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IGNORED

Darf ich das Messer führen ?


Messermessut

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Geschrieben

Also mir ist es wie geschildert ergangen. Insgesamt ist ein halbes Jahr verstrichen, bis das Amtsgericht letztendlich eingestellt hat und ich mein Eigentum jetzt aus der Asservatenkammer abholen kann. Mein Fall war eigentlich eindeutig im Gesetz geregelt (Transport im verschlossenen Behältnis) wurde aber garnicht beachtet, Hinweis auf Urteil vom Amtsgericht Kiel zum Transport im sogar unverschlossenen Rucksack: Ebenfalls kein Einlenken. Man hat bis zum Leiter einfach am Führvorwurf festgehalten.

Wenn die Behörde stur ist, lässt sie sich nicht von ihrer Meinung abbringen und wenn die erste Instanz sich genauso anstellt, hat man erstmal den Salat.

Geschrieben

Das ist natürlich mehr als ärgerlich. Aber was soll der normale Bürger (und ich) jetzt tun? Gar kein Messer mitnehmen, weil jemand die Regeln nicht kennt? Eine solche Selbstbeschränkung kommt für mich nicht in Frage.

Geschrieben
Nur weil ein kontrollierender Beamter vor Ort ein Messer nicht zuordnen kann, mache ich mir nicht in die Hose.

Solange das Messer zweifelsfrei exakt nach den Waffengesetz zulässig ist, stört mich eine falsche Vor-Ort-Einschätzung nur vorrübergehend.

Ja eben. Und wohlgemerkt - wir reden hier nicht über irgendeine feinsinnige juristische Auslegbarkeit....

Im Gesetz steht "feststellbar", und es ist VOR ORT und SOFORT objektiv erkennbar, dass dieses Messer eben nicht feststellbar ist.

Es sei denn, es wäre Verwaltungs- bzw. Polizei-Realität in diesem Land, dass mir jemand erklärt, mein erkennbar rotes Fahrzeug sei blau...

Wenn auch objektive TATSACHEN "disponibel" sind, dann ist G. Orwells 1984 doch Realität geworden.

Ihr merkt, noch habe ich die Hoffnung in und mit diesem Land nicht aufgegeben.

Geschrieben

Sofort und eindautig feststellbar war bei mir auch, dass mein Messer im verschlossenen Rucksack war und ein handelsübliches Einhandmesser. Die erste Sachverhaltsfeststellung war trotzdem Führen und verbotener Gegenstand. Dan schaut man schon etwas sparsam, wenn die eigene Zitierung des WaffG einfach verpufft.

Geschrieben

Weil das Thema passt, hätte ich auch mal gerne eine Einschätzung.

Das Messer auf dem Bild habe ich mir vor knapp einem Jahrzehnt gekauft. Die Daumenauflage (rot) lässt sich ohne Weiteres abschrauben.

messeroqzih.jpg

Das Problem: Ich kann das Messer trotzdem noch mit einer Hand öffnen, wenn ich den Daumen auf die Klinge drücke. Theoretisch kann ich das aber bei jedem Klappmesser ohne Daumenpin oder -auflage.

Darf man es nun führen oder nicht?

Danke.

Gruß

asmr

Geschrieben

Wie schon x-mal gesagt (zuletzt hier vor nicht allzulanger Zeit durch UweWittenburg):

Es kommt NICHT darauf an, ob man ein Klappmesser, welches konstruktiv nicht (mehr) darauf angelegt ist, einhändig geöffnet und festgestellt zu werden,

mit einigen Tricks bzw. Geschick doch irgendwie einhändig öffnen und feststellen kann. Es kommt auf die Ausstattung und Konstruktion an.

Dan schaut man schon etwas sparsam, wenn die eigene Zitierung des WaffG einfach verpufft.

Na gut - ab irgendeinem Zeitpunkt nimmt das dann Züge eines Willkürstaates an.

Ob dies aber die Richtschnur unseres Handelns (bzw. unserer Freiheiten) sein soll...

Geschrieben

Es ist eben wie Uwe uns schon tausendmal erklären wollte: Theorie und Praxis liegen oft weit auseinander. Interpretierbare Sachen sollte man daher mit größter Vorsicht behandeln.

Im vorliegenden Fall hat dies aber nichts Willkür zu tun, sondern schlicht mit mangelhafter Ausbildung und absoluter Sturheit.

Geschrieben
Na gut - ab irgendeinem Zeitpunkt nimmt das dann Züge eines Willkürstaates an.

:icon14:

Ich war eigentlich entsetzt, als ich den Sachverhalt von "schiiter" per PN geschildert bekam!

Das ist genau die Tendenz, vor der ich versuche mit versteckten Hinweisen zu warnen!

Geschrieben
Es ist eben wie Uwe uns schon tausendmal erklären wollte: Theorie und Praxis liegen oft weit auseinander. Interpretierbare Sachen sollte man daher mit größter Vorsicht behandeln.

Im vorliegenden Fall hat dies aber nichts Willkür zu tun, sondern schlicht mit mangelhafter Ausbildung und absoluter Sturheit.

Ist ja auch wirklich schwer zu glauben!

Ich kann aber mit den Anfeindungen hier im Forum gut leben, ich weiß aber wie es läuft und wer es nicht wahrhaben will, naja, ist nicht mein Ding!

Ich hätte in Deinem Fall wirklich nicht gedacht, dass man das bis zum Richter so "durchlaufen" läßt!

Aber ich bin auch noch lernfähig! :rolleyes:

Gruß

Uwe

Geschrieben
Im vorliegenden Fall hat dies aber nichts Willkür zu tun, sondern schlicht mit mangelhafter Ausbildung und absoluter Sturheit.

Die meisten von den Beamten haben vom WaffG nicht viel Ahnung.

Ausgenommen die, die selber Jäger, Sportschütze oder Sammler sind.

Fordere doch eine Aussagekräftige Stellungnahme vom Chef der zuständigen PD ein.

Mein Freund, selber PVB, schreibt für mich solche beschwerden und er weis auch an wen man die richtet,

dass sie auch ankommen.

Wie lautet nochmal der Leitsatz?

....Sch**** rollt bergab...

Schnuffi

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