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IGNORED

Waffe ausleihen


nagant70

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo kann ich mir eine Waffe ausleihen (Repetierflinte) obwohl ich noch keinen Voreintrag habe und ich noch 2 Monate warten muss bis ich mir die nächste Waffe kaufen kann? Wurde mir vom Händler so angeboten.

Geschrieben
...und immer schon Leihzettel verlängern neu ausstellen !!!

leichte Korrektur, könnte sonst Ärger geben, da in diesem Passus keine Verlängerung vorgesehen ist.

§12 Abs. 1 Nr. 1

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit,

Geschrieben

Zwölf Zettel einfach im vorraus auszufüllen und dann bei einer Kontrolle den richtigen rauskramen ist aber auch nicht ganz in Ordnung. Streng genommen muss man dem Besitzer die Waffe nach dem einen Monat kurz zurück geben und dann mit einem neuen Leihschein die Waffe erneut leihen.

Gibt auch genügend Vorlagen, die man schnell per Google finden kann. Dann braucht man nur nochausfüllen und fertig ist.

Zum Zweck der sicheren Verwahrung/Beförderung sollte ebenfalls keine Munition mit gegeben werden. Zur überlassung zum Bedürfnis umfassten Zweck (hier Sportschießen) braucht man natürlich auch die Munition und darf diese auch mit Ausleihen.

Dies soll keine Rechtsberatung sein, nur die Interpretation eines Laien zum Waffenrecht.

Geschrieben

Auch unter welchen Umständen Du erlaubnisfrei Munition erwerben kannst, sagt Dir das WaffG ziemlich deutlich in §12 II

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt;

3. auf einer Reise in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 32 berechtigt mitnimmt.

Ob der Verkäufer das möchte....

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten,also könnte ich mir das Teil für 4 Wochen problemlos ausleihen und damit zum Schiesstand fahren und trainieren.Nach 4 Wochen bringe ich sie zurück und mache das ganze noch einmal,bis dahin dürfte ich die Waffe dann erwerben.

Geschrieben

Manchmal frage ich mich, wie lange es die Erwerbsausnahmen des § 12 noch geben mag, wenn die Umgehung hier so leichtherzig geschildert wird. Herzlichen Glückwunsch, ich werd mir meine Waffen jetzt auch alle auf Leihschein holen, da kann ich gleich 20 auf einmal kaufen, mit Leihscheinen für die nächsten 5 Jahre.

:crazy:

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