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IGNORED

Sportschütze und Jagdschein, Waffenproblematik


skrebba

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
das ist doch hier überhaupt nicht das thema, sondern die nutzung!

gruß alzi

Ist doch ein alter Trick: einfach einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen - einfach nicht drauf eingehen, ist mein Rat.

Also kommt wieder Leben in diesen Fred, da die Unbelehrbarkeit und Ignoranz scheinbar obsiegt.

Ich hol' schon mal Chips & Cola...

Geschrieben
1. Stimmt es, dass Waffen die z.B. von mir als Sportwaffen erworben wurden nicht mehr jagdlich geführt werden dürfen? Habe z.B. eine .22 Hornet von meinem Opa geerbt und auf der gelben WBK stehen. Nach einiger Leute Aussagen darf ich mit der also salopp formuliert nicht im Wald rumrennen...?

Also kurz, kann ich als Sportwaffen erworbene Waffen zur Jagd benutzen (wenn waidgerecht), kann ich über den Jagdschein eine zusätzliche Kurzwaffe erweben (für die Jagd).

Hallo,

bin auch Sportschütze und Jäger. Hier bei uns gibt's das Bedürfnis als Sportschütze und unabhängig davon das Bedürfnis als Jäger. Also beide Kurzwaffen- und Langwaffenkontingente sind getrennt voneinander zu betrachten. In meiner WBK steht sogar mit vermerkt welche Waffe welches Bedürfnis befriedigt. Mündlich wurde der Eintrag damit begründet, daß ich damit unangenehme Fragen bei einer Polizeikontrolle umgehen kann - wie das jedoch funktionieren soll - keine Ahnung.

Wenn Du bereits über für die Jagd geeignete Waffen aus deinem Sportkontingent hast, sprich kurz mit deinem SB und erklär den Sachverhalt (Stichwort Doppelanschaffung, Mehr Kosten, Mehr Aufwand). Ich vermute sie werden dir gestatten mit dem Sportgewehr jagen zu gehen. (MR308 wäre so ein Kandidat)

von Unterwegs gesendet

Geschrieben
... sprich kurz mit deinem SB ...

Ich vermute sie werden dir gestatten mit dem Sportgewehr jagen zu gehen. (MR308 wäre so ein Kandidat)...

und dabei nicht vergessen.........einen schönen Gruß vom Michel auzusrichten!

......alzi

Geschrieben
.... In meiner WBK steht sogar mit vermerkt welche Waffe welches Bedürfnis befriedigt....

Ich hoffe du hast dagegen Widerspruch eingelegt ? Das ist ja noch irrer wie mein Fall und da dachte ich schon es geht nicht mehr. Ich bin gerade vor Gericht wg. dieser zwei Schusseintragung in meine WBK bei Halbautomaten.

Natürlich gehe ich mit meinem SL6, meinem 98er und meiner 12/70 Flinte erworben als Sportschütze jagen und natürlich gehe ich mit meiner 16er Flinte Tontauben schiessen und ebenfalls mit meinem CG auf JS sportlich schiessen. Es wird immer irrer hier in Deutschland.

Geschrieben
Sie brauchen es dir nicht explizit zu gestatten. Dieses Recht hast du auch so.

Die deutsche Michelmentalität hätte es wohl zur Sicherheit noch mal explizit erlaubt... Damit man es auch ja Allen rechtmacht, deswegen lieber nochmal erlauben lassen. :peinlich:

Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher, ob das immer was mit dem Michel zu tun hat....

Das WaffG ist einfach überreguliert. Und deshalb ist es schwierig es vollständig zu überblicken, erst recht für jemanden, für den Rechtswissenschaften nicht im Vordergrund stehen. Und weil Verstöße dagegen weit reichende Auswirkungen haben können, wird so mancher an macher Stelle aus Risikoaversion heraus übervorsichtig. Man kann jetzt darüber streiten, ob das von oben gewollt ist (die Übervorsichtigkeit und die weit reichenden Auswirkungen, in die man auch mal völlig sinnfrei rein tappen kann - beides liegt im Sinne so machner Gesetzesschreiber) - sicherheitsrelevant ist das jedoch alles nicht. Ok, das wissen wir hier und die U-Boote, die hier mitlesen, wollen das nicht wissen.

Wenn man schon am Bedürfnisprinzip festhalten will, dann wäre eine Regelung wie

Ok, du hast mir gezeigt, dass du ein Bedürfnis für [sport|Jagd|Sammeln|Ich will auch eine] hast und ich sehe, du bist sauber. Da hast du die Erlaubnis und kauf' dir halt, was du meinst was du brauchst. Ich will nur noch wissen, was du gekauft hast und ob du es ordentlich aufbewahren kannst.*

genauso "sicher" wie unser jetziges verworrenes Machwerk. Aber es gäbe viele Probleme nicht und daher auch keine Diskussion darüber.

Von daher ist meiner Meinung nach die Ursache für solche Threads in der Beschaffenheit des WaffG zu finden und nicht bei den Leuten, die verzweifelt damit umgehen müssen.

bye knight

*) Mir ist schon klar, dass man noch ein paar Sätze mehr braucht....

Geschrieben
Ich bin gerade vor Gericht wg. dieser zwei Schusseintragung in meine WBK bei Halbautomaten.

Du hältst uns bitte auf dem Laufenden,vor allem über die Entscheidung.

Bei einem vernünftigen Richter k a n n sie nur in einem Sinne lauten.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Skrebba,

Black Count schreibt ein bisschen zweideutig.

Du darfst deine sportlich erworbenen Waffen auf der Jagd führen soweit sie jagdrechtlich erlaubt sind. Du hast ein zusätzliches Bedürfnis für zwei Kurzwaffen durch den Jagdschein. Es wäre paradox, wenn dich deine Behörde dazu zwingen würde, z.B. einen .308 Repetierer für die Jagd zu kaufen, wenn du schon im Besitz eines solchen aus einem sportlichen Bedürfnis heraus bist.

Dies widerspräche dem Grundsatz das so wenig wie möglich Waffen ins Volk sollen, wenn dich die Behörde zwänge dir noch eine extra Waffe für die Jagd zu kaufen.

Gruß

Tauschi

Hallo Tauschi,

genau so ist es bei uns.

Die Waffen die Du zum Sportlichen Schießen gekauft hast, darfst nicht bei der Jagdausübung Tragen und umgekehrt auch nicht.

Viele Grüße

Geschrieben

genau so ist es bei uns.

Wo ist "bei uns"? Außerhalb Deutschlands?

In Deutschland darf man seine Waffe einem Berechtigten zu dessen Bedürfniszweck überlassen. Dieser Bedürfniszweck muss nicht derselbe sein. Somit gibt es keine "nur sportlich" oder "nur jagdlich" verwendbaren Waffen (es sei denn, sie wären im Einzelfall durch bestimmte Festlegungen ausdrücklich für den sportlichen/jagdlichen Verwendungszweck ausgeschlossen).

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