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IGNORED

PCP-Druckluftgewehr mit "F" und ohne "F"...


BFPierce

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Geschrieben

Hallo zusammen,

länger nichts von mir gelesen und schon habe ich wieder eine rechtlich sehr interessante Fragestellung an die Gemeinde.

Wie vielleicht einige von Euch von mir wissen, habe ich nicht nur den Jagdschein sondern ich bin mittlerweile auch Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis.

Im Gespräch mit einem Großhändler für Druckluftwaffen bin ich auf eine sehr interessante Fragestellung gestoßen, zu der mir / und dem Händler einfach keine Antwort einfällt.

Folgender Sachverhalt:

Der deutsche Großhändler vertreibt Druckluft (PCP)-Gewehre, die natürlich nach dem WaffG. mit dem "F"-Zeichen und einer Bewegungsenergie von max. 7,5 Joule ausgestattet sind.

Zudem vertreibt der Großhändler verschiedene Druckventile für die Umrüstung dieser Waffen auf 16, 23 und 30 Joule.

Diese sind natürlich frei verkäuflich, unterliegen zum Einbau jedoch selbstverständlich der Erlaubnispflicht !.

Ich habe vor, mir ein solches PCP Luftgewehr für die Jagd auf Kleinwild anzuschaffen, jedoch vertreibt der Großhändler diese Waffen nicht mit einer Energie >7,5 Joule, sondern nur in der "F"-Variante... Damit dürfte ich also nicht Jagen.

In der "F"-Variante unterliegen diese Waffen nach dem WaffG in §42 a zudem dem absoluten Führverbot, so wie ich das sehe, also auch mit gültigem Jagdschein.

Gibt es nach Eurer geschätzen Meinung eine waffenrechtlich saubere Möglichkeit, ein solches Gewehr für die Jagd in einer WBK eintrag zu lassen, wenn die Waffe in der >7,5 Joule-Variante verwendet wird ? Und... ist die gleiche Waffe nach Austausch des Druckventils auf die <7,5 Joule Variante dann wieder wie eine Waffe mit "F" anzusehen ???

Gibt es überhaupt den Fall, daß Schusswaffen sowohl WBK-frei UND WBK-pflichtig sein können ?

Nochmal vereinfacht erklärt. ...

Ich kann die Waffe in der "F"-Variante frei kaufen, möchte Sie zu Jagdzwecken jedoch in eine NICHT-"F", also WBK-pflichtige Variante umrüsten (...und dazu in einer WBK-eintragen lassen) ...und danach ggfs. wieder zurückbauen.

Ist so etwas rechtlich möglich ?

Entsprechende Erwerbsvoraussetzungen erfülle ich ja.

Meine Frage hier dient rein der Vorab-Information, bevor ich mich bei meinem SB total lächerlich mache.

Ich hoffe, Ihr konntet meinem Anliegen folgen und lasst mich dazu Eure Meinung hören...

Nochetwas, ich werde hier keinerlei Werbung für diese Waffe machen, diese NICHT anbieten etc. Es handelt sich um eine rein private Fragestellung...

Vielen Dank im Voraus,

BFP

Geschrieben

Vermutlich braucht es zum umrüsten der Waffe erst mal einen Büchsenmacher (Waffenherstellung von erlaubnisfrei zu erlaubnispflichtig). Der baut die Waffe von [F] nach "offen" um und bescheinigt den Umbau (muss er zum Beschussamt?) auf "offen". Jetzt kann der SB das Gewehr in den Jagdschein eintragen. Der Rückbau wird sich wahrscheinlich ähnlich gestalten.

So ähnlich wird es auch beim Umbau vom Einzellader (gelbe WBK alt) auf Mehrlader (Gelb neu) gehandhabt. Zumindest bei uns...

Geschrieben

"In der "F"-Variante unterliegen diese Waffen nach dem WaffG in §42 a

zudem dem absoluten Führverbot, so wie ich das sehe, also auch mit gültigem Jagdschein."

Ähem,

nee, sie sind nur waffenscheinpflichtig beim Führen, mit oder ohne "F",

der 42a hat absolut nichts damit zu tun.

Zu Deinem eigentlich Problem kann ich sagen, daß dies durchaus machbar sein sollte,

allerdings muß der Wechsel des Ventils durch einen Büchsenmacher o.ä. durchgeführt werden.

Du hast ja nur eine WHL, keine Herstellungserlaubnis.

Einen ähnlichen Fall hatten wir hier in der Gegend mal mit einem Tierarzt, der mit seinem

Betäubungsgewehr auch zu Hause auf seinem Grundstück üben wollte.

Das war meine ich ein Sheridan Co2 Gewehr, bei dem dann die düse gewechselt werden mußte,

deis war in seine WBk eingetragen mit dem Zusatz ( sinngemäß ): unter Verwendung der Düse XY

ist die Geschoßenergie unter 7,5 J.

Geschrieben

Wenn Du es so genau wissen willst gibt es zwei Moeglichkeiten. Erst einmal gehe ich davon aus, das Du die Waffen in F erwerben willst und das Ventil dazu - danach gibt es zwei Moeglichkeiten, den Umbau zu bewerkstelligen:

1) Ein Buechsenmacher (oder ein beliebiger gewerblicher Hersteller) tut das fuer Dich. Ein Beschuss muss bei Luftgewehren nicht erfolgen, das F muss aber ausgex-t werden. Danach wird die Waffe ganz normal in Deine WBK eingetragen.

2) Du holst Dir vom Amt eine Erlaubnis zur nicht-gewerblichen Bearbeitung von Waffen, kostet je nachdem was Du machen willst um die 12-20 Doppelmark und gehst danach mit der Seriennummer der umgebauten Waffen eben beim Amt eintragen. Musste halt nur das F selbst ausradieren ;-)

Geschrieben

So adhoc würde ich sagen, dass die WBK-eingetragene Version auch nach Rückbau in 7,5 J Version erlaubnispflichtig bleibt (Anl. 2, Erlaubnispflicht richtet sich nach Ursprungswaffe).

Zwar merkwürdig, aber in der Logik des WaffG folgerichtig.

Also ist die Waffe entweder erlaubnisfrei (F Version vor Umbau) oder -pflichtig (nach Umbau, dann für alle Versionen) - nie beides.

Bin mal gespannt auf andere Meinungen.

Edit: ihr seid zu schnell

Geschrieben

Also, ersteinmal DANKE für Eure Meinungen...

Es ist schon recht schwierig, wenn man sich vorstellt, man tauscht, ganz ohne BüMa-Ausbildung (weil nicht nötig) ein simples Ventil aus und hat dann eine WBK-pflichtige Waffe....

Eine Herstellungserlaubnis werde ich hierfür sicher nicht beantragen wollen.

Ich denke, mein Vorredner hat hier Recht, die Waffe für in den WBK-pflichtigen Status erhoben, eingetragen und ist dann entsprechend einer EWB-Schusswaffe zu behandeln. Das "F" wird dann ge"x"-t, so vermute ich auch... Daraus wird dann ohne Neubeschuss nie mehr eine "F"-Waffe... obwohl dies möglich wäre, eben durch Einbau des "F"-Ventils.

BFP

Geschrieben

Da Du ein Jäger bist darfst du die WBK Version mit >7,5 J kaufen und musst diese in der WBK eintragen lassen.

Die Waffe darfst Du zur Jagt im Revier führen.

Natürlich muss Du weidgerecht Jagen ob das mit einem LG sinnvoll ist musst Du entscheiden, das soll aber nicht Thema der Diskussion werden.

Wenn Du zB ein Steyr LG110 kaufst gibt es vom Hersteller die Dichtscheiben welche zum selbst Wechseln gedacht sind. Wenn Du auf 7,5 Joule wechselst dann darfst Du auch im Garten schießen obwohl dieser kein Jagdrevier ist. Im befriedeten Besitztum ruht ja die Jagt.

Es gibt auch FX Luftgewehre die per Hebel umgestellt werden können.

Allerdings ist der Nachweis das der letzte Schuss im Garten mit 7,5 Joule abgegeben wurde schwierig zu führen und man kann sich auf Diskussionen einstellen.

Meine Empfehlung...

Für den Garten ein 7,5 Joule Gewehr und für Jagt und Schießstand ein 16 oder 30 Joule Gewehr.

Geschrieben

Eine Herstellungserlaubnis werde ich hierfür sicher nicht beantragen wollen.

Warum denn nicht?

wird doch bei den Federdruckluftgewehren auch so gemacht.

Je nach LG reicht ein Ventiltausch nicht aus um volle Leistung zu erreichen.

Da können auch Druckminderer, Vorkammern, Ports usw. angepasst werden müssen.

Manchmal ist sogar der Lauf länger!

Um was für ein exotisches Teil handelt es sich denn, dass man das nur mit "FimFünfeck"

kaufen können soll?

Versteh auch nicht warum du F und 30 J haben willst?

Entweder .177 F zum Plinking und Scheibenlochen, oder.20/.25 mit max. Power für die Jagd.

Gruß lorbas

Geschrieben

Entweder .177 F zum Plinking und Scheibenlochen, oder.20/.25 mit max. Power für die Jagd.

Aehm, das geht dann locker bis zur .50er Rundkugel oder .30er Langgeschoss. Beides ist sehr interessant jagdlich und kann auf kurze Entfernung (ausserhalb von D) auf auf Rehwild verwendet werden. Fuer Niederwild sollten dann die angesprochenen kleineren Kaliber reichen.

Geschrieben

Leute, in meinem Fall geht es ausschließlich um die Jagd auf Kaninchen und Tauben auf einem Friedhof innerhalb der Stadt. Das grosse Problem ist, das selbst der Schuss mit Subsonic und Schalldämpfer aus einem KK wegen der ungünstigen Lager der Ruhestätte durch die Hauswände der direkt angrenzenden Häuser derart stark schallt, das ich einfach gerne noch einen Tick leiser wäre als mit dem KK, und das ohne Verlust der jagdlichen Nutzbarkeit ( Waidgerechtigkeit ).

Leider vertreibt der Großhändler die betreffende Waffe überhaupt nicht in einer >7,5 Joule Variante.

Alles, was nach D reinkommt hat def. max. 7,5 Joule.

Selber aus GB importieren ist für mich zu viel Theater...

Fazit:

Vielleicht sollte ich mir direkt ein entsprechendes, verfügbares Jagd-PCP-Gewehr besorgen, die sind nur leider selbst mit Händer-EK recht teuer. Für die paar Male Friedhofsjagd...schade das das WaffG. brauchbare, starke LG's umfasst. Andere Länder, andere Gesetze...

Geschrieben

Selber aus GB importieren ist für mich zu viel Theater...

Aus den Niederlanden "joppie's dump" geht das mit einer kleinen Verbringungsgenehmigung und er hat verdammt viel Erfahrung beim Verkauf nach Deutschland. Prinzipiell gehst Du zu Deinem Amt, schreibst formlos das Du ein LG, Typ, Energie >7,5J einfuehren willst, gibt ein kurzes Schreiben und Du kannst Dir das Ding schicken lassen. Mit Schreiben und Seriennummer dann zur Eintragung und fertig.

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