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Mal wieder eher was positives - von Focus


Makalu

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Geschrieben

Positiv, dass sich jemand für die Aufklärung der "Massen" einsetzt. Aber, entweder ist mein Leseverständnis schlecht, oder ich habe da was entdeckt, was m.M.n. nicht so ganz stimmt. Stichpunkte Waffenschein, Haftpflichtversicherung.

Geschrieben
... was m.M.n. nicht so ganz stimmt. Stichpunkte Waffenschein, Haftpflichtversicherung.

Nicht ganz falsch, daher vielleicht das Ergebnis redaktioneller Verschlimmbesserung.

Der Waffenschein ist grundsätzlich max. 3 Jahre gültig (§ 10 Abs. 4 WaffG) und

für ihn ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 5. WaffG)

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Nicht ganz falsch, daher vielleicht das Ergebnis redaktioneller Verschlimmbesserung.

Der Waffenschein ist grundsätzlich max. 3 Jahre gültig (§ 10 Abs. 4 WaffG) und

für ihn ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 5. WaffG)

Dein

Mausebaer

Da hast du recht, habe mich auch etwas unklar ausgedrückt. Nur die Passage erweckt den Eindruck, dass man eine WBK+WS+Haftpflicht braucht um eine Waffe zu erwerben/besitzen.

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