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IGNORED

RLP nur noch 20kg NC Pulver?


MichaelKi

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Hallo,

in Rheinland Pfalz gab es eine Reform. Bisher war die Gewerbeaufsicht für meinen Pulverschein zuständig. Dort wurden mir 20kg NC Pulver in meinen Pulverschein eingetragen. Auf meine Frage hin, was ich mache, wenn vor Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren die Menge erreicht wird, wurde mir gesagt, dass ich dann auf Antrag eine größere Menge eingetragen bekomme.

Seit 2012 ist nun meine untere Waffenbehörde für diese Vorgänge zuständig und ich habe mal mit der Dame gesprochen wie lange sie für eine Verlängerung in etwa braucht und wie kurzfristig ein Antrag auf Erhöhung der maximalen Pulvermenge bearbeitet wird. Ihre Aussage war:"In 5 Jahren gibt es maximal 20kg. Mehr dürfe Sie nicht eintrage".

Nach einer längeren Diskussion signalisierte Sie mir jedoch, dass es eventuell doch eine Möglichkeit gibt, größere Mengen zu erlauben.

Kenn Ihr ganz konkret für RLP ein Schriftstück, dass den Ämtern vorgibt nur 20kg zu erlauben?

Gruß,

Michael

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...Kenn Ihr ganz konkret für RLP ein Schriftstück, dass den Ämtern vorgibt nur 20kg zu erlauben?

...

Das kann nur eine Weisung sein, die ist zwar für die Behörde aber nicht für dich als Bürger rechtsverbindlich. Im Fall einer Klage mit solider Begründung, warum die 20kg nicht ausreichen, gewinnst du höchstwahrscheinlich. Das Sprengstoffgesetz gibt so etwas eigentlich nicht her.

Gruß

Erik

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Hallo Michael,

so wie du das beschreibst würde ich aus der Distanz heraus erst mal annehmen, dass deine neue Sachbearbeiterin noch nicht 100% fit in dem Thema ist. Ich glaube eher, dass ihr in einer Schulung gesagt wurde, dass sie bei einer ersten Erteilung max 20kg eintragen soll. Sie hat verstanden, dass sie bei einer Erteilung max. 20kg eintragen darf.

Ich würde sie konkret darauf noch mal ansprechen.

bye knight

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so wie du das beschreibst würde ich aus der Distanz heraus erst mal annehmen, dass deine neue Sachbearbeiterin noch nicht 100% fit in dem Thema ist. Ich glaube eher, dass ihr in einer Schulung gesagt wurde, dass sie bei einer ersten Erteilung max 20kg eintragen soll. Sie hat verstanden, dass sie bei einer Erteilung max. 20kg eintragen darf.

Ich würde sie konkret darauf noch mal ansprechen.

20kg (zB 15kg NC + 5kg SP) bei Ersteintrag kann ich bestätigen - diese Regelung existiert (mehr aber grundsätzlich möglich, sofern das Bedürfnis dafür nachgewiesen werden kann).

Auch nach der Reform sollte es aber keine Probleme geben, den tatsächlichen Mehrbedarf eingetragen zu bekommen. Sonst wäre man ja permanent auf dem Amt um weitere 20kg eintragen zu lassen. Knight hat da vollkommen recht.

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Hallo,in Rheinland Pfalz gab es eine Reform. Bisher war die Gewerbeaufsicht für meinen Pulverschein zuständig. Dort wurden mir 20kg NC Pulver in meinen Pulverschein eingetragen.Nach einer längeren Diskussion signalisierte Sie mir jedoch, dass es eventuell doch eine Möglichkeit gibt, größere Mengen zu erlauben.

Kenn Ihr ganz konkret für RLP ein Schriftstück, dass den Ämtern vorgibt nur 20kg zu erlauben?

Gruß, Michael

Hallo Michael,

Ich nehme einfachmal an, wir werden von der gleichen Behörde bedient. Ich war vor etwa 2 1/2 Jahren bei der alten Behörde

und habe meine Menge erhöhen lassen! Hab denen damals erklärt warum ich soviel verbraucht hätte,

dann ging es unkompliziert und schnell.

Es ist wohl auch von Amt zu Amt und Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ein Freund von mir, aus Berlin,

hatte zum Beispiel 10 kg eingetragen, aber pro Jahr!

6 ppc

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