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doc steel

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Geschrieben

Liebe Leute, werte Schützenkollegen!

Ich bin Österreicher und hätte gerne , dass mir jemand erklärt wie ein dt. Staatsbürger zu einer oder mehreren legalen Sport- und/oder Jagdwaffen kommt.

Also die rechtliche Seite und den dazugehörigen Papierkrieg.

Ich weiss ja nur, dass ihr so lustige, bunte Waffenbesitzkarten habt. Rote, grüne und gelbe auf die dann die Waffen eingetragen werden. Welche auf welche Farbe?

Die österr. WBK ist langweilig grau! Wenn ich bös wäre, könnte ich jetzt sagen "feldgrau"!

Vielleicht mache ich doch noch eine Eingabe im Innenministerium.....von wegen farbenfroh und so!

Weiters hab ich noch von einem dt. Kumpel gehört, welcher sich eine Kanone im Kaliber.454casull (sehr vernünftig übrigens!) kaufen will, dass er das erst seinem Clubpräsidenten beibringen muß und er hofft, dass dieser ihm dann eine Berechtigung o.ä. dazu schreibt!!!!

Ich kann jetzt nicht auf alles eingehen, da ich nicht alle relevanten Parameter kenne.

Darum möchte ich euch aber bitten, dass mir jemand quasi das Grundgerüst des Legalwaffen-Erwerbs in D erklärt. Weitere Fragen ergeben sich dann sicher noch.

Geschrieben

Mal vereinfacht gesagt.

Gelbe WBK darauf gibt es Repetierbüchsen, VL Revolver und einläufige Flinten.

Grüne WBK Halbautomatische Gewehre, Selbst und Repetierflinten sowie Kurzwaffen.

Rosa WBK ist für Waffensammler

Habe ich was vergessen bitte noch Posten

Geschrieben

ergänzend dazu:

auf WBK grün kann im Prinzip JEDE Waffe eingetragen werden - egal ob lang, kurz, halbautomatisch oder Flinte...

Sportschützen haben häufig in der Praxis eine WBK gelb (siehe vorheriger Beitrag) weil hierfür vereinfachte Erwerbsbedingungen für den Kauf gelten.

Hierzu muss man generell wissen - bei uns in D greift grundsätzlich erstmal vor Waffenkauf das sogenannte Bedürfnisprizip - sprich der "Antragsteller" muss der genehmigenden Behörde ein Bedürfnis für die zu beantragende Waffe nachweisen!

Dies geschieht bei Sportschützen durch eine Bedürfnisbescheinigung durch einen anerkannten Schießsportverband.

Dieser Verband wiederum lässt sich vom Verein(svorsitzenden) bestätigen, dass der Antragsteller dort Mitglied ist, dem Schießsport regelmäßig nachgeht und die für die Waffe geeigneten Schießstände vorhanden sind!

Alles in allem also ein ziemlicher Akt - ein *Krampf*!

"Haben wollen" reicht als Bedürfniss allein leider nicht aus...

Rein für Sportschützen wurde die WBK gelb geschaffen - der Inhaber einer solchen kann sich ohne weitere Bedürfnisprüfungen z. B. Repetiergewehre kaufen.

Der Normalfall für jemanden in D der eine Waffe haben möchte führt also in der Regel über einen Schützenverein (oder in Richtung Jagdschein).

Alles klar?

*edit* Schreibselfehler

Geschrieben

Der Weg ist so kompliziert und hat derart viele Verzweigungen, daß es manchmal selbst die Leute auf dem Amt schwer haben, da durchzusehen... B)

Aber immer mußt du eine Bedürfnis nachweisen, und das auf Lebenszeit.

Geschrieben
Mal vereinfacht gesagt.

Gelbe WBK (für Sportschützen): darauf gibt es Repetierbüchsen, VL Revolver und einläufige Flinten Einzellader-Langwaffen sowie einschüssige Kurzwaffen (z.B. Freie Pistole).

Grüne WBK Halbautomatische Gewehre, Selbst und Repetierflinten sowie Kurzwaffen. Auf der grünen können aber auch Waffen wie unter der Gelben WBK eingetragen sein.

Rosa WBK ist für Waffensammler & Sachverständige

Habe ich was vergessen bitte noch Posten

Geschrieben
Guck doch Wikipedia, da sind die Grundzüge halbwegs richtig.

auf die idee bin ich schon vor dir gekommen, jedoch sind dort jene stellen die mir wichtig und interessant sind mit den jeweiligen § des waff.g. verlinkt.

und genau das paragrafen-ackern wollte ich mir ersparen!

Geschrieben
...

Weiters hab ich noch von einem dt. Kumpel gehört, welcher sich eine Kanone im Kaliber.454casull (sehr vernünftig übrigens!) kaufen will, dass er das erst seinem Clubpräsidenten beibringen muß und er hofft, dass dieser ihm dann eine Berechtigung o.ä. dazu schreibt!!!!

...

Do not feed the troll?

Irgendwie nehmen hier langsam aber sicher die Reaktivierungen von bislang toten Registrierungen seltsame Formen an, der TE ist in meinen Augen einer davon:

69 Beiträge seit 2009 und keine Ahnung vom deutschen Waffenrecht.

Nicht wirklich, oder?

mfg

Harry

Geschrieben

Ich finde es nicht verwunderlich, wenn ein Österreicher sich nicht im deutschen Waffengesetz auskennt, aber interessiert ist.

Bitte beim Thema bleiben.

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