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IGNORED

Waffenbesitzkarte - WBK aufbewahrung


Mixter

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@ dkp3011 & SDASS_Nico --> Ahhh, ich hab vergessen das Kommentarlotto abzustellen.

Sorry Jungs, für euch zwei hab ich leider nichts übrig außer smile & wave :bb1:

@ dkp3011 & SDASS_Nico

Sorry Jungs, für Euch zwei hab ich leider nichts übrig als :s82:

Ich hab meine WBK in die Klöppeldecke mit dem röhrenden Hirsch von Tante Elfriede (Gott hab sie selig!) eingenäht. Ich weiss, etwas phantasielos, aber immerhin ausreichend weil meine WBK nicht schiessen kann (ich hab sie beim Büchsenmacher für 547€ gesetzeskonform deaktivieren lassen).

Hier laufen aber auch ein paar humorlose Gesellen rum!

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wenn Dir die WBK abhanden kommen und jemand Unfug damit anstellt, erklärt Dir der Richter, was er für angemessen hält. Und weil das nicht geregelt ist, entscheidet er je nach Tagesform und kommt durch damit. Das dabei noch ein anderer Schwachmat beteiligt war, der ohne einen Personalausweis o.ä. eine Waffe verkauft, ist dann zweitrangig. Ich habe die meisten WBK übrigens im Handschuhfach, weil mein Auto immer in meiner Nähe und verschlossen ist.

Wenns nicht geregelt ist, entscheidet der Richter natürlich nach Tagesform. Wenns blöd läuft, wird dann gleich der Vollzugsbeamte mit der standrechtlichen Erschießung beauftragt :mp5:

Wo der Richter kein passendes Gesetz findet, da denkt er sich einfach ein Gesetz aus. Das folgt dem Rechtsgrundsatz "magna poena sine lege"!

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Wenns nicht geregelt ist, entscheidet der Richter natürlich nach Tagesform. Wenns blöd läuft, wird dann gleich der Vollzugsbeamte mit der standrechtlichen Erschießung beauftragt :mp5:

Wo der Richter kein passendes Gesetz findet, da denkt er sich einfach ein Gesetz aus. Das folgt dem Rechtsgrundsatz "magna poena sine lege"!

:ridiculous: You made my day, JAB. Aber bevor jemand meckert, hättest Du es vielleicht grün färben sollen.

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Meine WBK ist mal mit einem neuen Voreintrag für eine .45er auf dem Postweg von der Behörde zu mir verloren gegangen.

Das ist schon ein paar Jahre her und bis jetzt war zum Glück keiner damit einkaufen.

Es ist aber schon ein blödes Gefühl dass jemand damit auf meinen Namen eine Waffe kaufen könnte und alles Mögliche damit anstellt.

Dazu kommt noch der Aufwand der mit dem Verlust und der Ausstellung einer Ersatz-WBK verbunden ist.

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Wieso? Ich musste bisher immer den Perso beim Händler mit vorlegen. (Ist ja auch richtig so)

Demnach kann ich mit der WBK mit und ohne Voreintrag von Elfriede Donnerdübel kein Geld loswerden.

Unser Amt hat auch die Unart an sich WBKs als normalen Brief in die Post zu werfen. Daher fahre ich für meinen Papierkram grundsätzlich persönlich vorbei.

Das ist zwar extrem lästig aber dafür habe ich meine Dokumente gleich wieder zurück und brauche bei einer Verkehrskontrolle am Samstag Abend nicht lange erklären das die Waffe legal, die Karte beim Amt und das Amt im Wochenende ist.

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Meine WBK ist mal mit einem neuen Voreintrag für eine .45er auf dem Postweg von der Behörde zu mir verloren gegangen.

Dazu kommt noch der Aufwand der mit dem Verlust und der Ausstellung einer Ersatz-WBK verbunden ist.

... und genau aus DEM Grund schicke ich meine WBK nienicht irgendwohin! Das Versenden solch wichtiger Dokumente mittels Standartpost ist sowieso eine Unart und sollte überdacht werden!

Ich hab es bisher bei meinen 6 Kniften immer geschafft, persöhnlich im Amt vorbeizuschauen :rolleyes:

Und aufbewahren tu ich die Lappen im Rangebag zusammen mit dem Rest der nicht verschlusspflichtigen Utensilien...

LG: Steam

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Wieso? Ich musste bisher immer den Perso beim Händler mit vorlegen. (Ist ja auch richtig so)

Demnach kann ich mit der WBK mit und ohne Voreintrag von Elfriede Donnerdübel kein Geld loswerden.

Das WaffG sagt da aber etwas anderes.

§ 38 spricht lediglich davon, daß der, der Waffen führt, seinen BPA oder Paß

sowie WBK mitführen muß.

D.h. der Käufer muß, nachdem er die Waffe eworben hat und sie mitnimmt,

diese Dokumente vorweisen können und nur dem dort in Abs. 2 genannten

Personenkreis vorlegen können.

Und dazu gehört nicht er Überlasser...

Dem muß nach § 34 nur die EWB nachgewiesen werden; und das ist dann nur

das waffenrechtliche Dokument, gegen das die Waffe überlassen wird.

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§ 38 spricht lediglich davon, daß der, der Waffen führt, seinen BPA oder Paß

sowie WBK mitführen muß.

Ich bin verwirrt. Führen iSd WaffG oder reicht transportieren? Muss ich die WBK mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen können? Sorry, der Thread wird schon wieder so ernst.

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Und dazu gehört nicht er Überlasser...

Dem muß nach § 34 nur die EWB nachgewiesen werden; und das ist dann nur

das waffenrechtliche Dokument, gegen das die Waffe überlassen wird.

Nä, das Einzige, was man führen muss sind 2 Peacemaker.

Den legalen Waffenbesitzer erkennt man dann daran, dass er auch auf 50m noch jedes Seil mit nem Deutschuss aus der Hüfte zerlegt um den Kameraden vorm Galgen zu bewahren.

Um das Niveau des Tröt anzuheben: Jeahhh - Ich hab in Deutschland noch keinen Paragraphen gesehen, der mir verbietet mit meinem Mustang und der Winchester in der Satteltasche durchs Revier zu reiten :hi:

Im Gesetz steht nur was vom Verbot, aus Kraftfahrzeugen zu schießen, und in der UVV steht, man darf nicht mit geladener Waffe aufn Hochsitz steigen. Ein Gaul ist aber nunmal kein Hochsitz.

Wie gesagt, mir ist die gesetzeskonforme Jagd wichtig, und ich kann derzeit nix finden, was z.B. das Ein- und Anschießen vom Pferd aus verbietet... :ridiculous:

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