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IGNORED

Vater des Amokläufers von Winnenden will Klinik verklagen


JDHarris

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  1. kann das der Gauck nicht und
  2. bleibt auch dann § 203 StGB bestehen

Begnadigung durch den Bundespräsidenten

Na dann werden sie eben wegen §203 StgB angeklagt und bis vorm BGH gebracht. Dann begnadigt Gauck die Ärzte, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung eines der schwersten Verbrechens in der Bundesrepublik geleistet haben.

Theoretisch könnte auch jemand dafür eine Petition an den Bundestag einreichen.

Geschrieben
Nur, wenn sie von einem Bundesgericht verurteilt wurden.
In den übrigen Fällen, das heißt in den Fällen, in denen ein Land- oder Amtsgericht das Urteil gesprochen hat, liegt auch das Recht der Begnadigung bei den Ländern. Gemäß den Landesverfassungen wird es ausgeübt von:

-dem Senat (in Berlin, Bremen und Hamburg) oder

-dem Ministerrat (im Saarland) oder

-dem Ministerpräsidenten (in den übrigen Bundesländern).

Sollte also kein Problem sein mit der Begnadigung.

Falls wirklich nur die Angst vor einer Verurteilung wegen Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht die Ärzte an einer Aussage hindert, dann unterschreibe ich (und bestimmt auch noch 81Mio andere) eine entsprechende Petition, um eine Begnadigung wegen dieses möglichen Verstosses zu erwirken.

Geschrieben
Sollte also kein Problem sein mit der Begnadigung...

Und wer garantiert, daß die Verurteilung durch ein Bundesgericht erfolgt?

Ist die letzte Instanz das OLG, wird's nix mit der Begnadigung durch den HBP.

Geschrieben
Und wer garantiert, daß die Verurteilung durch ein Bundesgericht erfolgt?

Ist die letzte Instanz das OLG, wird's nix mit der Begnadigung durch den HBP.

Siehe oben.

Dann macht das der Ministerpräsident.

Geschrieben

Eben. :angry2:

Die ganze Argumentationsfolge von JD ist ausgemachter Schwachsinn und wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur vorgebracht, um nicht zu zugeben, sich verrannt zu haben. :closedeyes: Niemand, der bei Sinnen ist, wird wissentlich, mit Vorsatz, ohne Not oder Aussicht auf einen Nutzen eine Straftat begehen, um seine Berufszulassung zu verlieren und bei der Strafe auf eine Begnadigung zu hoffen, deren Verwaltungsweg möglicherweise bereits länger dauerte als die gesetzlich mögliche Höchststrafe selbst. :gaga:

Dein

Mausebaer

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