Zum Inhalt springen
IGNORED

Sind Laserpointer (montiert an Pistole) in der Schweiz erlaubt?


uwe223

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hatte im Internet bei Glock diese Laserpointer gesehen und habe mich gefragt, ob diese in der Schweiz erlaubt sind?

Laserpointer für Waffen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Montieren könntest du so ein Teil, wenn du sowas bsp. vor 1999 als Altbesitz erworben hättest bzw. dazu heuer eine kantonale Ausnahmebewilligung hast, sonst nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laserpointer für Waffen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Montieren könntest du so ein Teil, wenn du sowas bsp. vor 1999 als Altbesitz erworben hättest bzw. dazu heuer eine kantonale Ausnahmebewilligung hast, sonst nicht.

...hingegen sind Laserpointer und Montagevorrichtungen für Lampen erlaubt, ebenso das Schiessen mit Laserpointer.

Art. 4 Besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder

Waffenzubehör

(Art. 1 Abs. 2 Bst. a, 4 Abs. 2 Bst. a, b und 3 WG)

1 Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen,

die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben

Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders

konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben

oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung.

2 Als besonders konstruierte Bestandteile von Waffenzubehör gelten:

a. für Laser und Nachtsichtzielgeräte: die Montagevorrichtung;

b. für Schalldämpfer: speziell dafür konstruierte Lamellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laserpointer für Waffen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Montieren könntest du so ein Teil, wenn du sowas bsp. vor 1999 als Altbesitz erworben hättest bzw. dazu heuer eine kantonale Ausnahmebewilligung hast, sonst nicht.

Ich hätte da noch eine Frage.. du hast das Jahr 1999 erwähnt.. da gab es dann wohl eine neue Verordnung... Ist das irgendwie festgelegt, wann es neue Verodnungen geben könnte?

Wenn ja, weiss man schon vorab, was sich genau ändern wird?

vielen Dank..

Uwe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hätte da noch eine Frage.. du hast das Jahr 1999 erwähnt.. da gab es dann wohl eine neue Verordnung... Ist das irgendwie festgelegt, wann es neue Verodnungen geben könnte?

Bis 31.12.1998 war das Waffenrecht in der Schweiz kantonal geregelt und da gab es einige Kantone die da ein sehr liberales Waffenrecht kannten, sprich wo in einem Kanton Laserpointer verboten waren, waren bsp. Laserpointer im Nachbarskanton erlaubt. Am 1. Januar 1999 wurde dann das Schweizer Waffenrecht national und nicht mehr kantonal geregelt. Im Nachhinein ein Rückschritt meiner Meinung nach, denn danach kamen weitere Einschränkungen wie das Verbot von Hohlspitzmunition für Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...
Wer oder was bestimmt denn das Waffenrecht und wann könnte es wieder zu einer Veränderung des Gesetzes kommen?

Uwe, bei allem Respekt: Im "Bild" lernst du die Schweizerische Gesetzgebung in 100 Jahren nicht kennen!

Da du anscheinend in der Schweiz wohnst, kauf doch einfach regelmässig unsere Tageszeitungen und informiere dich, wie unser Leben und unsere

Politik funktioniert!

Gruss Eric

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Uwe, bei allem Respekt: Im "Bild" lernst du die Schweizerische Gesetzgebung in 100 Jahren nicht kennen!

Da du anscheinend in der Schweiz wohnst, kauf doch einfach regelmässig unsere Tageszeitungen und informiere dich, wie unser Leben und unsere

Politik funktioniert!

Gruss Eric

Soll das eine Antwort auf den Beitrag hier sein? Also wie das Leben hier so funktioniert und wie die Politik hier aufgebaut ist weiss ich... :)

In der Zeitung finde ich meistens nur negative Artikel in Bezug auf Waffen... in Zukunft sollte ich vielleicht weniger Fragen in Bezug auf Schweizer Waffenrecht etc. hier im Forum reinstellen.. ich bekomme leider sehr oft das Gefühl hier im Schweizer Bereich nicht sehr willkommen zu sein...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Doch doch. Wenn etwas nicht klar ist einfach fragen, aber vorher selbst einen Blick ins Waffengesetz und die dazugehörende Verordnung werfen. ;)

Allerdings solltest du schon selbst wissen, wer die Gesetze in unserem Land so macht und wer was entscheiden kann, wenn du schon hier wohnst.

Dem habe ich eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Gruss, Eric

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.