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IGNORED

Ar 15 gegen MR 223 ersetzen ohne neues Bedürfnis?


pilotheli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Kann man ein MR223 erwerben, wenn man sein AR15 verkauft ohne das man einen Neuantrag braucht?

Es handelt sich ja beim MR um eine Waffe aus der A R Familie!

Wenn einem sein AR kaputt geht darf man es ja auch neu kaufen oder?( schreib's lieber gleich dazu natürlich mitabsprache Amt)

Würde gerne wissen ob es geht!

Schönen Gruss

Geschrieben
Hallo,

Kann man ein MR223 erwerben, wenn man sein AR15 verkauft ohne das man einen Neuantrag braucht?

Es handelt sich ja beim MR um eine Waffe aus der A R Familie!

Wenn einem sein AR kaputt geht darf man es ja auch neu kaufen oder?( schreib's lieber gleich dazu natürlich mitabsprache Amt)

Würde gerne wissen ob es geht!

Schönen Gruss

Wenn dein Amt mit macht ja, wenn nicht nein.

Gem. WaffG hast du KEINEN Anspruch darauf!

Geschrieben
Wenn dein Amt mit macht ja, wenn nicht nein.

Gem. WaffG hast du KEINEN Anspruch darauf!

Ja aber was ist wenn dein Ar zb kaputt ist .......hast du dann keinen Anspruch darauf dir neues zu kaufen?

Mit dem das dass Amt mitspielt ist schon klar!

Wie gesagt geht darum, dass du ja dir Ersatz kaufen darfst aber inwieweit würde da halt MR gehen, da ja baulich Upper Lower Verbindung anders ist.

Schönen Gruss

Geschrieben

Auch bei kaputt hast du keinen Anspruch. Eine Waffe erfordert ein Bedürfnis.

Geschrieben
Auch bei kaputt hast du keinen Anspruch. Eine Waffe erfordert ein Bedürfnis.

Ok aber ich hole mir freien Lower und ein Wechselsystem auf meine eingetragene Waffe und dann ist Waffe wieder da, und ganz ohne Bedürfnis!

Deshalb denke ich im konkreten fall AR 15 nicht so leicht zu beantworten oder?

Schönen Gruss

Geschrieben

Wenn ein Teil einer Waffe oder eine Waffe auch gänzlich defekt ist, kann ein Büchsenmacher eine Waffe mit gleicher Seriennummer oder ein Austauschteil mit gleicher Seriennummer herstellen. Oder der Hersteller nimmt den Austausch vor. Ggf. ist ja auch noch Gewährleistung auf der Waffe. Wenn du den defekt der Waffe allerdings nutzen willst um eine andere Waffe zu holen, dann geht das nur mit neuem Bedürfnis.

Geschrieben
Wenn ein Teil einer Waffe oder eine Waffe auch gänzlich defekt ist, kann ein Büchsenmacher eine Waffe mit gleicher Seriennummer oder ein Austauschteil mit gleicher Seriennummer herstellen. Oder der Hersteller nimmt den Austausch vor. Ggf. ist ja auch noch Gewährleistung auf der Waffe. Wenn du den defekt der Waffe allerdings nutzen willst um eine andere Waffe zu holen, dann geht das nur mit neuem Bedürfnis.

Hmm da niemand auf das MR eingeht mal anders

Ich kann Upper kaufen soviel ich will, Lower auch und die darf ich (nur einen an einem System haben)montieren

Aber ich kann gesamte Waffe nicht weggeben und mir die gleiche Waffe kaufen!?

Irgendwie erschließt sich hier nicht der Sinn!

Aber ging um MR

Schönen Gruss

Geschrieben
Ich kann Upper kaufen soviel ich will, Lower auch und die darf ich (nur einen an einem System haben) montieren. Aber ich kann gesamte Waffe nicht weggeben und mir die gleiche Waffe kaufen!?

Upper und Lower sind freie Teile. Wenn du geneigt bist, dann kannst du dir jeden Monat den Lauf in einen anderen Upper montieren und diesen auf einen anderen Lower setzen. Solltest aber darauf achten, dass die Seriennummer nur auf dem Lauf steht. Sonst könnte mal jemand blöd nachfragen. Was du nicht darfst, ist ein Wechselsystem kaufen und dieses dann auf einen zweiten Lower setzen. Das wäre illegale Waffenherstellung, weil du ohne Erlaubnis eine zweite funktionsfähige Waffe bekommst.

Du kannst aber nicht hingehen und dein AR15 gegen ein MR223 tauschen. Das sind doch zwei verschiedene Waffen, Hersteller und Seriennummer sind da doch nicht gleich.

Geschrieben
Kann man ein MR223 erwerben, wenn man sein AR15 verkauft ohne das man einen Neuantrag braucht?

Hier ist die falsche Adresse. Wende Dich an Deinen Sachbearbeiter in der zuständigen Behörde. Beim Reden kommen die Leut zusammen. Wenn die Person nicht völlig borniert ist, dann geht da auch was.

Viel Glück!

Geschrieben
Upper und Lower sind freie Teile. Wenn du geneigt bist, dann kannst du dir jeden Monat den Lauf in einen anderen Upper montieren und diesen auf einen anderen Lower setzen. Solltest aber darauf achten, dass die Seriennummer nur auf dem Lauf steht. Sonst könnte mal jemand blöd nachfragen. Was du nicht darfst, ist ein Wechselsystem kaufen und dieses dann auf einen zweiten Lower setzen. Das wäre illegale Waffenherstellung, weil du ohne Erlaubnis eine zweite funktionsfähige Waffe bekommst.

Du kannst aber nicht hingehen und dein AR15 gegen ein MR223 tauschen. Das sind doch zwei verschiedene Waffen, Hersteller und Seriennummer sind da doch nicht gleich.

Ja danke für die Mühe, hat die Dame vom Amt ebenfalls gesagt -:)

wäre zu schön gewesen einfach so zu tauschen na dann halt Antrag stellen -:)

Schönen Gruss

Hier ist die falsche Adresse. Wende Dich an Deinen Sachbearbeiter in der zuständigen Behörde. Beim Reden kommen die Leut zusammen. Wenn die Person nicht völlig borniert ist, dann geht da auch was.

Viel Glück!

Danke! Geht leider nicht so einfach na ja -:)

Schönen Gruss

Geschrieben

Ich versuche das mal zu interpretieren: AR im Argen und wird entsorgt und Ersatz soll ein MR sein und der TE will wissen, ob sein 14.2 weiterbesteht und er einfach Ersatz beschaffen kann, denn sein 14.2 kennt ja erst mal nur SLB/.223 Rem., richtig ? Ich vergleiche das mal mit einem Fall aus der Bekanntschaft, bei dem es um eine verreckte KW in 9 Para ging mit gleichem Ansatz, besteht 14.2 weiter oder muss 14.2 komplett neu beigebracht werden. Ergebnis: Das Amt hat den Fortbestand von 14.2 (Pistole/9 Para) nach beibringen von einem Paper vom Verband, dass sich der Status Quo nicht geändert hat, anerkannt. Das macht wohl jedes Bundesland anders.

Geschrieben
Das macht wohl jedes Bundesland anders.

Jeder Sachbearbeiter...

Soweit mir bekannt (und es gibt dazu auch genügend Threads hier) ist eine Ersatzbeschaffung nicht bedürfnisfrei. D.h., in der Regel verkauft/verschrottet man die alte Waffe, holt sich ein neues Bedürfnis und kauft dann die neue Waffe.

Wenn der SB diesen Weg abkürzt, kann (und sollte) man ihm einfach nur dankbar sein. Denn einen Anspruch hat man darauf nicht.

Geschrieben

Naja , du hast damals ein Bedürfnis erbracht und hast ein AR gekauft!

eingetragen und fertig!

Der SB wir verlangen , dass du ein neues aktuelles Bedürfnis nachweist und daraufhin erhältst du dann einen Voreintrag.

Es gibt auch Ämter da ist fast alles möglich! Frag einfach deinen SB!

Geschrieben
Danke an alle Sb sagte wenn Waffe wirtschaftlicher Totalschaden ist und Händler dies bestätigt, dann geht's, sonst nur mit Bedürfnis neuschönen Gruss

Dann kannst ja nun überlegen, ob du dir ein Wechselsystem kaufst oder eine neue Waffe mit neuem Bedürfnis!

Geschrieben

...und es gibt Lösungen einen MR223 Upper auf ein AR15 als Wechselsystem zu basteln.

Geschrieben
Danke an alle Sb sagte wenn Waffe wirtschaftlicher Totalschaden ist und Händler dies bestätigt, dann geht's, sonst nur mit Bedürfnis neuschönen Gruss

was muss den an einem ar15 defekt sein das daraus ein Wirtschaftlicher totalschaden wir??!! habe ich noch nie gehört.... :confused:

Geschrieben
was muss den an einem ar15 defekt sein das daraus ein Wirtschaftlicher totalschaden wir??!! habe ich noch nie gehört.... :confused:

Das ist ganz einfach, man muss nur den

mit dem AR15 machen. :chrisgrinst:
Geschrieben

Dann kauf dir halt eins. Hol dir ein Bedürfnis und gut ist.

Da du im Bereich IPSC schreibst, weise ich doch noch am Rande darauf hin, dass du auf eine weniger optimale Waffe für diesen speziellen Bereich wechselst.

Geschrieben
Ja wenn HK, dann aber ganz:-)

Nö, den Lower, wo keine PMags rein passen, können die mitsamt dem hässlichen Schubschaft gerne behalten.

Geschrieben

Der Schubschaft ist allerdings nicht schlecht. Funktion ist das Eine, Geschmackssache das Andere. Magpul bietet als Alternative EMAGs (20€) an. Die passen dann auf die gesamte Plattform. Die HK Mags sind sehr gut, aber eben auch teuer.

Ich würde auf den Lower aus Abzugsgründen verzichten. Da gibts leider nicht so viele Alternativen. Wobei die UHL auch ganz gut sind.

Geschrieben
Das ist ganz einfach, man muss nur den
mit dem AR15 machen. :chrisgrinst:

Falls du mal so auftauchst, eventuell im städtischen Hallenbad und feuern willst, Gewehr mit Mündung nach unten kurz ausschütteln. Soviel Zeit hat man meistens noch, bis der Bademeister kommt und einem das Schießen verbietet. Dann geht es auch.

Ansonsten, eines dieser Probleme, die praktisch für die meisten so selten sind wie der 6 im Lotto mit Zusatzzahl.

Gruß

Makalu

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