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dp1 übung


joachim1970nrw

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GUTEN ABEND

ICH HABE EINE CZ SP1 SHADOW-MAMBA MEINE FRAGE IST OB DIESE WAFFE FÜR DP1 ÜBUNGEN ZUGELASSEN IST ODER NICHT.

IST DIESE WAFFE IRGENDWO IN EINER BEHÖRDE EINGESETZT?

ZB POLIZEI ZOLL ARMEE?

WENN IRGENDEINE BEHÖRDE AUF DER WELT SIE EINSETZT KANN ICH DAMIT AUCH AN WETTKÄMPFE TEILNEHMEN.

KANN JEMAND WEITERHÄLFEN? :confused:

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Die Mamba wohl definitiv nicht, weil es eben nur eine vom Händler getunte Variante der Shadow ist.

Und selbst bei der Shadow halte ich es für sehr unwahrscheinlich, einfach weil als Dienstpistole der Service Pistole 01 eher die Tactical gedacht ist.

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Meinst Du BDMP DP1.

Ich durfte bei der LM DP1 mit der Mamba bei DP2 mitmachen. Hies zwar ist getunt, aber die Massnahmen sind nicht so wesentl. dem Grundmodell gegenueber. Meine Platzierung war dementsprechend in der Mitte der Ergebnisliste angesiedelt, war fuer mich dann auch in Ordnung so.

Michael

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Also die Liste kann schon mal nicht stimmen.

Die Glock 17L war seit jeher auf allen BDMP-Dienstpistolenauflistungen drauf und zwar für DP1 und DP2 zugelassen. Warum fehlt die hier?

Ansonsten auf die Threadstarterfrage, welche CZ75-Versionen genau beim BDMP für welche DP-Disziplinen zugelassen sind:

Hier eine präzise Auflistung aus dem Internet/SLG:

  • Für BDMP DP1 zugelassen: CZ 75 SP-01 und CZ 75 SP-01 Phantom
  • Für BDMP DP2 zugelassen: CZ 75 SP-01 Shadow und CZ 75 SP-01 Shadow Mamba
  • Für DP1 od. DP2 gar nicht zugelassen: CZ 75 SP-01 Viper

Dies ist von einer Webseite einer großen BDMP-SLG entnommen, gehe mal davon aus, dass die das mit dem BDMP vor Veröffentlichung abgesprochen haben, falls nicht wäre eine Klarstellung toll.

Eine gewisse Abzugsüberarbeitung oder geringfügig andere Griffschalen oder eine gering andere/bauartgleiche Visierung führen ja ansonsten auch nicht zum Startverbot DP1 od. DP2.

Wobei ja eigentlich auch das Bundesverwaltungsamt verbindliche Auskunft geben könnte, mit welchen Waffen man genau in welcher Disziplin starten darf.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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Nun ja, eine Abschliessende Liste gibts da noch nicht, die müsste ja immer gepflegt und aktualisiert werden. Du kannst mit praktisch jeder Pistole bei DP1 starten, bist allerdings in der Nachweispflicht über deren Nutzung bei einer Behörde(weltweit) - Dafür gibts Fachliteratur oder diverse Internetseiten-oder der Hersteller gibts gleich mit an(macht SigSauer so).

LG: Steam

PS: So schlimm ist das mit der Mamba doch gar nicht....da haste eben noch ein Bedürfniss für ne richtige Dienstpistole :rolleyes:

Edit: Verstellbares visier/Micrometervisier ist ebenfalls Hundepfui bei DP1....

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Meinst Du BDMP DP1.

Ich durfte bei der LM DP1 mit der Mamba bei DP2 mitmachen. Hies zwar ist getunt, aber die Massnahmen sind nicht so wesentl. dem Grundmodell gegenueber. Meine Platzierung war dementsprechend in der Mitte der Ergebnisliste angesiedelt, war fuer mich dann auch in Ordnung so.

Michael

ja genau ich bin aber in einer rag tätig dort sin vieleicht andere bestimmungen

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Dann musst Du Dir die dortigen Bestimmungn mal irgendwie in Schriftforum geben lassen. Bei den Reservisten muss es doch auch soetwas wie ein Regelwerk o. einen zustaendigen Referenten geben.

Michael

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Also die Liste kann schon mal nicht stimmen.

Die Glock 17L war seit jeher auf allen BDMP-Dienstpistolenauflistungen drauf und zwar für DP1 und DP2 zugelassen.

Warum fehlt die hier?

iplin starten darf.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

Frage doch bitte unseren Bundesreferenten Kurt Weber, da diese Liste von Ihm stammt....

Schöne Grüße

Jens

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Du kannst mit praktisch jeder Pistole bei DP1 starten, bist allerdings in der Nachweispflicht über deren Nutzung bei einer Behörde(weltweit)

Dafür gibts Fachliteratur oder diverse Internetseiten-oder der Hersteller gibts gleich mit an(macht SigSauer so).

Eben.

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