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WBK wer macht Austrag?


heeragon

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Hallo

Ich habe noch nie eine Waffe an einen Händler verkauft deswegen muss ich hier fragen´:

Darf ein Händler mit WHL eine Selbstladepistole aus der grünen WBK austragen? (NRW)

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Hallo

Ich habe noch nie eine Waffe an einen Händler verkauft deswegen muss ich hier fragen´:

Darf ein Händler mit WHL eine Selbstladepistole aus der grünen WBK austragen? (NRW)

Ein- und Austragungen in einer WBK darf in jedem Fall nur Deine zuständige Behörde.

Sende die WBK zusammen mit dem Kaufvertrag an Deinen SB und alles wird gut.

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Hab heute mit einem Händler telefoniert der meinte er würde die Waffe bei mir austragen!

Dann trägt er aber nur seine Daten in der Spalte "überlassen an" ein. Die Austragung ist erst komplett, wenn die Behörde ihren Stempel da rein macht. Wenn die Behörde einen Drucker für die Eintragungen hat, wie die Kölner Behörde in meinem Fall, dann würde ich darauf bestehen, das der Händler nicht in meiner WBK herumschmiert. Gedruckt sieht viel sauberer, lesbarer und hübscher aus. Die Behörde empfiehlt im übrigen auch, das sie alle Eintragungen vornehmen sollte.

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Dann trägt er aber nur seine Daten in der Spalte "überlassen an" ein. Die Austragung ist erst komplett, wenn die Behörde ihren Stempel da rein macht. Wenn die Behörde einen Drucker für die Eintragungen hat, wie die Kölner Behörde in meinem Fall, dann würde ich darauf bestehen, das der Händler nicht in meiner WBK herumschmiert. Gedruckt sieht viel sauberer, lesbarer und hübscher aus. Die Behörde empfiehlt im übrigen auch, das sie alle Eintragungen vornehmen sollte.

Aber im Original sehen muss der Händler die WBK so oder so. (afair)

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Aber im Original sehen muss der Händler die WBK so oder so. (afair)

Und bei mir hat ein Händler die Herausgabe einer bezahlten Waffe verweigert, bis er HANDSCHRIFTLICH in der WBK rumschmieren durfte.

Habe mich lange genug mit ihm darum gestritten, und mein SB wollte auch den Eintrag problemlos vornehmen.

Dafür habe ich jetzt zumindest einen einmaligen Eintrag.

Da steht, dass ich stolze Besitzer eines GEWER's bin ! :ridiculous:

Ich hab selten meinen SB so lachen sehen ... :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup:

Jedenfalls ist dieser Händler bei mir unten durch und ich wollte eigentlich noch einiges bei ihm kaufen...

MfG

LWB

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Und bei mir hat ein Händler die Herausgabe einer bezahlten Waffe verweigert, bis er HANDSCHRIFTLICH in der WBK rumschmieren durfte.

Habe mich lange genug mit ihm darum gestritten, und mein SB wollte auch den Eintrag problemlos vornehmen.

Dafür habe ich jetzt zumindest einen einmaligen Eintrag.

Da steht, dass ich stolze Besitzer eines GEWER's bin ! :ridiculous:

Ich hab selten meinen SB so lachen sehen ... :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup:

Jedenfalls ist dieser Händler bei mir unten durch und ich wollte eigentlich noch einiges bei ihm kaufen...

MfG

LWB

Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!!

Im Thread geht's aber ums austragen!

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Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!!

Im Thread geht's aber ums austragen!

Aber nicht HANDSCHRIFTLICH ! Das kann man auch sauber mit einer Maschine, oder als Händler sogar mit einem Drucker machen, und muss nicht rumschmieren ohne Rechtschreibprüfung. Ausserdem war es für meinen SB ok, wenn er ein schreiben mit der Überlassung beigelegt hätte.

Aber egal, ist hier OT, hast Recht, ist mir nur gerade so eingefallen...

Also BTT..

MfG

LWB

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Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!!

Muss er? Steht wo ? § Absatz Satz?

Viel Spaß beim Suchen. Ich würd mir das verbitten, dass Kreti und Pleti in amtliche Dokumente malen...

Gruß

Erik

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Muss er? Steht wo ? § Absatz Satz?

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

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§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

...

Erstaunlich, aber eindeutig. Ich hab mich gewundert, dass es bei mir überwiegend so ist, dass die Behörde die Eintragungen gemacht hat. Liegt allerdings dann wohl daran, dass ich die Gewehre mit dem JJS gekauft habe und da wird nicht eingetragen...

Gruß

Erik

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