiner "DSB"-Sportschütze hat man ja eher selten was mit Waffe im Holster führen am Hut und mir fehlen da die Erfahrungen, beispielsweise wie es so ist, einen .44er den ganzen Tag im Revier mit rumschleppen zu müssen..

Gruß, Markus.

Geschrieben
[...] während der Fangschuß mit der .22 WinMag aus einem Revolver oder einer Pistole sowohl auf Rehwild als auch auf den Dachs zulässig wäre.

Ich bezweifle, dass ein .22 Winmag aus einem Revolver mit Trommelspalt 200 Joule Mündungsenergie bringt. Ich bezweifle auch, dass ein .22 WinMag aus einer Pistole 200 Joule Mündungsenergie bringt, obwohl die technischen Voraussetzungen dafür günstiger wären als beim Revolver. Damit wäre der Fangschuss mit dieser Patrone aus Kurzwaffen egal ob auf Reh oder Dachs nicht zulässig.

Geschrieben

Zitate sinnentsellemd verkürzen ist ganz übel.

Es geht nämlich weiter mit: "sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen."

Verstehe ich nicht...

Abs 1 Nr 2 sagt ja nur, dass die zu erwerbende Schusswaffe nach dem BJG nicht verboten ist.

§4 Abs 1 Nr 4 ist der Bedürfnisnachweis.

Wenn ich nun §13(2) zerlege, dann kommt raus:

(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. => Alter von 25.

Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, => ist unstrittig erfüllt

erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 => Nr 1 ist die Frage, ob die Waffe für jagdliche Schießzwecke benötigt wird. Hier ist nicht die Rede von Nr 2, d.h. Verbote nach BJG sind nicht ausgenommen.

sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 => Bedürfnis

für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, => darum geht es.

sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. => doppelt gemoppelt, weil oben nicht ausgenommen.

Worin siehst du jetzt eine sinnentsellende Verkürzung? Und was soll nun am Ergebnis anders sein?

bye knight

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.