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IGNORED

Reck 4mm M20 Revolver


baechy

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Geschrieben

Hallo zusammen

Ich bin neu im Forum, und möchte mich kurz vorstellen.

Ich bin 40 Jahre alt, wohne im Süden Deutschlands am Rande der Schwäbischen Alb.

Bin seit 2008 im BDMP und habe in Schneckengrün als Gastschütze an zwei Veranstalltungen mit Leihwaffen teilgenommen.

Ich besitze selber noch keine Waffen.

So, nun meine Frage.

Von meinem Grossvater habe ich eine Reck Single Action R20 cal 4mm M20 geerbt.

Was muss ich tun , um diese Waffe besitzen zu dürfen ?

Was muss ich tun , um Munition kaufen zu können ?

Vielen Dank im voraus

Viele Grüße

Markus

Geschrieben

Da gibt es sogar zwei Möglichkeiten:

1. Übernahme der Waffe über § 20 WaffG - Erbschaft. Allerdings wird dann kein Munitinserwerb in die WBK eingetragen. Die Forderung Erbwaffen zu blockieren dürfte bei dem Mäusekaliber kein Problem darstellen, weil es wohl kein 4 mm Sperrelement gibt.

2. Ganz normer Eintrag auf WBK über die Anlage 2 WaffG. Diese Waffen unter 7,5 J - die Waffe sollte eine "F" Kennzeichnung tragen - ist mit Sachkundezeugnis bedürfnisfrei zu erwerben. Dann ist auch der Mun-Eintrag möglich.

Dennoch gibt es keine sportliche Disziplin für diese Waffenart und die Munition ist schweineteuer. Dose zu 100 Schuss um die 25€. Zumindest wer sowieso GK schießt, wird sowas nicht dauerhaftind regelmäßig schießen wollen.

Ach ja, nach § 12, Abs. 4 darf mit dieser Waffe unter betimmten Umständen zu Hause geschossen werden.

Wenn noch keine Waffe vorhanden, bedeutet das im Fall 2, dass eine Waffensachkumdeprüfung nachgeweisesn sein muss. Der Erbe (Fall 1) kann ohne WSK diese auf Grüner WBK gekommen, bekommt aber keinen Munitionserwerb und muss je nach Möglichkeit ein teures Sperrelement einsetzten lassen.

Geschrieben

Falls die Waffe bisher NICHT registriert ist, könnte es sogar sein, das sie als Illegale Waffe eingezogen und Vernichtet wird!

Meines wissens ist es nicht mehr möglich, illegale Waffen zu legalisieren! Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Geschrieben

Das ist richtig. Für die Waffe sollte eine grüne WBK existieren. Andernfalls war sie im illegalem Besitz.

Geschrieben

Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.

Die Waffensachkunde.

Muss diese seperat nachgewiesen werden, oder reicht das Zeugniss der Bundeswehr, über abgelgten Wehrdienst, aus ?

viele Grüße

Markus

Geschrieben

Nein, Bundeswehr reicht nicht. Man hat zwei Möglichkeiten zum Nachweis der Sachkunde bei Privatpersonen.

Über einen staatlich anerkannten Anbieter. Ds sind Wochenendkurse mit anschließender Prüfung oder über einen Schützenverein, der solche Kurse anbietet. Letzteres geht aber nur als offizielles Veeinsmitglied.

Die Kurse der anerkannten Anbieter kosten um die 100€.

Dazu addieren sich die Kosten für WBK, die mit allen Einträgen bis zur Waffe gerundet etwa 90€ ausmachen. Und den nötigen Tresor nicht vergessen, der im einfachsten Fall ein Möbeltsor der Klasse B entsprechen muss - nochmals 150€ bei Neukauf.

Dieser ganze Aufwand und Kosten lohnen nur, wenn diese Waffe als Erinnerungsstück einen persönlichen Wert hat.

Geschrieben
Meines wissens ist es nicht mehr möglich, illegale Waffen zu legalisieren! Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Doch, natürlich ist es möglich. Man hat allerdings als Erbe illegaler Waffen keinen Anspruch auf eine (bedürfnisfreie) Erben-WBK; diese gibt es nur für legal besessene Waffen. Das war freilich auch schon vor dem neuen WaffG so.

Am Rande: jedenfalls die DSU hat Disziplin(en) für 4mm-Kurzwaffen. Der BDS glaube ich (??) auch. Ist indessen bei 4mmM20 eh' egal, weil zwar seit 1976 erlaubnispflichtig, aber weiterhin bedürfnisfrei: Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Ziffer 1 WaffG-2003.

Carcano

Geschrieben

Sorry, das wusste ich nicht.

Aber als reiner Gastschütze nutzt ihm das zur Übernahme nichts.

Geschrieben
Aber als reiner Gastschütze nutzt ihm das zur Übernahme nichts.

Das ist wohl wahr.

Und auf den von Dir bereits geschribenen Knackpunkt wird es wohl hinauslaufen:

Dieser ganze Aufwand und Kosten lohnen nur, wenn diese Waffe als Erinnerungsstück einen persönlichen Wert hat.

...da hier die Soße (Verwaltungskosten, Lehrgang, Aufbewahrung...) erheblich teuerer ist als das Fleisch (der Revolver).

Geschrieben

Super Sache.

Ich will die Waffe auf alle Fälle behalten.

Als Erinnerung an den Grossvater.

Einen Tresor habe ich schon, denn ich habe zwei Luftgewehre eine Luftpistole und einen Vorderlader cal 58, die ich dort schon eingeschlossen habe.

Dann werde ich wohl in einen Verein eintreten, um die Sachkunde nachzuholen.

Kann mir jemand einen Verein im Raum Kirchheim Teck empfehlen ?

Ich will mich dann auch weiter auf GK konzentrieren.

Ciao

Markus

Geschrieben

Der Tresor muss mindestens der Klasse B entsprechen. Ein einfacher reiner Langwaffentresor braucht nur Klasse A. Das sollte an einem Türschild in der Innenseite der Tür ausweisen. Der SB verlangt bei Anmeldung der Waffe einen entsprechenden anachweis.

Dennoch tut sich da ein Problem aus. Denn wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss die Waffe als Erbe sofort umgeschrieben werden. Wenn du nun als Sportschütze erst beginnst, dauert das weit über eiN Jahr, bis man den Antrag stellen kann. Das kann nur in Einvernehmen mit dem SB und temporärer Einlagerung der Waffe von einem Berechtigten geschehen, was beim Waffenhändler i.d.R kostenpflichtig ist.

Weiterhin ist unbedingt die Frage zu klären, ob werter Grossvater eine WBK hatte.

Es ist leider so kompliziert, auch wenn eine 4 mm Waffe mehr oder weniger ein Erwachsenenspielzeug ist.

Geschrieben

Zur Aufbewahrung:

Da die Waffe geerbt wurde, müsste ja eigentlich schon eine gesetzeskonforme Aufbewahrungsmöglichkeit vorhanden sein :rolleyes:

Da aber nicht jeder Schrank überall passt, mal eine Anmerkung zum Thema B-Schrank.

Für Kurzwaffen muss es ein B-Schrank sein, auch für 4mm-Waffen.

ABER: es gibt die Möglichkeit, über die Härtefallregelung zur Aufbewahrung die Genehmigung zur Aufbewahrung in einem A-Schrank zu bekommen (evtl. ja schon vorhanden bzw. billiger).

Ich zitiere aus der WaffVwV.

36.2.12

Härtefälle im Sinne des § 13 Abs. 8 AWaffV können z. B. in folgenden

Fällen gegeben sein:

• für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier-

Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen,

reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;

• für den Besitz von Langwaffen und Munition nach Anlage 2 Ab-

schnitt 2 UA 3 (Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungs-

energie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird) reicht ein festes ver-

schlossenes Behältnis aus; für Kurzwaffen der gleichen Art ist ein A-

Schrank ausreichend.

In den vorgenannten Fällen bedarf es immer einer Festsetzung der Waf-

fenbehörde.

Zur Sportdisziplin:

Ja, DSU hat 4mm-Disziplinen.

Ist aber für den Erwerb der Waffen irrelevant, da sie ja bedürfnisfrei erworben werden können (Achtung: gilt nur für "echte" 4mm-Waffen und nicht für umgebaute Waffen, also welche mit größerem Ursprungskaliber. Der Reck R20 ist mW eine "echte" 4mm-Waffe.)

Munitionserwerb

Bei Eintragung der Waffe in die (grüne) WBK sollte man gleichzeitig den Munitionserwerb beantragen. Dann gibts in der entsprechenden Spalte einen hübschen Stempel, der zum Erwerb berechtigt.

Meine Vorschläge zur Vorgehensweise für den Erben:

Sofern Sachkunde vorhanden, äh bescheinigt (hier offenbar kein behördliches Dokument vorhanden), zum Amt gehen und grüne WBK mit Mun.Erwerb beantragen nach Anl. 2 Ab-

schnitt 2 UA 3 zum WaffG (bedürfnisfreier Erwerb).

Keine Sachkunde:

Plan A - ErbenWBK beantragen (auch grün) - hier aber kein Mun.-Erwerb. Danach Sachkunde machen + Mun.-Erwerb beantragen (ggf "umschreiben" von ErbenWBK auf bedürfnisfrei erforderlich)

Plan B - mit Sachbearbeiter reden, ob es ausreicht die Sachkunde in angemessener Zeit nachzuweisen und dann WBK "bedürfnisfrei" zu beantragen. ggf. Zwischenlagerung bei berechtigter Person / Büchsenmacher

An den Antrag zur erleichterten Aufbewahrung denken (s.oben)!

Geschrieben

Leider hatte der Grossvater keine WBK für diese Waffe.

Die Waffe hatte er in seinem Schreibtisch aufbewahrt.

Das war halt früher so.

Er konnte die Waffe, so wie er erzählt hatte, auch damals legal erwerben.

Mein Waffen tresor hat die Klasse B.

Und ist Vorschriftsmässig an der Wand verdübelt.

Mit dem Amt habe ich heute Kontakt aufgenommen.

Macht bei uns das Ordnungsamt.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie die Sache weitergeht.

Vielen Dank euch allen für die netten Antworten.

ciao

Markus

Geschrieben

Rechne damit, dass die Waffe erschädigungslos eimezogen wird.

Geschrieben

Sicher, ein SB hat fast immer einen Ermessensspielraum. Aber in diesem Fall wo noch nichtmal Sachkunde vorliegt, dürfte dem SB keine Wahl bleiben. Durch die Illegalität verschärft sich die Sache. Alles andere würde mich nun sehr überrraschen.

Geschrieben
...Da die Waffe geerbt wurde, ...

Eine illegale Waffe kann nicht geerbt werden....

LG

Volker

Geschrieben
Eine illegale Waffe kann nicht geerbt werden....

LG

Volker

Genau, darum nimm die Flex, produziere kleine Metallstücke und hoffe, dass das hier nicht all zu viele Leute gelesen haben. Sonst bekommst Du ein Waffenverbot und bist Deine legalen Kniften auch noch los ...

Geschrieben
Genau, darum nimm die Flex, produziere kleine Metallstücke und hoffe, dass das hier nicht all zu viele Leute gelesen haben. Sonst bekommst Du ein Waffenverbot und bist Deine legalen Kniften auch noch los ...

Wie so oft würde mein amerikanischer Freund sagen "Die Deutschen sind schon sehr, sehr merkwürdig" - ein Außenstehender kann unsere abenteuerliche Gesetzgebung einfach nicht nachvollziehen (ein Deutscher mit gesundem Menschenverstand allerdings auch nicht).

Ich würde den Fund der Behörde melden. Es gibt durchaus die Möglichkeit, die Waffe einem Berechtigten zu überlassen. Glücklicherweise gibt es vor Ort Sachbearbeiter, die kompetent und bürgernah sind und außerdem noch über den erwähnten gesunden Menschenverstand verfügen.

Sieh´in die Welt und Frage, ob wir nicht Probleme hätten !

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Eine illegale Waffe kann nicht geerbt werden....

Wenn du keine Ahnung hast - Schnabel halten, Augen auf, und dazu lernen. Wie es sich rechtlich verhält, habe ich gerade erst geschrieben. Natürlich kann sie geerbt werden und wird geerbt. Oder gefunden. Oder sonstwas.

Carcano

Geschrieben
Wenn du keine Ahnung hast - Schnabel halten, Augen auf, und dazu lernen. Wie es sich rechtlich verhält, habe ich gerade erst geschrieben. Natürlich kann sie geerbt werden und wird geerbt. Oder gefunden. Oder sonstwas.

Carcano

Ich verbitte mir den Ton Ihrer Belehrung. Das können Sie mit Ihren Kindern oder sonst wem machen !

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