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IGNORED

Waffenhandel im kleinen Rahmen ?


Chicago

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Geschrieben

Die Frage ist berechtigt und vermutlich auch der Grund, warum das nicht gemacht wird (?). Wie gesagt, mit Handel usw. habe ich mich nicht beschäftigt. Aber für die Aufbewahrung bei Nebenerwerb wäre es halt eine Idee gewesen.

Oder geht folgendes:

N kauft bei Erbe den Nachlaß. Eintrag ins Buch bei N.

N fährt damit zu H, der nimmt das in sein Buch auf. Austrag bei N.

N findet Käufer für die Waffe, holt bei H die Waffe ab und versendet sie sofort/bringt sie zum Neueigentümer (Austrag H, Eintrag N, Austrag N). Wichtig: keine Aufbewahrung "über Nacht" bei N.

Keine Ahnung, ob alle Ein- und Austragungen richtig sind/erforderlich sind :-) (Ohne Fachkunde nicht so einfach zu überblicken).

Hört sich auch ziemlich kompliziert an und fallenträchtig (was, wenn N doch mal zuhause aufbewahrt, Kunde nicht angetroffen etc.), also wohl doch nicht so praktikabel.

Nachtrag:

N könnte den Kunden auch einfach zu H schicken. Hat den Vorteil für H, dass evtl. noch kleineres Zubehör direkt vor Ort gekauft wird. Ob N das wirklich will (bleibt der Kunde bei N oder geht er zu H für weitere Käufe?) muss sich N dann überlegen.

Geschrieben
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frag mal deinen SB, der wird dir ganz schne sagen was er davon hält. Und wenn dem das nicht passt wird er dir eine Menge Steine in den Weg werfen....

Darf ich mir die Antwort kopieren? Die passt nämlich in jeden zweiten Thread in diesem Unterforum.

Wobei mein Beitrag wirklich sehr äh exotisch war. Aber ist die Konstellation wirklich unmöglich? Und wenn ja warum?

Geschrieben
Hallo zusammen!

Ich würde gerne wissen, ob man Waffenhandel auch im kleinen Rahmen betreiben kann ?

Zum Beispiel. wenn man nur ca. 5 Waffen nebenberuflich im Jahr verkauft und das nur über Internet ohne eigenes Ladengeschäft ??

Oder gibt es da Vorschriften die besagen, ab welchen Verkaufszahlen oder Warenmengen Waffenhandel, Waffenhandel ist ???

Gruß

Ich sag mal so. Ich kenne einen Jäger der die Waffensachkunde nur für Pistolen u. Revolver zum Verschießen von Patronenmunition;Schalldämpfer abgelegt hat und die Waffenhandelslizenz beantragt hat. Einen Tresorraum brauch er nicht, großer Tressor reicht sind ja nur Kurzwaffen laut Behörde.

Nun mag man sich fragen was er davon hat.

Wenig Gebühren bei der Behörde.

Geringe Kosten durch Prüfung.

Als Jäger kann er eh so viele Langwaffen kaufen wie er will für sich, Munition ebenfalls und jetzt auch Kurzwaffen und SD.

Kommt problemlos auf die IWA mit seinen Kumpels.

Ab und zu verkauft er was das damit er auch dem Handel nachkommt.

Fazit: Das richtige Hobby für Leute die einen festen Job haben und sich so problemlos alles kaufen können ohne einen SB fragen zu müssen.

Geschrieben
Da wäre ich sehr vorsichtig. Wer nur an sich selbst verkauft macht die Behörden neugierig. Und das ist nie gut.

Du meinst, wenn er irgendwann 20 Vorführwaffen hat, aber nie eine verkauft (an sich selber kann er ja auch nur mit Voreintrag verkaufen...).

Gruß

Erik

Geschrieben
Fazit: Das richtige Hobby für Leute die einen festen Job haben und sich so problemlos alles kaufen können ohne einen SB fragen zu müssen.

Da aber nun mittlerweile so ziemlicher jeder Umgang mit Schusswaffen unter dem Vorbehalt steht, dass er zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen muss, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass der Erwerb und Besitz von Schusswaffen unter dem "Deckmantel" des Waffenhandels zur jahrelangen, ausschließlich privaten Nutzung (und somit letztendlich lediglich zur Umgehung der Bedürfnisbeschränkungen) dauerhaft funktioniert.

Vorführung beim Kunden oder Einschießen mag ja als "Händlerbedürfnis" noch durchgehen, aber (jahrelange private) Trainings- und Wettkampfteilnahme?

Geschrieben
Da aber nun mittlerweile so ziemlicher jeder Umgang mit Schusswaffen unter dem Vorbehalt steht, dass er zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen muss, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass der Erwerb und Besitz von Schusswaffen unter dem "Deckmantel" des Waffenhandels zur jahrelangen, ausschließlich privaten Nutzung (und somit letztendlich lediglich zur Umgehung der Bedürfnisbeschränkungen) dauerhaft funktioniert.

Vorführung beim Kunden oder Einschießen mag ja als "Händlerbedürfnis" noch durchgehen, aber (jahrelange private) Trainings- und Wettkampfteilnahme?

Was funktioniert schon auf dauer?????????

Wen morgen die Grünen das sagen haben gibt es auch keine Waffen mehr in Privater Hand.

Solange es geht geht es eben und wenn nicht Pech, dann gibt man die Sachen wieder ab.

Das einzige was schwierig ist nur die Püfung für Pistolen u. Revolver zu machen, die meisten IHKs sagen das geht nicht und es muss mindestens noch Büchsen u Flinten oder Muniton für Lang oder Kurzwaffen mitgemacht werden. Wären dann Mehrkosten.

Geschrieben
Wo haste das her? Gibts dazu Kommentare?

Das steht in § 15 Abs.2 Einkommensteuergesetz : "eine selbständige NACHHALTIGE Tätigkeit, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als BETEILIGUNG AM ALLGEMEINEN WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHR darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betä#tigung weder als Ausübung von Land und forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes (§18EStG) noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

Darüber hinaus darf die Tätigkeit nicht rein vermögensverwaltend sein (reine Vermietung).

"Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Vorraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

WICHTIG: Um umsatzsteuerlich als Unternehmer definiert zu werden braucht es KEINE Gewinnerzielungsabsicht.

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