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IGNORED

Doppelter Eintrag in WBK - Nur eine Waffe, aber 2 Einträge


emil2009

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Jagdfreund von mir hat beim Verkauf einer älteren Flinte festgestellt, dass diese gleich in 2 seiner WBK's eingetragen wurde.

Die Frage ist, wie er sich in einem solchen Fall verhalten sollte und welche Probleme auf ihn zukommen können?

Die Waffe selbst stammt aus einer Erbschaft und wurde zunächst auf die Mutter meines Freundes und erst im zweiten Schritt auf ihn selbst übertragen.

Geschrieben

Hallo

Erstmal mit dem SB reden weshalb dies so gemacht wurde. Ist ja jetzt doppelt gemoppelt.

Danach würde ich die Flinte aus BEIDEN WBKs austragen lassen. Verkauft ist verkauft.

Bei einer etwaigen Kontrolle käme man ja sonst in Erklärungsnot.

Wurden deinem Kumpel beide Einträge berechnet? Würde mich interessieren.

Gruß

Sabot

Geschrieben

Wenn ich einen Eintrag in eine meiner WBK`s gemacht bekomme, ist das erste was ich tue sie zu kontrollieren. Musste schon mehrfach wieder zurück, weil was nicht richtig eingetragen war. Aber eine Waffe in 2 WBK`S..........da muss man schon ein hohes Vertrauen in seinen SB haben um das nicht zu bemerken....................................................

Geschrieben

Wurden deinem Kumpel beide Einträge berechnet? Würde mich interessieren.

Nein. Bei einer Eintragung wird nur einmal die Gebühr berechnet. Auch wenn du 3 oder 4 Waffen kaufst.

So ist es zumindest bei Waffenkauf auf Jagdschein und Eintragung in grüne WBK.

Geschrieben

Nein. Bei einer Eintragung wird nur einmal die Gebühr berechnet. Auch wenn du 3 oder 4 Waffen kaufst.

So ist es zumindest bei Waffenkauf auf Jagdschein und Eintragung in grüne WBK.

Eine Urbane Legende, die leider nicht immer stimmt. :crying:

BBF

Geschrieben

@Sabot:

Ich kann nicht sagen, ob er ein- oder zweimal bezahlt hat. Der Erbfall ist inzwischen einige Jahre her.

Er hat Angst vor evtl. Problemen mit der Behörde. Ordnungswidrigkeit???

Geschrieben

Er hat Angst vor evtl. Problemen mit der Behörde. Ordnungswidrigkeit???

wer hat ihm die SELBE Waffe in 2 verschiedene WBKs eingetragen?

er muss sich allenfalls vorhalten lassen, es nicht bemerkt und sich nicht zu Wort gemeldet zu haben.

gruß alzi

Geschrieben

Steht denn beide Male die gleiche Seriennummer drin? Dann ab zur Behörde und das Missverständnis aufklären.

Geschrieben

Bin ich jetzt eine Legende weil es bei mir so war?

Natürlich nicht! Nur ist es eben nicht grundsätzlich so, sprich du kannst dich nicht darauf verlassen/berufen. (Wobei darauf berufen kannst du dich schon, nur solltest du dann willens sein, den Gang durch die Instanzen durchzuziehen).

BBF

Geschrieben

Steht denn beide Male die gleiche Seriennummer drin? Dann ab zur Behörde und das Missverständnis aufklären.

Wenn wie öfters geschehen Drin steht, "Hersteller unbekannt, Nummer unbekannt", dann hast Du ein Problem, ebenso, wenn die gleiche Waffe 2 mal mit unterschiedlichen Bezeichnungen oder Angaben eingetragen wurde! Wenn die gleiche Nummer mit gleichem Waffenmodell und Hersteller 2 Mal drin ist, dürfte es keine Probleme geben.

Es gibt allerdings z. B. diverse 98er, die die selbe WNr und das gleiche Kaliber haben.

Geschrieben

(...)

Es gibt allerdings z. B. diverse 98er, die die selbe WNr und das gleiche Kaliber haben.

Autsch.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mit jedem Waffeneintrag in einer WBK ist im Inland auch der Austrag aus der WBK bzw. dem Waffenherstellungsbuch bzw. dem Waffenhandelsbuch des Überlassers verbunden ! Selbst in einer gemeinsamen WBK wird die Waffe nur einmal eingetragen und nicht für jeden der Erlaubnisinhaber in gesonderten Dokumenten.

Das würde ich ganz schnell klarstellen lassen. Im NWR kann man Dubletten bis auf so doofe Sonderfälle wie nummerngleiche K98-Systeme etc. inzwischen recht gut verfolgen.

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