heeragon Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Hallo Ich habe noch nie eine Waffe an einen Händler verkauft deswegen muss ich hier fragen´: Darf ein Händler mit WHL eine Selbstladepistole aus der grünen WBK austragen? (NRW)
Guest Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 HalloIch habe noch nie eine Waffe an einen Händler verkauft deswegen muss ich hier fragen´: Darf ein Händler mit WHL eine Selbstladepistole aus der grünen WBK austragen? (NRW) Ein- und Austragungen in einer WBK darf in jedem Fall nur Deine zuständige Behörde. Sende die WBK zusammen mit dem Kaufvertrag an Deinen SB und alles wird gut.
Wodan Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Kreispolizeibehörde. Quasi genauso wie beim Eintragen. Anzeigen musst Du den Verkauf dort ja eh...
heeragon Posted March 2, 2012 Author Posted March 2, 2012 Hab heute mit einem Händler telefoniert der meinte er würde die Waffe bei mir austragen!
Hob Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Hab heute mit einem Händler telefoniert der meinte er würde die Waffe bei mir austragen! Dann trägt er aber nur seine Daten in der Spalte "überlassen an" ein. Die Austragung ist erst komplett, wenn die Behörde ihren Stempel da rein macht. Wenn die Behörde einen Drucker für die Eintragungen hat, wie die Kölner Behörde in meinem Fall, dann würde ich darauf bestehen, das der Händler nicht in meiner WBK herumschmiert. Gedruckt sieht viel sauberer, lesbarer und hübscher aus. Die Behörde empfiehlt im übrigen auch, das sie alle Eintragungen vornehmen sollte.
heeragon Posted March 2, 2012 Author Posted March 2, 2012 Dann trägt er aber nur seine Daten in der Spalte "überlassen an" ein. Die Austragung ist erst komplett, wenn die Behörde ihren Stempel da rein macht. Wenn die Behörde einen Drucker für die Eintragungen hat, wie die Kölner Behörde in meinem Fall, dann würde ich darauf bestehen, das der Händler nicht in meiner WBK herumschmiert. Gedruckt sieht viel sauberer, lesbarer und hübscher aus. Die Behörde empfiehlt im übrigen auch, das sie alle Eintragungen vornehmen sollte. Aber im Original sehen muss der Händler die WBK so oder so. (afair)
LWB Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Aber im Original sehen muss der Händler die WBK so oder so. (afair) Und bei mir hat ein Händler die Herausgabe einer bezahlten Waffe verweigert, bis er HANDSCHRIFTLICH in der WBK rumschmieren durfte. Habe mich lange genug mit ihm darum gestritten, und mein SB wollte auch den Eintrag problemlos vornehmen. Dafür habe ich jetzt zumindest einen einmaligen Eintrag. Da steht, dass ich stolze Besitzer eines GEWER's bin ! Ich hab selten meinen SB so lachen sehen ... :eclipsee_gold_cup: Jedenfalls ist dieser Händler bei mir unten durch und ich wollte eigentlich noch einiges bei ihm kaufen... MfG LWB
CZM52 Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Und bei mir hat ein Händler die Herausgabe einer bezahlten Waffe verweigert, bis er HANDSCHRIFTLICH in der WBK rumschmieren durfte.Habe mich lange genug mit ihm darum gestritten, und mein SB wollte auch den Eintrag problemlos vornehmen. Dafür habe ich jetzt zumindest einen einmaligen Eintrag. Da steht, dass ich stolze Besitzer eines GEWER's bin ! Ich hab selten meinen SB so lachen sehen ... :eclipsee_gold_cup: Jedenfalls ist dieser Händler bei mir unten durch und ich wollte eigentlich noch einiges bei ihm kaufen... MfG LWB Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!! Im Thread geht's aber ums austragen!
LWB Posted March 2, 2012 Posted March 2, 2012 Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!!Im Thread geht's aber ums austragen! Aber nicht HANDSCHRIFTLICH ! Das kann man auch sauber mit einer Maschine, oder als Händler sogar mit einem Drucker machen, und muss nicht rumschmieren ohne Rechtschreibprüfung. Ausserdem war es für meinen SB ok, wenn er ein schreiben mit der Überlassung beigelegt hätte. Aber egal, ist hier OT, hast Recht, ist mir nur gerade so eingefallen... Also BTT.. MfG LWB
erstezw Posted March 3, 2012 Posted March 3, 2012 Laut WaffG MUSS der Händler die Waffe EINTRAGEN!!!! Muss er? Steht wo ? § Absatz Satz? Viel Spaß beim Suchen. Ich würd mir das verbitten, dass Kreti und Pleti in amtliche Dokumente malen... Gruß Erik
PeterS Posted March 3, 2012 Posted March 3, 2012 Muss er? Steht wo ? § Absatz Satz? § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
erstezw Posted March 3, 2012 Posted March 3, 2012 § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht... Erstaunlich, aber eindeutig. Ich hab mich gewundert, dass es bei mir überwiegend so ist, dass die Behörde die Eintragungen gemacht hat. Liegt allerdings dann wohl daran, dass ich die Gewehre mit dem JJS gekauft habe und da wird nicht eingetragen... Gruß Erik
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.