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IGNORED

Wiedergeladene Munition


Webster

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Geschrieben

Eine Frage zur wiedergeladenen Munition:

Ich habe Munition gebaut und habe beim Verkauf oder Untergang einer Waffe noch Munition über. Die Wiederladepappe wurde nach §27 erteilt. Ich habe keine andere Waffe in dem Kaliber.

Darf ich die Munition jemanden überlassen oder bleibt mir nur die Vernichtung?

Geschrieben

Du darfst Sie auch aufheben, oder ist es ein ganz seltenes Kaliber?

Sobald die grüne Pappe ablaufen sollte, muss die selbst hergestellte Munition "abgegeben" werden.

Gruß

Geschrieben

Hallo sas26,

da du den Schein hast darfst du auch Munition haben für die du keinen WBK eintrag hast. Du darfst die Munition nicht Verkaufen, da du kein gewerblicher Wiederlader bist.

Verschenken darfst du diese. Dann muss die Waffe (die Du verkauft hast) eben etwas mehr kosten und die Munition ist eine Beigabe.

Grüße

Schorni

Geschrieben

das ist mir alles bewusst, wusste nur nicht, ich zitiere:

...die erlaubnis zum besitz selbst hergestellter munition gilt 6 monate nach ablauf der §27-erlaubnis weiter.....

Gruß

Geschrieben

Dann muss die Waffe (die Du verkauft hast) eben etwas mehr kosten und die Munition ist eine Beigabe.

Das wiederum ist meiner Meinung nach nicht erlaubt... wiedergeladene Munition darf nur an Mitglieder des eigenen Vereins/Verbands oder Hegeringes abgegeben werden. Nicht an völlig Fremde.

EDIT:

Hängt also davon ab, wer die Waffe kauft.

Geschrieben

Wiedergeladene Mun eine nichtgewerblichen Wiederladers darf nur an Mitglieder desselben Vereines oder Hegeringes abgegeben werden.

Ganz unabhängig von irgendwelches Waffenverkäufen.

Geschrieben

Das SprengG sagt das der Besitz der hergestellten Munition durch den §27 gedeckt ist.

Waffe verkaufen und die Munition behalten ist also kein Problem so lange die §27 Pappe gültig ist.

Auch ohne die zugehörige Waffe.

Punkt

Geschrieben

Das SprengG sagt das der Besitz der hergestellten Munition durch den §27 gedeckt ist.

Waffe verkaufen und die Munition behalten ist also kein Problem so lange die §27 Pappe gültig ist.

Auch ohne die zugehörige Waffe.

Punkt

Ist mir bewusst. Aber was soll ich damit wenn ich nicht plane eine Waffe in dem Kaliber noch einmal zu kaufen?

Meine Frage wurde beantwortet, vielen Dank.

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