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IGNORED

Versagung Pulverschein (Schwarzpulver)


nolocontendere2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ganz einfach. Ich habe schon längere Zeit wegen der Lagermenge kein SP mehr (und auch keinen VL geschossen). Ergo kann mir der Verein auch nicht das regelmäßige Schießen mit VL bestätigen.

Somit könnte ich auch kein Bedürfnis entdecken.. Was willste denn mit SP wenn Du keinen Vorderlader schiesst ?

Ich habe aber auch schon länger die .22 nicht mehr bewegt. Muß ich mir jetzt Gedanken um den Munitionserwerb machen?

Nein musste nicht, sind ja auch unterschiedliche Dinge...

Wenn Du gar keine Erlaubnispflichtige Waffe geschossen haettest im letzten Jahr dann müsstest Du dir wirklich sorgen machen, aber um Deine WBK welchen den Munitionserwerb beinhaltet.

Beim Bedürfnis für SP ist es ja auch egal was fuer ein Kaliber Du alles hast, nur schiessen musste halt mit irgendeinem.

Früher reichte ein gewisser Verbrauch (Einkauf) von SP zur Verlängerung des Pulverscheins. Da gab es auch noch Billigsorten, die vorzüglich als Blumendünger geeignet waren.

Das reicht hier auch noch Nur weiss ich nicht ob die auch mal auf die Idee kommen und kontrollieren ob einer wirklich schiesst.

Geschrieben

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)

27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von

– Treibladungspulver .........zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,

– Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern

eines gültigen Jahresjagdscheines,

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Leute, kurzes Update.

Habe mir heute meinen NC-Schein abgeholt und den SB nochmal auf die SP-Ablehnung angesprochen,

Die Nummer mit dem Vorderladerschießen auf Schießstand wird einem als Jäger nicht als Bedürfnis anerkannt.

Sachen wie Vorderlader und Schwarzpulverrevolver (Fangschuss) jagdlich, ist für ihn derart abwegig, das er hierfür eine Anfrage ans Innenminesterium stellen würde. (m.M nach steht das Bundesjagdgesetz dem in keinster Weise entgegen.)

Mein Lehrgangsleiter sah in der ganzen Geschichte allerdings kein Problem und sagt dass er zahlreiche Personen kennen würde die als Gastschützen Vorderlader schießen und ohne Probleme den SP-Schein bekommen haben. Ist aber auch eine andere Behörde.

Naja, ich ziehe bald um und werde es bei meinem neuen Sachbearbeiter nochmal versuchen, ansonsten halt Bescheid abwarten- Einspruch und gucken was passiert.

Geschrieben

Spar Dir auf jeden Fall die Mühe, es beim Jagdverband zu versuchen. Die bescheinigen Dir nur, daß sie nicht wollen daß mit SP gejagt wird.

Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen, für mich war es auch ein langer Kampf SP-Ersatzstoffe eingetragen zu bekommen. Der wollte allen Ernstes, daß ich im Pulverbuch die Waffen eintrafen lasse, die einen Beschuss mit diesen Ersatzstoffen haben. :gaga:

[posted on the run]

Geschrieben
... jagdlich, ...
Fangschuss mit einem SP Revolver möglich, aber sehr unpraktisch, da kann ich den SB ein wenig verstehen. Mir ist es aber schleierhaft warum du das ganze überhaupt jagdlich mit dem SP festmachst ? Du willst SP aus Spass bzw. sportlich schiessen, du hast ein SP Gewehr, es gibt keinen Vereinszwang und damit kommst du durch, notfalls auf dem Klageweg.
Geschrieben

Fangschuss mit einem SP Revolver möglich, aber sehr unpraktisch, da kann ich den SB ein wenig verstehen. Mir ist es aber schleierhaft warum du das ganze überhaupt jagdlich mit dem SP festmachst ? Du willst SP aus Spass bzw. sportlich schiessen, du hast ein SP Gewehr, es gibt keinen Vereinszwang und damit kommst du durch, notfalls auf dem Klageweg.

Du kannst mir glauben, ich bin der letzte der mit VL etc. irgendwas jagliches macht. Natürlich möchte ich den SP Schein um damit nen bisschen VL sportlich zu schießen, aber eben dies funktioniert nicht. Deshalb muss ich ja auch diesen hahnebüchen Argumentionsweg gehen um irgendwie an die Erlaubnis zu kommen.

Geschrieben

Dann verstehe ich das ganze nicht ! Du hast einen Vorderlader und hast das auch dem SB erklärt, gezeigt ? Du hast einen Stand auf dem du SP schiessen kannst ?

Geschrieben
...Hätte mir natürlich einen zugelegt....

Kauf dir einen und wenn es eine Hawken als Bausatz ist, leg die Quittung auf den Tisch und sage "ich habe ein Bedürfnis und brauche das SP" das ist glaubhaft. Entschuldige, aber die Nummer mit Fangschuss ist lächerlich..... Jagen mit SP gibt es je nach Bundesland, aber du bist ja gerade erstmal Anfänger in Sachen Jagd (alles nicht Böse gemeint) Dazu einen Schießstand nennen und lege die Mengenberechnung nach meinem Beispiel hinzu. Ich bin überzeugt das du den SP Schein bekommst.
Geschrieben
Kauf dir einen und wenn es eine Hawken als Bausatz ist, leg die Quittung auf den Tisch und sage "ich habe ein Bedürfnis und brauche das SP" das ist glaubhaft.

Das wird nicht mehr anerkannt. Habe ich auch versucht. In der Verordnung steht, daß Jäger ein Bedürfnis für Nitropulver geltend machen können. Für den SB steht die Verordnung nunmal über den Gesetz.

[posted on the run]

Geschrieben

....Ich wünsche Dir viel Durchhaltevermögen, für mich war es auch ein langer Kampf SP-Ersatzstoffe eingetragen zu bekommen. Der wollte allen Ernstes, daß ich im Pulverbuch die Waffen eintrafen lasse, die einen Beschuss mit diesen Ersatzstoffen haben. :gaga:

[posted on the run]

Nach aktueller Rechtslage ist es halt so, daß du SP-Ersatzstoffe nur aus Waffen verschießen darfst, die den entsprechenden Beschuß haben. Egal, ob die in deinem Pulverbuch eingetragen sind oder nicht. Obwohl ich die Erlaubnis für "schwarzpulverähnliche Treibladungsmittel" von Anfang an im Pulverschein stehen habe, hatte sich das Thema für mich erledigt, als ich für meine 3 VL-Revolver und ein Gewehr den neuen Beschuß gebraucht hätte.

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Das wird nicht mehr anerkannt. Habe ich auch versucht. In der Verordnung steht, daß Jäger ein Bedürfnis für Nitropulver geltend machen können. Für den SB steht die Verordnung nunmal über den Gesetz....

Sry Fyodor ich versteh das nicht was du schreibst. Ich schiesse SP Waffen und das wird nicht mehr anerkannt ? Er kann ja als Jäger NC Pulver kaufen, er kann ja auch Sportschütze werden und dazu NC laden. Warum sollte er nicht nebenbei SP schiessen (dürfen) ? SP und jagen ist da eher das tote Gleis.
Geschrieben

.....für mich war es auch ein langer Kampf SP-Ersatzstoffe eingetragen zu bekommen. Der wollte allen Ernstes, daß ich im Pulverbuch die Waffen eintrafen lasse, die einen Beschuss mit diesen Ersatzstoffen haben. :gaga:

Ich habe auch SP Ersatzstoffe in die WL-Pappe eintragen lassen,

das ging schnell und problemlos.

Ich habe ein Beschusszertifikat einer VL-Waffe vorgelegt in der SP und alle SP-Ersatzstoffe aufgeführt sind.

Gleichzeitig habe ich die Auflage "SP ist nur zur verwendung in VL-Waffen zugelassen" streichen lassen.

Schnuffi

Geschrieben
Sry Fyodor ich versteh das nicht was du schreibst. Ich schiesse SP Waffen und das wird nicht mehr anerkannt ?

Der bloße Besitz eines Vorderladers reicht nicht mehr, nein. Du musst regelmäßige Training nachweisen. Mit dem VL-Schießen kann man also nicht mehr alleine anfangen.

[posted on the run]

Geschrieben

Der bloße Besitz eines Vorderladers reicht nicht mehr, nein. Du musst regelmäßige Training nachweisen. Mit dem VL-Schießen kann man also nicht mehr alleine anfangen...

Wenn ich das haben will, dann mache ich das auch.
Geschrieben

Naja, ich ziehe bald um und werde es bei meinem neuen Sachbearbeiter nochmal versuchen, ansonsten halt Bescheid abwarten- Einspruch und gucken was passiert.

@TE

mich würde interessieren, um welches Landratsamt / Behörde / Bundesland es sich bei Dir handelt ?

Bei mir waren die Voraussetzungen identisch - Jagdschein, WL-NC + SP -Zeugnis vorgelegt. Frage der SBine: Sollen wir SP gleich miteintragen ? - Antwort: Ja, klar !

SBine: Gut, hier ist die Rechnung - während ich zahlte hatte sie den Erlaubnisschein nach § 27 fertig & ich konnte ihn wie immer direkt mitnehmen. Zeitaufwand: ca. 30 Minuten.

Bundesland: Bayern

So gehts nämlich auch - und nicht nur bei mir...

Gruß

.338 Lapua

Geschrieben

Du kannst mir glauben, ich bin der letzte der mit VL etc. irgendwas jagliches macht. Natürlich möchte ich den SP Schein um damit nen bisschen VL sportlich zu schießen, aber eben dies funktioniert nicht. Deshalb muss ich ja auch diesen hahnebüchen Argumentionsweg gehen um irgendwie an die Erlaubnis zu kommen.

Moin!

Mit diesem Post gibst Du der Genehmigungsbehörde doch das beste Argument in die Hand:

DU hast kein sprengstofrechtlicghes Bedürfnis und damit kann Dein Antrag hinsichtlich Vorderlader / Böller abgelehnt werden. Schwarzpulver zum Laden/Wiederladen von patronenhülsen müsste natürlich trotzdem genehmigt werden.

ANDERE Jäger haben ein Bedürfnis:

1. Schwarzpulver zum Jagen mit Vorderladern.

Es gibt keinen waidgerechten Unterschied hinsichtlich der Jagd auf Niederwild mit Vorderladerflinten. Die Wirkung der Schrote ist vergleichbar und mit einer Patronen Bock/Querflinte stehen auch nur 2 Schuss zur Verfügung. Hinsichtlich der Jagd mit Vorderladerbüchsen auf Schalenwild kann darauf verwiesen werden, dass in aller Regel auch mit mehrschüssigen Waffen nur ein Schuss auf ein Stück Schalenwild abgegeben werden kann (Thema Flucht). Eine Fangschusswaffe ist sowiso dabei. (Landesjagdgesetz beachten, wobei man auf sein Heimatland ja nicht festgelegt ist). Der geübte Schütze kann sich in unter 15 Sekunden für den 2. Schuss bereit machen oder gleich eine doppelläufige VL-Büchse nehmen. Alles also kein Argument. Hinsichtlich des 1000/2000 Joule Limits gibt es auch VL die das halten, sie müssen es aber garnicht, weil das Limit nur für Patronenmunition gilt -> siehe Flintenlaufgeschosse.

2. Böller schießen

Bedürfnis zur Wildvergrämung / Wildschadensabwehr.

frogger

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