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IGNORED

Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie lange?


greenlantern

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ich könnte heulen! ich habe noch im september die unbedenklichkeitsbescheingung beantragt, um den wiederladekurs zu machen...nun ist dezember, und ich habe immer noch keine nachricht.

die sachbearbeiterin entschuldigt sich schon beim abheben des telefonhörers in der behörde, es liege wohl bei uns an der zuständigen polizeiwache, die ja auch eine stellungnahme abgeben müsste, und ...tja, da wartet man schon mal ein paar monate auf seinen "freund und helfer"...

ist es schon mal einem von euch ähnlich ergangen?

und wie kann ich argumentieren, um nicht auf der wache wieder mit einem" da habe ich keine ahnung von, und keine zeit dafür" abspeisen lassen zu müssen, wie beim letzten mal?

ich habe die KOMPLETTE ausrüstung bereits hier liegen, ALLES inclusive matrizen, hülsen und co...ist nur blöd, wenn man kein pulver erwerben kann...HMPF! :traurig_16:

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...ich habe noch im september die unbedenklichkeitsbescheingung beantragt...nun ist dezember, und ich habe immer noch keine nachricht.

...ist es schon mal einem von euch ähnlich ergangen?

Ja, mir.

Per Telefon habe ich die Abfrage in Auftrag gegeben und nach 14Tage beim SB vorstellig geworden.

Da bekam ich die Mitteilung dass die Stellungnahme der Polizei noch nicht hier wäre.

Weil der SB bei uns sehr umgänglich, wurde mein Antrag trozdem sofort bearbeitet.

Ja, ich weis, nach 14Tage darf man sich noch nicht beschweren, aber nach 3Mon. wäre mein Geduldsfaden schon lange gerissen.

Dein SB soll den Wisch halt dann ohne die Stellungnahme ausstellen. Das geht, du musst ihm das nur sagen.

Schnuffi

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Bei mir hat sich damals das auch wegen der Polizei verzögert, die haben schlichtweg eine falsche Angabe gemacht wonach ich was auf dem Kerbholz hätte.

Daraufhin bin ich zur PI gefahren, hab einen Beamten den Sachverhalt nahegelegt und darum gebeten er möge doch zum Telefon greifen und das bei meinem SB richtig stellen. Was er auch prompt machte und ich einen Tag später meine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte.

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Nein das geht nicht.

Gude....

Dann sei bitte so freundlich und erkläre das doch mal den Lehrgangsleitern diverser Anbieter und den ganzen SB´s. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es zwar keine Pappe, aber von der Teilnahme wird niemand ausgeschlossen, so ist es gängige Praxis!

Gruß

Turrican

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zusätzlich:

Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz

Quelle:

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servl...s/16497/4_3.pdf

II. Zulassung von Lehrgangsteilnehmern zu den Lehrgängen

1 Die Zulassung wird von dem Lehrgangsträger ausgesprochen. Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen.

2 Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang nur zuzulassen, wenn er neben den Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 der 1. SprengV durch Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV nachweist, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Somit darf der Lehrgangsleiter keine Teilnehmer ohne UB zu den Lehrgängen zulassen, Punkt.

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zusätzlich:

Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz

Gude....

Tja, scheinbar interessiert das einige Lehrgangsleiter sowie Behördenvertreter nicht wirklich. Eine kleine Spur Menschlichkeit in einer Welt voller Paragraphenreiter.... is ja fast schon unheimlich. :ninja:

Gruß

Turrican

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Was ich bisher so mitbekommen habe, ist dieses Vorgabe oft gar nicht bekannt.

Mir wurde diese bei Beantragung meiner Anerkennung zur Auflage gemacht und von der Behörde habe ich diesen Link bekommen.

Ob nun unmenschlich, blöd oder Schikane. Es steht dort nunmal eindeutig.

Es ist sowieso für unseren Bereich blöd, dass dieser Teil an das SprengG gekoppelt ist.

Ich möchte da nun nicht einen Vergleich zwischen WSK und FKS (Fachkunde-Spreng) ziehen. Das ist ist zumindest für den Bereich Wiederladen und VL und der Zulassung zu den Kursen Außenstehenden nicht logisch zu vermitteln.

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Das kommt ja drauf an, wann deine letzte Prüfung war. Die kann ja Jahre zurückliegen und hat dann ja jetzt keine gültige Aussagekraft im Sinne einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Wie dem auch sei, der SB ist da die entscheidende Stelle.

Wenn der Lehrgangsträger ungeprüfte Teilnehmer zulässt, jedoch das Zeugnis bis zur Vorlage der Bescheinigung zurückhält, mag das bei einigen gängige Praxis sein. Aber es entspricht halt nicht den Vorgaben.

Es mag einfacher sein, wenn der Lehrgangsort im Zuständigkeitsbereich deines Sb liegt und er folglich bei der Prüfung anwesend ist. Dann mag man das so absprechen können.

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...ging plötzlich alles sehr schnell...muss nur noch literatur erwerben, und mich zum kurs anmelden...danke folks, habt mir geholfen!

War ja klar, man will die Ermittlungen ja nicht gefährden um an die Hintermänner zu kommen

Sorry, ich konnte nicht widerstehen :s75:

BBF

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