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IGNORED

Annahme von nicht regestrierten Waffen


willireuter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Könnte ein Waffenhändler nicht regestrierte Waffe (schwarze) anehmen und in sein Waffenhandelsbuch eintragen?

Sind die Waffen dann Legal und kann er die Waffen dann weiter verkaufen, oder kann solche Waffen nur die Behörde entgegennehmen?

Geschrieben
Könnte ein Waffenhändler nicht regestrierte Waffe (schwarze) anehmen und in sein Waffenhandelsbuch eintragen?

Sind die Waffen dann Legal und kann er die Waffen dann weiter verkaufen, oder kann solche Waffen nur die Behörde entgegennehmen?

Hallo Willireuter,

um Gottes Willen, Du bist in Deutschland. Das kann er natürlich nicht. Ist aber eigentlich auch vertändlich. Stell Dir mal vor, mit der Waffe wurde ein Verbrechen begangen und anschließend fände sie so den Weg in die Legalität.

Gruß RNehring

Geschrieben
Stell Dir mal vor, mit der Waffe wurde ein Verbrechen begangen und anschließend fände sie so den Weg in die Legalität.

Wo wäre das Problem, wenn diese Waffe dann legal wird? Soll sie lieber illegal bleiben?

Fasst alle Mauser 98 wurden schon zum Töten benutzt und sind jetzt in Jäger- oder Sportschützenhänden.

Geschrieben
Hallo Willireuter,

um Gottes Willen, Du bist in Deutschland. Das kann er natürlich nicht. Ist aber eigentlich auch vertändlich. Stell Dir mal vor, mit der Waffe wurde ein Verbrechen begangen und anschließend fände sie so den Weg in die Legalität.

Gruß RNehring

Ja gut das kann aber mit einer Legalen Waffe auch passieren.

Der Waffe ist es ja egal was damit passiert ist.

Mit einem K98 aus dem Weltkrieg zb. wurden ja auch Menschen ermordet und jetzt seht sowas legal bei nem Sammler oderJäger oder oder..

Entscheident ist doch eigentlich nur das der Besitzer Berechtigt ist und das die Waffe gemeldet ist. Oder??

Geschrieben

Ein Händler kann die Waffe annehmen, muss sie aber den zuständigen Stellen melden. Sollten die Stellen zustimmen, kann er sie auch bis zur Aufklärung des Sachverhaltes verwahren. Er kann auch gleichzeitig Besitzanspruch anmelden, sollte sich kein Halter feststellen lassen, die Waffe nicht in der Sachfahndung steht und nicht Deliktbelastet ist. Dann ist sie nach 6 Monaten Wartefrist seine, kann sie wo auch immer eintragen und ist legal geworden.

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich hatte mich wahrscheinlich ein bissel ungeschickt ausgedrückt. Ich hätte damit auch kein Problem, die Waffe kann ja nix dafür.

Ich dachte eigentlich eher an den neuen Besitzer. Er kauft eine Waffe im Laden und kennt die Herkunft nicht. Bei nächster Gelegenheit

bekommt er "netten" Besuch und ist alles wieder los. Die unangehmen Folgeerscheinungen einer Hausdurchsuchung gibt es gratis dazu.

Wenn es nach mir ginge, würde jeder die Chance bekommen, eine illegale zu legalisieren und anschließend mit WBK wiederzubekommen.

Und das ganze ohne Nachweis eines Bedürfnisses (auch für alle anderen).

Gruß RNehring

Geschrieben
Könnte ein Waffenhändler nicht registrierte Waffe (schwarze) anehmen und in sein Waffenhandelsbuch eintragen?

Ja natürlich. Geschieht ja auch dauernd. Und ist erwünscht.

Sind die Waffen dann legal und kann er die Waffen dann weiter verkaufen

Ja natürlich.

I.d.R. veranlasst ein umsichtiger Händler zusätzlich aber auch noch eine Sachfahndungsanfrage über die Behörde, um sicherzugehen, dass es sich nicht etwa um eine irgendwann früher einmal gestohlene Waffe handelt.

Carcano

Geschrieben
Ein Händler kann die Waffe annehmen, muss sie aber den zuständigen Stellen melden. Sollten die Stellen zustimmen, kann er sie auch bis zur Aufklärung des Sachverhaltes verwahren. Er kann auch gleichzeitig Besitzanspruch anmelden, sollte sich kein Halter feststellen lassen, die Waffe nicht in der Sachfahndung steht und nicht Deliktbelastet ist. Dann ist sie nach 6 Monaten Wartefrist seine, kann sie wo auch immer eintragen und ist legal geworden.

Muss er der zuständigen Stelle erklären woher er die Waffe hat?

Wie soll den herausgefunden werden ob die Waffe deliktbelastet ist, das ginge ja nur mit erheblichem Aufwand. ( die können ja schlecht die Projektilrillen mit allen bei Straftatten sichergestellten Projektilen vergleichen).

Einen Halter kann es ja nur geben wenn die Waffe von einem anderen Legalen Waffenbesitzer gestohlen wurden ist.

Sachfahndung das selbe.

Ich dachte eher an neinen Mauser K98 oder ne Luger die ne Oma oder ein Enkel findet nach dem Tot vom Opa.

Geschrieben
Muss er der zuständigen Stelle erklären woher er die Waffe hat?

Natürlich wird er gefragt, wie die Waffe in seinen Besitz kam.

Wie soll den herausgefunden werden ob die Waffe deliktbelastet ist, das ginge ja nur mit erheblichem Aufwand. ( die können ja schlecht die Projektilrillen mit allen bei Straftatten sichergestellten Projektilen vergleichen).

Och, die können so einiges.

Einen Halter kann es ja nur geben wenn die Waffe von einem anderen Legalen Waffenbesitzer gestohlen wurden ist.

Sachfahndung das selbe.

Die Waffe könnte ja auch aus dem Ausland stammen, oder aus D vor der Registrierungspflicht.

Ich dachte eher an neinen Mauser K98 oder ne Luger die ne Oma oder ein Enkel findet nach dem Tot vom Opa.

Ja, kann alles sein..........

Geschrieben

ZITAT(checker @ 26.07.2012 - 19:30) *

Muss er der zuständigen Stelle erklären woher er die Waffe hat?

Natürlich wird er gefragt, wie die Waffe in seinen Besitz kam.

Wie soll den herausgefunden werden ob die Waffe deliktbelastet ist, das ginge ja nur mit erheblichem Aufwand. ( die können ja schlecht die Projektilrillen mit allen bei Straftatten sichergestellten Projektilen vergleichen).

Och, die können so einiges.

Einen Halter kann es ja nur geben wenn die Waffe von einem anderen Legalen Waffenbesitzer gestohlen wurden ist.

Sachfahndung das selbe.

Die Waffe könnte ja auch aus dem Ausland stammen, oder aus D vor der Registrierungspflicht.

Ich dachte eher an neinen Mauser K98 oder ne Luger die ne Oma oder ein Enkel findet nach dem Tot vom Opa.

Ja, kann alles sein..........

1. Na gut dann kann er ja sagen wurde anoym abgegeben.

2. Können die schon, wenn ein berechtigter Verdacht vorliegt. Aber da die Kassen leer sind und der Aufwand nicht lohnt eher nicht.

3. Stimmt

Geschrieben

Interessantes Thema finde ich!

ZITAT(checker @ 26.07.2012 - 19:30) *

...

1. Na gut dann kann er ja sagen wurde anoym abgegeben.

...

Also analog zu einer Babyklappe ne "Waffenklappe" ? Liebe Behörde, die Waffe lag morgens beim Aufschließen plötzlich vorm Laden...

Tatsächlich fände ich es nicht schlecht, wenn es so einen Weg gäbe, der den "Abgebenden" der Waffe primär erstmal nicht mit der Behörde in Kontakt bringt!

Über diesen Umweg könnte ich mir vorstellen, dass so einige "Fundstücke" legalisiert würden...

Das mit dem "erben" illegaler Waffen nicht registrierter Waffen ist ja auch immer wieder ein spannendes Thema ;)

Geschrieben

In der Praxis können "Fundwaffen" im Waffenhandelsbuch eingetragen werden, solange es sich nicht um Kriegswaffen oder verbotene Waffen handelt. Eine Überprüfung der Seriennummer ist obligatorisch und kann bei jeder Polizeidienststelle bzw. direkt bei der Waffenbehörde durchgeführt werden. Die Daten des Finders müssen natürlich auch erfasst werden.

Wenn die Eigentumsverhältnisse nicht klar sind, wird es etwas komplizierter.

Es gibt dazu allerdings keinen offiziell beschriebenen Vorgang. Verständlicherweise sind die Behörden aber über jede Waffe froh die vom Dachboden in die Hände eines Berechtigten wandert.

Geschrieben
In der Praxis können "Fundwaffen" im Waffenhandelsbuch eingetragen werden, solange es sich nicht um Kriegswaffen oder verbotene Waffen handelt. Eine Überprüfung der Seriennummer ist obligatorisch und kann bei jeder Polizeidienststelle bzw. direkt bei der Waffenbehörde durchgeführt werden. Die Daten des Finders müssen natürlich auch erfasst werden.

Wenn die Eigentumsverhältnisse nicht klar sind, wird es etwas komplizierter.

Es gibt dazu allerdings keinen offiziell beschriebenen Vorgang. Verständlicherweise sind die Behörden aber über jede Waffe froh die vom Dachboden in die Hände eines Berechtigten wandert.

Es gab ja mal eine Amnestie, für die die Illegale Waffen abgeben.

Also wenn jetzt auf dem Dachboden bei dem Haus von Opa und Oma was er geerbt hat einen Mauser K98 findet aus dem Krieg wird er den ja wohl nicht bei der Behörde abgeben wenn er eine Strafe zu erwarten hat und bei einem Händler der seinen Namen auch bei der Behörde oder Polizei angeben muss wahrscheinlich dann auch nicht.

Und wieso soll ein Händler den annehmen wenn er nur Arbeit und Ärger damit und keinen Provit?

Geschrieben
Es gibt dazu allerdings keinen offiziell beschriebenen Vorgang. Verständlicherweise sind die Behörden aber über jede Waffe froh die vom Dachboden in die Hände eines Berechtigten wandert.

Auch wenn es hier heißt, dass alles gesagt sei, sehe ich das anders.

Die Behörden mögen froh darüber sein - mag so sein. Allerdings gab es bis zur Änderung 2002 auch die Möglichkeit, dass man als einfacher Erwerbsberechtigter illegale Waffen auf seine WBK nehmen konnte und sie so legalisieren konnte.

Mit der Änderung 2002 wurde das bewusst abgeschafft und der heutige Weg über Fundwaffen ist ja auch nur ein Winkelzug, damit überhaupt noch irgendwas geht. Wie gesagt, die Behörden mögen das praxisgerecht gut heißen - der Gesetzgeber ist allerdings offensichtlich der Meinung, dass illegale Waffen für immer in der Dunkelzone bleiben sollen.

bye knight

Geschrieben
Allerdings gab es bis zur Änderung 2002 auch die Möglichkeit, dass man als einfacher Erwerbsberechtigter illegale Waffen auf seine WBK nehmen konnte und sie so legalisieren konnte.

Das ist heute ganz genauso.

Carcano

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