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IGNORED

Mein erster privater Waffenverkauf (Fragen und Empfehlungen)


z-legend

Empfohlene Beiträge

Hallo,

obwohl ich bereits einiges gelesen habe möchte ich hiermit kurz eine persönliche Frage klären.

Ich möchte eine Kurzwaffe wegen einer Neuanschaffung verkaufen. Da ich jedoch noch nie eine Waffe verkauft habe, gehe ich an die Sache doch noch ein bisschen vorsichtig heran. Mir ist klar das ich einen Käufer mit einer WBK und einem entsprechendem Voreintrag brauche, aber wie genau läuft es dann auf privater Ebene ab (habe bis jetzt alles bei meinem Händler gekauft)?

- Trage ich dann selbst die Waffe in die WBK des Käufers ein?

- Brauche ich eine Kopie der WBK und des Personalausweises vom Käufers für meinen Sachbearbeiter?

- Egun ist klar, aber soll ich die Waffe mit Overnite versenden oder Sie lieber vom Käufer abholen lassen?

- Falls ihr zum versenden per Overnite rät, wie läuft es da mit dem Umschreiben ab?

Habe zwar schon zu diesem Thema viel gesucht, aber bei einem wichtigem Thema wie diesem möchte ich auf keinen Fall etwas falsch machen.

Bearbeitet von z-legend
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Also brauche ich mir da keine Sorgen machen, das wenn ich die Waffe nach Überprüfung der Papiere des Käufers per Overnite verschicke, ich schon mit einem Fuß im Knast sitze?

Brauche ich dann eigentlich die Orignale WBK des Käufers oder reicht wie oben bereits eine Kopie, welche ich beim jeweiligen Amt auf die Richtigkeit hin nachfrage?

Also Plan für mich:

1. Über Egun verkaufen

2. Kopien der WBK, Personalausweis und Info übers Amt zukommen lassen

3. Beim Amt über die Richtigkeit nachfragen

4. Auf Geldeingang warten

5. Bei meinem Amt die Waffe austragen lassen

6. Waffe am selben Tag wie Punkt 5 per Overnite wegschicken / bzw. abholen lassen

Soweit richtig?!

Bearbeitet von z-legend
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....

7. Mit dem Käufer Datum und Uhrzeit der Übergabe absprechen zur jeweils gleichen Eintragung des Erwerb/Überlassen in den gegenseitigen Formularen. Ab diesem Zeitpunkt zählt die 14 Tage Frist.

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... und bevor Du an der Ladenkasse bezahlst, gehst nochmal kurz bei der Bundesbank vorbei und lässt Dir bestätigen, dass der Geldschein auch keine Fälschung ist..... nur um sicher zu gehen "ob das alles ok geht".

Sachen gibts....

morgähndlichen Gruß

alzi

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Weil Du von mir ( wäre ich SB aufm Amt ) nur als Antwort bekommen würdest "Keine Auskunft wegen Datenschutz. Die waffenrechtlichen Vorgaben diesbezüglich sind Ihnen bekannt (Sie sind sachkundig), falls nicht, wissen Sie wo Sie es nachlesen können."

Die waffenrechtlichen Vorschriften betreffe Nachweis der Erwerbsberechtigung sollten bekannt sein. Ebenso wo diese zu finden sind. Es ist deutlich geregelt, was (welche Überprüfung) erforderlich und zumutbar ist. Man kanns auch übertreiben.

... wie machst Du das mit dem Perso oder dem Pass? Erst nochn Gutachten betreffs Echtheit vom BKA einholen? Aufm Meldeamt nachfragen "ob das alles ok geht"?

Revolution .... Bahnsteigkarte?

gruß alzi

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Dieses mehrfache sich absichern wollen, erinnert mich immer an den Hosengürtel, den man benötigt falls die Hosenträger reißen.

Spaß beiseite.

Erst seit einigen Jahren ist zu beobachten, daß sich im Waffenbereich viele Verkäufer mehrfach absichern möchten. Das hängt m. M. nach teilweise mit rechtlichen Unsicherheiten auf diesem Gebiet zusammen. Man hat Angst, einen Fehler zu begehen.

Wenn ich z. B. bei Egun lese: Beglaubigte Kopie der WBK (wenige Tage alt) oder gleich die Originale WBK plus Name-Anschrift-Telefonnummer des Sachbearbeiters plus Scan oder begl. Kopie vom Perso bzw. Reisepaß, denke ich daran, daß möglicherweise eines Tages der Sachbearbeiter persönlich den Käufer begleiten muß.

Was machen diese Leute, wenn ein Käufer am Wochenende seine erworbenen Gegenstände beim Verkäufer abholen möchte? Geht nicht, da dann der Sachbearbeiter nicht angerufen werden kann? Wo soll das noch hinführen?

Der Verkäufer sollte nur das vom Käufer anfordern, was waffenrechtlich erforderlich ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Grüße

charly56

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Teilweise liegt die Unsicherheit aber auch an der von den Behörden selbst produzierten Rechtsunsicherheit. Ich habe mal eine Pistole über Egun verkauft, der Käufer war Inhaber einer Sammler-WBK und natürlich der Meinung, er dürfe die Pistole erwerben. Das Sammelgebiet war aber so unscharf beschrieben, dass ich tatsächlich bei der Behörde angerufen habe, um mich abzusichern, weil ich selber nicht beurteilen konnte, ob der Käufer wirklich erwerbsberechtigt ist. Ist das nicht der Fall und die Behörde verweigert hinterher den Eindtrag, weiss jeder, was einem blühen kann.

Der zuständige Mitarbeiter hat mir dann bestätigt, dass der Käufer die Sammler-WBK mit dem bekannten Text besitzt, wollte bzw. konnte mir aber nicht sagen, ob die Erwerbserlaubnis sich auf das konkrete Pistolenmodell erstreckt (das war jetzt keine Kuriosität die niemand kennen muss sondern nach System und Baujahr was absolut gängiges). Die sinngemäße Antwort war "Wenn ich ihnen das sagen könnte, würde ich mein Geld als Sachverständiger verdienen!". Und das wohlgemerkt zu einem Text, den die betreffende Behörde selber als Sammelgebiet selber in die WBK eingetragen hatte!

Nur um mal zu zeigen, wie blöd es kommen kann. Ist bei der gängigen Regelungswut und den Konsequenzen bei einem Verstoß doch nicht verwunderlich und wohl auch beabsichtigt, dass Leute übervorsichtig werden.

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Ist gar nicht so kompliziert. Hab jetzt einige Male Waffen und Munition über egun verkauft und mir nach Auktionsende jeweils Scan der Erwerbsberechtigung plus Kontaktdaten der Behörde per Email schicken lassen. Behördendaten gegenprüfen, anrufen, bestätigen lassen, fertig.

Als Käufer lief es bisher genauso, Scan + Daten hingeschickt, ein paar Tage drauf waren die Sachen da.

Am stressigsten ist es, ab und zu in die eigenen Verkäufe reinzugucken und die Bieter/Fragensteller mit zweifelhafter Reputation auf die Schwarze Liste zu setzen. Hätte nicht gedacht, wie schnell die sich füllt. ;)

Lediglich ein Fall, gerade aktuell, zieht sich etwas. Käufer (Munition) hat Scan ohne sonstige Daten geschickt. Habe die zuständige Behörde ergurgelt, angerufen und die Antwort erhalten, es liege keine datenschutzrechtliche Freigabe vor, der Käufer solle kurz und formlos eine entsprechende Freigabe erteilen. Und das tut er seit zwei Wochen nicht. Mir ja egal, Geld ist da.

Bezüglich Versand muss es nicht Overnite sein. Zumindest hab ich die noch nicht vermisst. Bei einer Kurzwaffe wäre evtl. auch ein Maxibrief (wenn es nicht auf den Versicherungswert ankommt) oder ein Expressbrief (mit Versicherung) eine Alternative, geht beides als Einschreiben eigenhändig.

Für die Austragung stellt deine Behörde im besten Fall ein Online-Formular zur Verfügung. Am PC ausfüllen, als Überlassungsdatum das Datum des Empfangs eintragen, ausdrucken, mit der WBK abschicken, warten, bezahlen.

Bearbeitet von Sven S.
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  • 3 Wochen später...

So, ein Käufer wurde nun gefunden!

Es handelt sich um einen Händler!!!

Nun bin ich leider doch ein bisschen verwirrt. Schließlich hat ein Händler doch keine WBK oder? Muss ich trotzdem bei dortigem Amt um eine Bestätigung anfragen?! Brauche ich bei einem Händler trotzdem Overnite oder reicht ein normales Einschreiben? Wie geht es hier nun vorran?

:confused: Bitte dringend um Hilfe, da ich mich eigentlich voll auf einen Privatkäufer eingeschossen habe und nun doch ein bisschen ratlos bin.

Bearbeitet von z-legend
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datenschutz? das geht am thema vorbei.

ich frage die behörde ja nicht, wo der betreffende wohnt oder welche waffen er besitzt, sondern ich frage ganz konkret:

"herr xyz, geboren am... in..., wohnhaft in .... möchte bei mir eine waffe erwerben. in den vorgelegten unterlagen (WBK Nr. 12345/678) ist ein offener voreintrag für eine waffe im kaliber... vorhanden. ist dies korrekt?"

eine antwort hierauf verstösst nicht gegen den datenschutz. ein simples ja oder nein reicht aus...

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Das mit dem Datenschutz sieht scheinbar jeder SB auch etwas anders. Hab mal bei Egun eine Pistole gekauft, der Verkäufer wollte Scan von grüner WBK mit Voreintrag und BPA als E-Mail, dazu die SB-Tel.-Nr. Nach wenigen Tagen kam ein Kurier, guckte meinen Ausweis an und schon hatte ich die Knifte...

Die Daten des SB dienen wohl eigentlich eher dem Umstand, auf Originaldokumente oder beglaubigte Kopien zu verzichten und die Abwicklung so kurz wie möglich zu halten.

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So, ein Käufer wurde nun gefunden!

Es handelt sich um einen Händler!!!

Nun bin ich leider doch ein bisschen verwirrt. Schließlich hat ein Händler doch keine WBK oder? Muss ich trotzdem bei dortigem Amt um eine Bestätigung anfragen?! Brauche ich bei einem Händler trotzdem Overnite oder reicht ein normales Einschreiben? Wie geht es hier nun vorran?

:confused: Bitte dringend um Hilfe, da ich mich eigentlich voll auf einen Privatkäufer eingeschossen habe und nun doch ein bisschen ratlos bin.

Leider helfen mir oben geschriebene Infos bei meinem aktuellen Problem nur wenig. ...............Still :confused:

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Du fragst beim zuständigen Wohort-Amt nach, ob die Waffenhandelslizenz gültig ist und lässt Dir notfalls eine Kopie vorab schicken. Dann füllst Du den Kaufvertrag aus (2 Ausfertigungen) und schickst beide an den Käufer, der soll Dir einen Vertrag unterschrieben zurücksenden. Die Waffe wird dann per Kurier zugesandt, wenn Geld und Vertrag da sind. Nachdem Du die Waffe versandt hast, zeigst Du die Überlassung an den Käufer an und bittest um die Austragung in Deiner WBK.

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letztes jahr hab ich ne büchse an einen händler verkauft, der 500km weit weg wohnte. also bei seiner behörde angerufen, ob eine gültige waffenhandelslizenz vorliegt und ob jene diese art an waffe abdeckt. kam nach kurzer zeit ein rückruf mit "ok" und das teil ging auf die reise. da an händler, sogar günstig mit DHL...

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