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IGNORED

Umzug und WBK ?


H.M.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe eine Frage zum Ummelden beim Wohnungswechsel.

Angenommen ich wohne in Merzig und meine WBK wurde vom LRA Merzig ausgestellt.

Nun ziehe ich um nach z.b. Saarlouis.

Muss ich beim nun zuständigen LRA Saarlouis vorstellig werden?

Mich dort melden wegen WBK umschreibung?

Oder wie läuft das.

Das Bundesland ist das gleiche,es wird nur künftig eine andere Waffenbehörde meine Anträge bearbeiten...für mich zuständig sein.

Ich frage daher weil bei mir evtl. ein Wohnungswechsel ansteht und ich mich vorab informieren möchte was zu erledigen ist.

Gruß

Heinz

Geschrieben

Hallo Heinz,

normalerweise werden die Akten beim Ummelden des Wohnsitzes automatisch von einem LRA ins andere übertragen. Du brauchst Dich nicht darum zu kümmern.

Wie lange das dauert kann ich nicht sagen. Bei meinem letzten Umzug waren die Akten ca. 7 Wochen nach dem Umzug beim neuen LRA. Ich hatte dort vor einem Neuerwerb zur Sicherheit noch mal nachgefragt.

Gruß Winzi

Geschrieben

Ich erinnere mich auch an ähnliche Diskussionsfäden. Die Theorie lautet: Du brauchst nichts zu tun. In der Praxis sagt die Waffenbehörde manchmal: Gut, daß Sie uns das sagen, Ihre Akten brauchen für den Umzug noch ein paar Monate.

Geschrieben
Mich dort melden wegen WBK umschreibung?

Du brauchst dich nicht zu melden. Wenn du aber einen neuen Voreintrag haben möchtest, solltest du rechtzeitig vorher nachfragen, ob die deine Unterlagen haben.

Ich habe noch zwei WBKs von einem alten Landkreis. Der neue Landkreis (bzw. die Behörde dort) trägt auch in diese WBKs gerne was ein. ;)

bye knight

Geschrieben
du weist was ich meine..........

Ja, weis ich.

Ich habe eigentlich auch nicht vor mir noch was neues zuzulegen...

Obwohl, das sag ich nach jedem weiteren Eintrag.

Mir ging es nur darum ob ich mich sozusagen ummelden muss bei der WaffBehörde.

Er wird mich dann erst kennenlernen wenn ich was austrage, will ein wenig reduzieren und die Waffen die ich kaum nutze mal loswerden.

Also mal abspecken...Waffenmäßig.

Vielen Dank für eure Infos.

Ist auch mal schön wenn man sich mal um nichts kümmern muss.

Gruß

Heinz

Geschrieben
....Ist auch mal schön wenn man sich mal um nichts kümmern muss.

Jein... ich würde bei meinem nächsten Umzug sogar "sämtliche" Waffenrelevanten Dokumente melden/abgleichen... bei mir ist eine meiner WBK's "verschwunden", weil die alte Behörde wohl für jede Waffenrechtliche Genehmigung einen eigenen Aktenordner führte und dann eben beim Weiterleiten an die neue Behörde einer "liegen geblieben" ist...

Ich war dann nach dem Umzug bei der Behörde, mich vorstellen... deren Aussage "alles angekommen", konnten aber ja nicht wissen, dass eine WBK aktenmäßig fehlte.... rausgekommen ist es dann, als meine alte Behörde mich unter der alten Anschrift wegen der Aufbewahrung anschreiben wollte...

wobei nun im Zeitalter des baldigen zentralen Waffenregisters so ein Fehler "minimiert" werden dürfte....

Grüße

Geschrieben
Mich dort melden wegen WBK umschreibung?

Du bist doch auch Wiederlader oder nicht?

Dann mußt Du deinen §27 auf jeden Fall zur Adressänderung vorlegen. Welche Behörden

sind denn dort für Waffen- und Sprengstoffrecht zuständig? Vielleicht nur eine einzige?

Dann kannst Du dich dort auch wegen deiner WBK's erkundigen.

Gruß

Jens

Geschrieben

Und was bringt es, wenn man sich bei der Behörde aktiv meldet?

Ich meldete mich seinerzeit extra bei der alten Behörde "ab" und bei der neuen "an", bat um Übersendung meiner Akten und was geschah? Richtig: NIX. Weder forderte die neue Behörde die Akten an, noch sandte die alte Behörde die Akten los.

Zum Thema Wiederlader kann ich nichts beitragen.

Geschrieben

Bei mir ging das auch ohne Probleme, ohne Ankündigung.

Meine Unterlagen gingen aus NRW automatisch ins Saarland und alle WBK's waren nachher auch aktenkundig.

Ich hatte damals gar nicht soweit gedacht....

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