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IGNORED

Mal wieder eher was positives - von Focus


Makalu

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... was m.M.n. nicht so ganz stimmt. Stichpunkte Waffenschein, Haftpflichtversicherung.

Nicht ganz falsch, daher vielleicht das Ergebnis redaktioneller Verschlimmbesserung.

Der Waffenschein ist grundsätzlich max. 3 Jahre gültig (§ 10 Abs. 4 WaffG) und

für ihn ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 5. WaffG)

Dein

Mausebaer

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Nicht ganz falsch, daher vielleicht das Ergebnis redaktioneller Verschlimmbesserung.

Der Waffenschein ist grundsätzlich max. 3 Jahre gültig (§ 10 Abs. 4 WaffG) und

für ihn ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 5. WaffG)

Dein

Mausebaer

Da hast du recht, habe mich auch etwas unklar ausgedrückt. Nur die Passage erweckt den Eindruck, dass man eine WBK+WS+Haftpflicht braucht um eine Waffe zu erwerben/besitzen.

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