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IGNORED

Hab ich jetzt ein Problem?


ffmler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo werte Forumsgemeinde,

bevor ich mit meiner Frage starte, erst mal eine kurze Vorstellung meinerseits. Ich bin seit ungefähr 7 Jahren begeisterter Sportschütze im DSB und BDS, Wiederlader und (shame on me ;-) ) seit gut 20 Jahre leidenschaftlicher Jäger. Ich lese schon seit geraumer Zeit hier im Forum mit und habe mir hier auch schon einige gute Tipps gezogen.

Und nun meine Frage: Oh Mist, ich bin gestern nach einem Sommerfest angetrunken mit dem Rad nach Hause gefahren und vom Ordnungsamt angehalten worden. Die Burschen haben mich nicht pusten lassen, allerdings meine Personalien aufgenommen, weil sie schon bemerkt haben das ich nicht nüchtern bin. Danach habe ich, nach Aufforderung von denen, ganz brav mein Rad nach Hause geschoben.

Es ist während der Kontrolle zu keiner Zeit erwähnt worden ob da noch was auf mich zukommt, ich habe auch nichts unterschreiben müssen und mein Führerschein ist immer noch in meinem Besitz.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt ziemlich besorgt ob sich das Ganze irgendwie auf meine Zuverlässigkeit auswirken könnte und ich noch eine Strafe kassieren könnte. Reicht dafür der Eindruck der Ordnungsamt Mitarbeiter, oder sind da nur gesicherte Beweismittel, wie z.B. Blutprobe, zulässig. Kann da noch irgendwas auf mich zukommen?

Noch zur Info, bei uns ist das Ordnungsamt nicht für Waffenangelegenheiten zuständig.

Vielen Dank für Eure Antworten,

ffmler

P.s.: Sorry, das mein erster Beitrag gleich eine Frage ist.

Geschrieben

Ich denke nicht, dass deine Waffen- und/oder Jagdbehörde etwas unternehmen wird. Die haben ja nicht einmal den Promillewert festgestellt. Allgemein sagt man, dass ab einem gewissen Promillewert auf eine Alkoholabhängigkeit geschlossen und eine MPU verlangt werden kann. Da dazu aber die Feststellungen fehlen, wird das bei dir nicht passieren.

Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten und and SC: Die waffenrechtlichen Erlaubniss, ohne wenn und aber!

Alkohol ist mir recht schnuppe, nur ist es halt gestern passiert. Sommerfest der Firma, ein paar Bier und zack das Ordnungsamt.

Gruß,

ffmler

Geschrieben

Du hast nichts zu befürchten, ohne Feststellung des Alkoholgehalts kann dir keiner was.

Grundsätzlich kann dir aber auch der Führerschein abgenommen werden wenn du mit dem Rad sturzbetrunken heim torkelst und dich die Rennleitung erwischt, auch die Zuverlässigkeit kann dann angezweifelt werden .

Aber mein Gott, der der ohne Sünde ist werfe den ersten Stein :rolleyes:

Geschrieben

mit dem Rad nach Hause gefahren und vom Ordnungsamt angehalten worden.

Ein Fahrradfahrer ist Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch -

aber seit wann besitzt das Ordnungsamt irgend eine Zuständigkeit oder Anhalterecht im laufenden Verkehr ?

Das Ordnungsamt hat Zuständigkeit bezüglich des ruhenden Verkehrs, aber ein Anhalterecht ist darin m.E. nicht enthalten.

Abgesehen davon, daß man wirklich nicht angetrunken Rad- oder sonstwas fahren sollte, hast Du Dich m.E. von denen ein wenig ins Bockshorn jagen lassen und die hätten ihre durchaus sinnvolle Mahnung das Rad heimzuschieben nicht mit dem Anschein einer Amtshandlung durch Personalienerhebung ausschmücken müssen.

G.T.

Geschrieben

Solange keine Blutentnahme angeordnet und daraufhin eine Strafe von 60 Tagessätzen oder mehr ausgeurteilt wurde, ist alles im grünen Bereich hinsichtlich der WBK.

Geschrieben

Ob Du ein Problem hast, ist in einem Forum schwierig zu beurteilen. Aber solange das ein Einzelfall ist und bleibt, dürftest Du kein Problem haben - so oder so gesehen. :closedeyes:

Aber auch eine einfache Sammlung von Dokumentationen über auffälliges, insbesondere aber nicht nur gefährliches Verhalten von Dir, könnte Zweifel an Deiner persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) aufkommen lassen. :rtfm:

Dein

Mausebaer

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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