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Pistolengriffschaft Flinten


ResiFe

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Geschrieben

Ich bemühe mich ja, waffenrechtlich immer up to date zu sein, leider fällt es mir bezüglich dieser Frage nicht ganz einfach, geeignete Quellen zu finden:

Ich habe eine Benelli M3 Super 90 mit Pistolengriff- und geradem Schaft erworben. Gibt es irgendwelche rechtlichen Einschränkungen hinsichtlich des Pistolengriffs? Habe gelesen, daß es da unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland gibt, ist das (noch) richtig? Ich komme aus Hamburg.

Vielen Dank für alle Hinweise!

Geschrieben

"Regelungen" je nach Bundesland? Seit wann das?

WaffG (Bundesrecht):

VRF ausschließlich mit Pistolengriff - also ohne sonstigen Hinterschaft - sind "Pump Guns" und als solche verboten.

Die anderen (also z.B. Pistolengriff ergänzend zum Hinterschaft) im Umkehrschluss nicht.

Geschrieben

gemeint war natürlich der Pistolengriff im Ergänzung zum Hinterschaft (für einen reinen Pistolengriff hätte ich auch gar keine Verwendung)

na, ich bin vermutlich einer der üblichen schlechten Quellen aufgesessen, als ich das gegoogelt habe. Vielen Dank für die Klärung!

Geschrieben

Das wäre selbst mit Pistolengriff anstatt Hinterschaft so ziemlich egal.

Der Gesetzgeber spricht von Voderschaftrepetierflinten (Pumpgun) Die M3 ist aber eine Selbstladeflinte, sofern sie in der WBK entsprechend eingetragen wurde. (es soll ja bekanntlich in Bezug auf diesen Typ recht seltsame Einträge geben :o )

Gruß

Frank

Geschrieben
Das wäre selbst mit Pistolengriff anstatt Hinterschaft so ziemlich egal.

Der Gesetzgeber spricht von Voderschaftrepetierflinten (Pumpgun) Die M3 ist aber eine Selbstladeflinte, sofern sie in der WBK entsprechend eingetragen wurde.

Es kommt aber nicht auf die wörtliche Eintragung an. Technisch ist sie beides. Folglich sollte man die Normen restriktiv anwenden.

Geschrieben
Das wäre selbst mit Pistolengriff anstatt Hinterschaft so ziemlich egal.

Der Gesetzgeber spricht von Voderschaftrepetierflinten (Pumpgun) Die M3 ist aber eine Selbstladeflinte, sofern sie in der WBK entsprechend eingetragen wurde. (es soll ja bekanntlich in Bezug auf diesen Typ recht seltsame Einträge geben :o )

Gruß

Frank

Ist schon ein paar Mal diskutiert worden. Lies das Link

Geschrieben

hm, das liest sich ja fast so, als sei dann bei einer rein halbautomatischen Flinte ein Pistolengriff anstatt des Hinterschaftes zulässig, oder was übersehe ich?

Anm.: ich interessiere mich ausdrücklich nicht für so eine Waffe, diese Frage ist rein akademischer Natur...

Geschrieben

Diese Diskussion bringt gewisse Personenkreise nur auf dumme Ideen. Nimm einfach hin, dass im WaffG vieles "merkwürdig" ist.

Geschrieben

Es gibt einen Feststellungsbescheid des BKA der die M3 mit "nur" Pistolengriff zur verbotenen Waffe macht!

Such einfach mal nach. Das BKA führt in seiner Begründung aus, dass die M3 sowohl als auch ist. Gilt auch für die Spas 15? glaube ich ist das.

Geschrieben
Es gibt einen Feststellungsbescheid des BKA der die M3 mit "nur" Pistolengriff zur verbotenen Waffe macht!

Such einfach mal nach. Das BKA führt in seiner Begründung aus, dass die M3 sowohl als auch ist. Gilt auch für die Spas 15? glaube ich ist das.

Lies doch mal was ich geschrieben habe...

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