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IGNORED

Training für Bedürfnisnachweis nur mit erlaubnispflichtigen Waffen?


Blackfoot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich schieße seit einem Jahr ausschließlich Schwarzpulver. Da ja dann auch irgendwann mal der Wunsch nach Drehspielzeug ... etc. aufkommt möchte ich mir den Weg für eine gelbe WBK offenhalten.

Muß ich jetzt regelmäßig .22 lfb schießen oder reicht regelmäßiges Training mit BP (aus freier Waffe) mit 2400 Joule E0 aus? .22 lfb stände als Vereinswaffe zur Verfügung. Perkusionsrevolver leider nicht (und es gibt auch nicht gerade viele Schützen bei uns die einen haben, geschweige denn das ich so einen regelmäßig ausleihen könnte).

Geschrieben

Das Bedürfnis stellt der Verband aus.

In meinem (DSB) muß man halt KW trainiert haben, wenn man KW beantragen will und LW, wenn man LW beantragen will.

Kaliber ist wurscht.

Neue Gelbe WBK heißt wohl Perkussionsrevolver?

Dann braucht man aber kein eigenes Bedürfnis, wenn man die Neue Gelbe erstmal hat.

Sondern kaufen einen Perkussionsrevolver um den anderen ...

Geschrieben

Hallo Heletz,

ich hab noch keine WBK, möchte aber gern eine haben. Bisher habe ich nur freie Waffen geschossen die aber nicht mit einem Luftgewehr sondern eher mit einer Elefantenbüchse vergleichbar sind.

Im Verein sagte man mir aber das meine bisherigen zahlreichen Trainings mit diesen Waffen nicht für ein Bedürfnis ausreichen da nicht erlaubnispflichtig.

Sprich ich soll jetzt erst noch einmal ein Jahr KK schießen damit ein Bedürfnis begründet werden kann. Wenns nicht anders geht mache ich das ja auch, schieße aber nicht gern mit dem KinderKaliber.

Geschrieben
Im Verein sagte man mir aber das meine bisherigen zahlreichen Trainings mit diesen Waffen nicht für ein Bedürfnis ausreichen da nicht erlaubnispflichtig.

Hallo,

das ist absolut richtig. Du musst nachweisen, auch später,

dass du mit erleubnispflichtigen Waffen zumindest am Training teilnenommen hast.

Dazu genügt pro Eintrag ein Schuß mit einer x beliebigen erlaubnispflichtigen Waffe :).

Das sollte auch für einen "Stinker" zu schaffen sein. Sagt einer der selbst BP schießt.

Mehr steht dazu nicht im WaffG.

black count

Geschrieben

habs ja eigentlich gewußt, aber wollte es nicht wahr haben.

OK dann gibt es jetzt vorab immer ein Warmup und einen 1.41 Eintrag (das sind nur 30 Schuss pro Trainig)

Geschrieben
Das Bedürfnis stellt der Verband aus.

In meinem (DSB) muß man halt KW trainiert haben, wenn man KW beantragen will und LW, wenn man LW beantragen will.

Kaliber ist wurscht.

Die Anforderungen nach §14.4 WaffG bzw. der entsprechende Teil der Verwaltungsvorschrift unterscheiden nicht nach LW/KW.

Da du die Bescheinigung allerdings vom Verband benötigst, bist du damit auch den Regelungen des Verbandes unterworfen, wie heletz schon geschrieben hat. Unbedingt die Bedingungen deines Vereins/Verbands erfragen, wie und wann Bedürfnisse ausgestellt werden. Das variiert stark!

OK dann gibt es jetzt vorab immer ein Warmup und einen 1.41 Eintrag (das sind nur 30 Schuss pro Trainig)

Also ich halte das in Blackfoot's Situation für sinnlos (im Sinne von Trainingsfortschritt), aber ist wohl aufgrund der Situation nicht zu vermeiden.

Du willst (Perkussions-)Revolver schießen, musst aber 12 Monate mit Langwaffen trainieren, weil kein Perkussionsrevolver als Leihwaffe zur Verfügung steht?

Idee: Da dir das "KinderKaliber", wie du es nennst, keinen Spaß macht, kannst du vielleicht am GK-Training teilnehmen, so dein Verein dies anbietet. Du musst lediglich mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe trainieren, es muss allerdings nach dem WaffG keine sein, die du auf gelber WBK bekommen kannst. Vielleicht bekommst du die Bedürfnisbescheinigung auch nach 12 Monaten Training mit einem .357er Revolver oder einer .223, .308 oder was-auch-immer GK-Langwaffe. Aber: unbedingt VORHER mit dem Verein abklären, nicht dass du nach 12 Monaten erfährst, dass du die falsche Disziplin für den Bedürfnisnachweis trainiert hast.

Geschrieben
Also ich halte das in Blackfoot's Situation für sinnlos (im Sinne von Trainingsfortschritt), aber ist wohl aufgrund der Situation nicht zu vermeiden.

Brian,

ich halte die Situation nicht für sinnlos, ich kann dir versprechen, dass ich in der Disziplin 1.41 während der 18 Trainings einen gewaltigen Fortschritt erzielen werde (niemand wird sagen können dass ich mich da sportlich nicht weiter entwickelt hätte). Ein Bedürfnis vom Verband für was auch immer bekomme und mir dann das kaufe was ich möchte, mehr als gelb brauche ich eh nicht und da gibt es keine Voreinträge.

Nur weil die Scheiben beim BP größer sind ist es nicht einfacher, im Gegenteil. Du brauchst Wochen/Monate manchmal Jahre bis du dein Schätzchen kennst und weißt wie du es bei welcher Gelegenheit füttern musst. Das ist für mich der eigentliche Reiz an der Sache. Niemand drückt und drängt dich eine möglichst hohe Ring Zahl zu schießen und wenn du soweit bist das du die 9 oder 10 sicher halten kannst hole ich das nächste Schätzchen aus dem Schrank um es kennen zu lernen.

Geschrieben

Hallo Blackfoot,

in was für einem Verband bist du?

Irgend wie klingt das nach den Löchlestanzer.

Lass dir den Spaß am BP Schießen nicht durch Geschwätz verderben.

BP ist anspruchsvoll und spannend. Die Auswahl an Waffen und Munition ist gigantisch.

Mach ein wenig peng peng und die gelbe WBK ist kein Problem.

black count

Geschrieben
Hallo Blackfoot,

in was für einem Verband bist du?

Irgend wie klingt das nach den Löchlestanzer.

Lass dir den Spaß am BP Schießen nicht durch Geschwätz verderben.

BP ist anspruchsvoll und spannend. Die Auswahl an Waffen und Munition ist gigantisch.

Mach ein wenig peng peng und die gelbe WBK ist kein Problem.

black count

-- kommt doch auch auf das Schießbuch an, das man verwendet ... einem Freund von mir geht es ähnlich, der schreibt sich immer bloß ein z.B. 30 Schuß Kurzwaffe Kaliber .45 - ging vom Verband auch problemlos durch bisher.

Geschrieben

Ich bin beim DSB und hab es folgendermaßen gemacht.

Ich habe mir ein kleines Muttiheft gekauft und eine kleine Tabelle eingezeichnet, Datum, Schussanzahl, Kaliber, Waffe, Stempel/Unterschrift.

Nun habe ich ein Jahr lang abwechselnd mit dem Luftgewehr und der Luftpistole trainiert, das Training habe ich mir bestätigen lassen, wobei ich bei Kaliber -> KK für Kleinkaliber(4,5mm ist ein Kleinkaliber) und GK für Großkaliber (wenn ich denn mal schießen durfte) eintragen habe.

Bei Waffe habe ich lediglich KW -> für Kurzwaffe(Luftpistole) und LW -> für Langwaffe(Luftgewehr) eingetragen.

Nach einem Jahr und etlichen Trainingseinheiten habe ich dann einen Handschriftlichen Zettel bekommen, auf dem vermerkt war, dass ich Regelmäßig am sportlichen schießen teilgenommen habe und mir das Bedürfnis für Lang und Kurzwaffen sowie Pulverwaffen (VL) und ihren Treibladungsmitteln bescheinigt wird.

Unten drunter war noch der Vereinsstempel mit der dazugehörigen Unterschrift und dem Datum.

Mir ging es eigentlich um ein Bedürfnis zum Pulverschein, als um die erlaubnispflichtigen Waffen.

So bin ich dann zu meinen Sachbearbeiter gefahren, er nannte das sehr gut und mir stünde nun alles offen!

Immer im freundlichen und Fachlichen Gespräch, habe ich auch heute noch ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Sachbearbeiter.

schilfhalm

Geschrieben

@ Schilfhalm - das war noch früher, als der Vereinsvorstand das Bedürfnis bestätigt hat - heute muß das für erlaubnispflichtige Waffen der Dachverband machen. Der besagte Freund hatte seinen Pulverschein vor einem Knappen Jahr sogar ohne Vereinmitgliedschaft bekommen, ist mittlerweile aber ein einen Verein eingetreten (weil das Schießen als Gast auf Dauer zu teuer ist).

Geschrieben
Brian,

ich halte die Situation nicht für sinnlos, ich kann dir versprechen, dass ich in der Disziplin 1.41 während der 18 Trainings einen gewaltigen Fortschritt erzielen werde (niemand wird sagen können dass ich mich da sportlich nicht weiter entwickelt hätte).

Sorry, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich gebe dir natürlich Recht, dass du das, was du regelmäßig schießt, mit der Zeit besser schießt.

Mein Kommentar "sporttechnisch sinnlos" bezog sich nur darauf, eine Disziplin zu schießen, die dich anscheinend nicht (so sehr) interessiert, nur um einen Bedürfnisnachweis für die Waffe zu bekommen, die dich interessiert. Das ist eben der (imho seltenen) Situation geschuldet, dass keine Vereinswaffe in der von dir gewünschten Disziplin zur Verfügung steht.

Dass du 12 Monate an einem Training mit erlaubnispflichtiger Waffe teilnehmen musst, ist klar. Ich denke, du hast auch die für dich beste Lösung gefunden, in dem du vor dem SP-Training ein paar "Aufwärmübungen" mit einer KK oder was-auch-immer machst.

Fällt mir gerade ein:

Wenn man in der beschriebenen Situation (also >1 Jahr Mitgliedschaft und regelmäßiges SP-Training) hypothetisch heute mit dem wöchentlichen KK-LW-Training anfangen würde, kann man wann die gelbe WBK beantragen?

a) Nach 18 Trainingsterminen (Wochen), da Mitgliedschaft >1 Jahr

B) Nach 1 Jahr ab heute, da die Mitgliedschaft und das SP-Training überhaupt nicht zählen

c) Irgendein Termin dazwischen, z.B. nach 9 Monaten, da man für andere Bedürfnisnachweise eben auch 3 Monate Pause machen kann so lange man auf seine "einigermaßen verteilte" 18 Termine kommt.

Geschrieben
Fällt mir gerade ein:

Wenn man in der beschriebenen Situation (also >1 Jahr Mitgliedschaft und regelmäßiges SP-Training) hypothetisch heute mit dem wöchentlichen KK-LW-Training anfangen würde, kann man wann die gelbe WBK beantragen?

a) Nach 18 Trainingsterminen (Wochen), da Mitgliedschaft >1 Jahr

B) Nach 1 Jahr ab heute, da die Mitgliedschaft und das SP-Training überhaupt nicht zählen

c) Irgendein Termin dazwischen, z.B. nach 9 Monaten, da man für andere Bedürfnisnachweise eben auch 3 Monate Pause machen kann so lange man auf seine "einigermaßen verteilte" 18 Termine kommt.

Bin beim WSB und in der SPI. Mit SPI geht aber nur grün über Einzelbedürfnis nach 8.1 (das tue ich mir nicht an).

Da ich seit einem Jahr den Sportpass habe könnte ich bei 5 Trainings die Woche das Ganze in einem Monat abgefrühstückt haben. Rechtlich wäre das OK, wird mir der Verein aber so nicht durchgehen lassen und ich werde es auch nicht ansatzweise versuchen das so durchzuziehen denn die Leute im Verein sind nett zu mir (dem exotischem Stinker) und da muß ich Sie nicht mit Winkelzügen brüskieren.

Ich habe den Thread nur aufgemacht weil meine long Rifles doch etwas beleidigt waren weil Sie angeblich nicht "gut genug" sind und ich fremdgehen soll.

Ich werde jetzt ein paar Monate Löchle stanzen weil ich doch 18 Mal mit einer Waffe der beantragten Art trainiert haben muß und dann meine gelbe beantragen. Ist nicht eilig, soll nur vor einer möglicherweise erneuten Änderung des WaffG erfolgen. Und da bin ich noch gut in der Zeit.

Geschrieben
Fällt mir gerade ein:

Wenn man in der beschriebenen Situation (also >1 Jahr Mitgliedschaft und regelmäßiges SP-Training) hypothetisch heute mit dem wöchentlichen KK-LW-Training anfangen würde, kann man wann die gelbe WBK beantragen?

a ) Nach 18 Trainingsterminen (Wochen), da Mitgliedschaft >1 Jahr

b ) Nach 1 Jahr ab heute, da die Mitgliedschaft und das SP-Training überhaupt nicht zählen

c ) Irgendein Termin dazwischen, z.B. nach 9 Monaten, da man für andere Bedürfnisnachweise eben auch 3 Monate Pause machen kann so lange man auf seine "einigermaßen verteilte" 18 Termine kommt.

Du kannst einen Antrag auf WBK JEDERZEIT stellen....

Die Waffenbehörde wir ihn üblicherweise ablehnen, wenn kein(e)

- Verbandsbescheinigung

- Sachkundezeugnis

- Tresorquittung/Fotos

vorliegen.... :D

ansonsten: a )

Geschrieben
Ich bin beim DSB und hab es folgendermaßen gemacht.

...

Nun habe ich ein Jahr lang abwechselnd mit dem Luftgewehr und der Luftpistole trainiert, das Training habe ich mir bestätigen lassen, wobei ich bei Kaliber -> KK für Kleinkaliber(4,5mm ist ein Kleinkaliber) und GK für Großkaliber (wenn ich denn mal schießen durfte) eintragen habe.

Bei Waffe habe ich lediglich KW -> für Kurzwaffe(Luftpistole) und LW -> für Langwaffe(Luftgewehr) eingetragen.

Unten drunter war noch der Vereinsstempel mit der dazugehörigen Unterschrift und dem Datum.

Hallo schilfhalm,

das scheint noch aus alter Zeit zu stammen.

Wenn ich dich also richtig verstehe,hast du dir die Bescheinigung unrechtmässig durch Falschangaben erschlichen, indem du mit bedürfnisfreien Waffen trainiert hast, dies aber als Training mit bedürfnispflichtigen KK-Waffen (diese sind beim DSB Feuerwaffen in .22lfB deklariert) vermerkt hast? Und der Verein hat das auch noch abgezeichnet?

Da bestätigt sich doch mal wieder der Zwang zur Sachkundeprüfung

Oha !

MfG

LWB

Geschrieben
Hallo schilfhalm,

das scheint noch aus alter Zeit zu stammen.

Wenn ich dich also richtig verstehe,hast du dir die Bescheinigung unrechtmässig durch Falschangaben erschlichen, indem du mit bedürfnisfreien Waffen trainiert hast, dies aber als Training mit bedürfnispflichtigen KK-Waffen (diese sind beim DSB Feuerwaffen in .22lfB deklariert) vermerkt hast? Und der Verein hat das auch noch abgezeichnet?

Da bestätigt sich doch mal wieder der Zwang zur Sachkundeprüfung

Oha !

MfG

LWB

heletz hat den Nagel auf den Kopf getroffen und damit wäre eigentlich schon alles gesagt!

Aber ich habe mir auch nichts unrechtmäßiges erschlichen, ich habe lediglich das gemacht was von mir gefordert wurde um ein Bedürfnis nachzuweisen. .177 zählt nun mal zum Kleinkaliber (eine explizite Kaliberangabe wie z.B. .22kurz oder 6,35 Browning war nicht erforderlich) eine Pistole ist eine Kurzwaffe und ein Gewehr eine Langwaffe.

Es ging auch darum, dass trainiert wird und das habe ich getan. Mit was trainiert wird, war "damals" egal.

Zusätzlich habe ich aber außerdem noch meine Sachkunde für die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, Waffensachkundeprüfung und den Jagdschein gemacht.

Also den Zwang nach Sachkundeprüfungen hatte ich wahrscheinlich schon immer in mir gehabt.

schilfhalm

Geschrieben
.177 zählt nun mal zum Kleinkaliber

Es ist in diesem Fall nicht einmal Munition ;)

Geschrieben
Es ist in diesem Fall nicht einmal Munition ;)

Munition spielt in den Bedürfnisrichlinien keine Rolle, .177 kann man auch aus Waffen verschießen für die man eine Erwerbserlaubnis benötigt.

Was sind überhaupt erlaubnispfichtige Waffen? Steht in den Befürwortungsrichtlinien etwas von Erwerbserlaubnis:

Welcher Verband erlaubt die Teilnahme an Vorderladermeisterschaften ohne die Erlaubnis nach §27SprengG vorweisen zu müssen?

Irgendwo in den Tiefen von WO ist von einen Urteil die Rede, womit man mit Vorderladerschießen insbesonders die Sportschützeneigenschaft nachweist.

Es geht hier um das Bedürfnis Sportschütze, wenn man mit Vorderladerschießen nicht Sportschütze nach $14.4 ist, darf sich kein nur Druckluftschütze mehr als Sportschütze bezeichnen.

Geschrieben

Ich weiß zwar nicht, was der Kern deiner Aussage ist, aber bei einigen deiner Fragen hilft Google dir ;)

Geschrieben

Gedankengänge: Anerkantes Bedürfnis in BRD : Sportschütze

edit

Ich weiß zwar nicht, was der Kern deiner Aussage ist,...

eins muß man ihm lassen .... er ist Ehrlich

Archiviert

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